18.45

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte dieses Gesetz ganz kurz – ich habe leider nicht sehr viel Redezeit – erklären, damit man es auch versteht.

Es gibt im Krisensicherheitsgesetz zwei Teile, der eine Teil heißt Krisenvorsorge. Es sitzen sehr viele Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und auch Feuerwehrleute hier herinnen – wir haben vorhin das Ehrenamt gepriesen –, die wissen, dass es für eine Krisenvorsorge Einsatz­pläne braucht, um eine Krise zu bewältigen. Man braucht Einsatzpläne, man braucht eine entsprechende Vorsorge, und diese Vorsorge wird im Krisensicher­heitsgesetz geregelt – das ist einer der größeren Brocken –, nämlich dass es einen Krisenkoordinator gibt, der wie ein Feuerwehrhauptmann einen Krisenplan hat, eine Krisenvorsorge sicherstellt. Es gibt also einen Plan, es gibt eine Vorbereitung.

Wir wissen es aus der Blackoutvorsorge, wir wissen es von Corona, wie wichtig Vorsorge ist; da hat es teilweise wenig Pläne für manche Bereiche gegeben. Daher gibt es nun eine entsprechende Vorsorge, damit wir in der Zukunft gut gerüstet sind. Das ist eine Lehre aus der Ukrainekrise, aus der Covid-Krise, dass wir entsprechende Pläne in der Schublade haben, Vorbereitungen treffen, die richtigen Einsatzstellen bereit sind und wir dann entsprechend handeln können.

Man kann die Krisen nicht irgendwie voneinander trennen. Die Ukrainekrise hat uns einerseits von Putins schmutzigem Gas befreit, sie hat uns andererseits eine Energiekrise beschert, eine Lebenskostenkrise ausgelöst und so weiter. Genauso sind Krisen nicht von anderen Krisen zu unterscheiden: Klimakrise, Ernäh­rungs­krise – Menschen hungern, Menschen flüchten, mehr Menschen leiden. Das sind alles Sachen, auf die wir uns vorbereiten müssen. Da braucht es entsprechende Pläne. Da geht es also nicht um irgendwelche Handlungen. – Das ist der eine Teil.

Und dann gibt es den zweiten Teil, und dieser enthält Regelungen für den Fall, dass eine Krise ausbricht. Da war uns wichtig, dass die Führung nicht über den Herrn Bundesminister für Inneres läuft, sondern dass die Führung dort liegt, wo sie hingehört, nämlich beim Bundeskanzler, und dass der Bundes­kanzler jene Person ist, die in einer Krise leiten muss.

Etwas, das wichtig ist und das wir aus den Krisen gelernt haben, ist, dass das Parlament mitreden muss. Was gibt es jetzt? Jetzt frage ich die Opposition: Wie wird denn jetzt eine Krise behandelt? Was ist jetzt? – Jetzt wird das im SKKM gemacht. In einem Ministerratsvortrag aus den 2000er-Jahren wird geregelt, wie jetzt eine Krise und Katastrophe abgewickelt wird – das ist also nichts Recht­liches, es gibt keine Transparenz, keine Kontrolle, keine Einbeziehung des Parla­ments – nichts.

Wir machen genau das: Wir verrechtlichen genau diese Punkte in einem Krisensicherheitsgesetz, und das ist auch gut so. (Beifall bei den Grünen.)

Es wird der Krisenbegriff ins 21. Jahrhundert gebracht, egal ob sicherheits­politische Krise, Gesundheitskrise, Energiekrise. Der Staat bleibt handlungsfähig, das ist wichtig. Die Krisenvorsorge und die Krisenkoordination werden in einem Koordinationszentrum zentralisiert. Die Zuständigkeiten aller Ministerien werden geklärt und in eine Koordinierungsstelle zusammengeführt. Das bindet auch die Einsatzorganisationen zusammen. Warum machen wir das? – Weil es bis jetzt auch nicht ordentlich gemacht war. Das ist nur in einem Minister­ratsvortrag aus den 2000er-Jahren geregelt. Jetzt wird es gesetzlich verankert; Bund und Länder sind dabei, das ist wichtig. – Auch ein Punkt.

Die Krisenkommunikation wurde bis jetzt auch nie geregelt. Etwas, das wir gelernt haben: In der Krisenkommunikation werden jetzt auch vulnerable Gruppen – die, wie wir gesehen haben, oft vernachlässigt werden – entsprechend miteinbezogen. Menschen mit Behinderungen, mit geringen Deutschkennt­nissen, Kinder werden von wichtigen Informationen in Zukunft nicht mehr ausgeschlossen.

Uns ist ein ganz wichtiges Anliegen: Wir verlieren dabei nicht den Blick auf den Parlamentarismus. Es gibt keine Zweidrittelmehrheiten im Hauptausschuss. (Abg. Einwallner: Natürlich! Mit einfacher Mehrheit!) Es gibt keinen Beschluss in diesem Ausschuss, der mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird – das ist einfach Geschäftsordnung. Eine einfache Mehrheit ist im Ausschuss zustande zu bringen. Es gilt entsprechend, Einstimmigkeit herbeizuführen.

Jetzt ist es ja überhaupt nicht - - (Abg. Kickl: Das ist schon ein bisschen ein anderes Kaliber, wenn Sie das Land ...!) – Herr Kickl, Sie können schon schreien. Wenn Sie jetzt eine Krise ausrufen wollen, können Sie das jederzeit. (Abg. Kassegger: Wie wollen Sie die rechtlichen Grundlagen ...?) – Jetzt verrechtlichen wir das. Es gefällt Ihnen nicht, dass das Parlament plötzlich etwas mitzureden hat.

Eigentlich ist es genau umgekehrt: Sie behaupten jetzt etwas ganz anderes als das, was dann passiert: Es wird eine strenge Berichtspflicht geben – auch ein Punkt. Wir sichern stets, wer in einer Krise welche Entscheidungen getroffen hat – das haben wir jetzt nicht, in Zukunft ist es im Gesetz drinnen. Wir schreiben hinein, wie die Dokumentation in einer Krise passiert. Jetzt ist die Frage, ob es dokumentiert ist oder nicht. Jetzt wird es verrechtlicht – das SKKM, wie gesagt, ein Ministerratsbeschluss.

Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Mit diesem Gesetz verstehen wir Krisen besser. Wir können besser, schneller und einheitlich handeln, nämlich auch schon im Vorfeld Pläne mit den Ministerien, mit den Expertinnen und Experten erarbeiten. Daher werden wir diesem Gesetz zustimmen (Abg. Einwallner: Weil ihr allem zustimmt! Es ist euch wurscht, was drinnen steht!), denn wir bringen das Krisenmanagement in das 21. Jahrhundert. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.51

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.