19.43

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Als Erstes ist es mir ein Anliegen, auf den Kollegen von vorhin zu replizieren, weil ich finde, dass das wirklich eine Unterstellung war, dass es jemanden hier im Saal gebe, der mit dem Leid anderer spielt und das für parteipolitische Zwecke missbraucht. Das muss ich auf das Schärfste zurückweisen, Herr Präsident! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

Nun zum Tagesordnungspunkt betreffend eine Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt: Ich glaube, als Erstes müssen wir alle einmal einen großen Dank an alle Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag und jede Nacht für uns ihr Leben einsetzen, aussprechen. Dafür gilt es, ihnen ein großes, großes Dankeschön auszusprechen. – Danke, liebe Polizistinnen und Polizisten! (Beifall bei der ÖVP.)

Sie begeben sich jeden Tag für uns alle in Gefahr, sie wissen, wenn sie in den Dienst kommen nicht, wie dieser Dienst beendet werden wird. Sie begegnen Menschen in schwierigsten Situationen und sie leisten damit einen unglaublich wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Es ist daher wichtig, dass wir eine solche Diskussion mit dem nötigen Vertrauen gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten beginnen, denn ihr Job ist ein anstrengender, ein aufreibender, und einer, der für uns alle, für unsere Gesellschaft wichtig ist. Die Bevölkerung sieht das genauso, denn der Vertrauensindex von OGM zeigt, dass die Polizei die höchsten Vertrauenswerte von allen Institutionen in Österreich besitzt.

Der Einsatz von Befehls- und Zwangsgewalt stellt natürlich einen Eingriff in die Freiheit jedes Einzelnen dar, daher ist der Einsatz von Befehls- und Zwangsge­walt auch ganz besonders geregelt. Er darf niemals willkürlich ausgeübt werden. Daher möchte ich hier an dieser Stelle auch einen Dank an die ehemalige Innenministerin Mikl-Leitner richten, die die Polizei in Richtung Menschenrechts­polizei verändert hat. Die Polizei schützt Menschenrechte, die Polizei schützt die Freiheit des Einzelnen und sie sichert die Abwehr von Gewalt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Amesbauer: Das sehen die Grünen auch so! – Abg. Ries: Dazu haben wir Mikl-Leitner gebraucht?)

Polizisten haben kein Privileg für Zwangsgewalt – nein, es gibt aber Situationen, in denen sie davon Gebrauch machen müssen. Es ist nichts Angenehmes, wenn man Zwangsmittel einsetzen muss. Ein Zwangsmittel ist immer das letzte Mittel, wenn Dialog und Deeskalation nicht mehr funktionieren, es ist aber Fakt, dass es solche Momente gibt.

Konkret kam es im Jahr 2022 zu 23 193 Zwangsmittelanwendungen seitens der Polizei. Wie viele Verdachtsmomente überzogener Polizeigewalt waren darunter? – 322, das entspricht einem Prozentsatz von 1,3 Prozent. Wenn man sich die Kategorien von Misshandlungsvorwürfen ansieht, sieht man, dass der schwerwiegendste Vorwurf, nämlich menschenunwürdige und erniedrigende Behandlung, in 0,1 Prozent der Fälle als Verdachtsmoment festgehalten worden ist. Demgegenüber stehen aber dreimal so viele Polizisten, die in der Ausübung ihres Dienstes verletzt wurden. Es zeigt ganz klar, dass solche Vorwürfe selten sind – sehr selten –, und noch viel seltener kommt es zu Verurteilungen.

Meine Damen und Herren! Es ist so, dass Polizisten auch das Recht haben, nicht von vornherein verdächtigt zu werden. Dazu dienen ja in erster Linie die Bodycams. Polizisten gehen mit Kameras in den Einsatz, damit sie danach nach­weisen können, dass sie ihren Einsatz gesetzeskonform durchgeführt haben. Ich sehe diese Beschwerdestelle als Folge dieser Bodycams. Wenn es einen Verdacht gibt, dann soll von einer unabhängigen Stelle außerhalb der Polizei, mittels dieses Beirates, den wir hiermit einführen – mein Kollege vom Koalitionspartner, von der grünen Partei, wird das danach noch näher erklären –, wirklich unabhängig gearbeitet und ermittelt werden können. Das wird sicherlich dazu beitragen, dass die Zahl der Verdachtsmomente reduziert wird und dass schneller aufgeklärt wird.

Meine Damen und Herren! Wenn es zu Überschreitungen kommt, dann ist natürlich die Härte des Gesetzes anzuwenden, es geht aber sicher nicht an, dass ein Generalverdacht geäußert wird. Ich bedanke mich da auch bei meiner Vorrednerin von der SPÖ, dass sie diesen Generalverdacht nicht von vornherein aussprechen wollte.

Daher zuletzt: Danke für die hohe Expertise, die die Polizei hat, aber auch, dass das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung, das jetzt ausgewählt worden ist, mit einer besonders hohen Expertise – auch dank Schulungen – ausgestattet wird, damit es zu einer vollkommen unabhängigen Untersuchung kommen kann.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen alles Gute im Dienst! Glück auf! Passen Sie auf sich auf! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte, Herr Abgeordneter.