20.19

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegen! Ja, es wurde heute schon mehrfach gesagt: Der Polizeidienst speziell im urbanen Raum ist ein täglicher Ritt auf der Rasierklinge. Das dürften auch potenzielle junge Polizeibewerber wissen, denn unter ihnen ist das Interesse momentan leider überschaubar.

Dem Beruf stehen ein schmales Grundgehalt und speziell im urbanen Raum ein breiter Risikofaktor gegenüber. Heute ist die Realität so, dass das Gegenüber der Polizei – das muss man in aller Ehrlichkeit auch sagen, Herr Kollege Bürstmayr – immer aggressiver wird. Deshalb setzt die Polizei schon seit Jahren auf Deeska­lation, aber es gibt eben Bevölkerungsgruppen oder Individuen, bei denen Deeskalation nicht wirkt, und dann ist der Beamte aufgefordert, wenn dies gesetzlich vorgesehen und verhältnismäßig ist, Zwangsgewalt anzuwenden. Wenn dies vorgesehen und verhältnismäßig ist, dann ist dieses Vorgehen natür­lich auch zu befürworten. Tut der Staat das nicht, verliert er die Kontrolle auf seinem Territorium.

Ich erinnere an das, was wir aus Deutschland wissen – das sagen Kollegen der Polizeigewerkschaft –: Es gibt Stadtteile in Berlin, in denen die Polizei nur noch truppweise oder gar nicht mehr einschreitet. Das ist die Ernte von verfehlter Sicherheitspolitik, und diese Ernte können wir uns in Österreich hoffentlich sparen.

Werte Damen und Herren, es wurde auch schon gesagt: Im Jahr 2022 kam es zu mehr als 23 000 Anwendungen von Zwangsmitteln, und es liegt in der Natur der Sache, dass es da auch eine Anzahl von Beschwerden gegen diese Zwangs­mitteleinsätze gibt, das ist völlig normal. Die Faktenlage ist aber, dass sich viele als falsch herausstellen. Vielleicht werden sie aus der persönlichen Sicht heraus so gesehen, aber ganz objektiv betrachtet sind einfach viele Anwürfe falsch.

Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Brauchen wir diese zusätzliche Behörde eigentlich? – Ich meine, wir brauchen diese Behörde nicht, denn es gibt schon jetzt mehr als eine Stelle, die sich mit solchen Misshandlungsvorwürfen befasst: Man kann dies bei der Dienstbehörde melden, man kann dies beim Landesverwaltungsgericht melden und natürlich auch bei Staatsanwaltschaften, diese Beschwerden werden natürlich überall entgegengenommen und bearbeitet. Darüber hinaus gibt es noch die Volksanwaltschaft, den VfGH und den EuGH. Das alles ist jetzt bereits möglich und es gibt diesbezüglich keinen rechtsfreien Raum in Österreich.

Kolleginnen und Kollegen, das, was heute hier beschlossen wird, ist nichts anderes als eine verspätete Morgengabe der ÖVP an die Grünen, sonst ist das gar nichts. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Das steht von Anfang an im Regierungsprogramm!)

Ich weiß nicht, ob es Ihnen bewusst ist, aber Sie sprechen schon einen Gene­ralverdacht aus, nicht einmal den Kollegen gegenüber, aber gegenüber den österreichischen Verwaltungsbehörden und Gerichtsbehörden; denn wenn Sie diese Stelle jetzt einrichten, sagen Sie ja mehr oder weniger wortlos, dass diesen Misshandlungsvorwürfen bis jetzt nicht ernsthaft nachgegangen worden ist. Oder meinen Sie etwas anderes? (Beifall bei der FPÖ.) Diesen Vorwürfen wird bei der Polizei strengstens nachgegangen, das kann ich Ihnen aus 30 Jahren Berufserfahrung sagen.

Werte Damen und Herren! Herr Kollege Bürstmayr, Sie haben heute wieder einen veritablen Ritt auf der Münchhausenkanonenkugel hingelegt. Dazu Folgendes: Die Kollegen wünschen sich das nicht. Die Kollegen wünschen, dass eingeschritten wird, und zwar von den Stellen, die schon jetzt zuständig sind, und darüber hinaus erwarten sich die Kollegen einen Schutz der Dienstbehörde vor ungerechtfertigten Anwürfen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.23