Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2138 der Beilagen.

Es liegt ein Verlangen des Abgeordneten Fuchs auf getrennte Abstimmung vor.

Wir werden zuerst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Artikel 8 und 10 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, möge dies tun. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.