21.01

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz. Was ist das? Wieso ist das wichtig?

Wir wissen ja, dass es viele Strukturen, wie Stiftungen und Trusts, gibt, bei denen man nicht auf den ersten Blick weiß: Wem gehört das? Wer ist wirtschaft­lich berechtigt? Wer bekommt die Einkünfte? Wem ist das zuzurechnen?

Wir haben hier vor vielen Jahren ein Gesetz beschlossen, dass es ein öffentliches Register geben muss, in dem man zum Beispiel nachschauen kann: Wer steckt bei einer Stiftung dahinter? Wer bekommt das Geld aus dieser Stiftung?

Der Europäische Gerichtshof hat gesagt, das darf kein öffentliches Register sein, da darf nicht jeder nachsehen, aber Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, sollen nachschauen dürfen. Jetzt hat die Regierung einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt, wer in Zukunft nachschauen können soll. Da geht es mir vor allem um einen Bereich, und das ist der Bereich: Wie sollen Journalistinnen und Journalisten in Zukunft nachschauen können, wer der Berechtigte hinter einer Stiftung ist oder auch wie viele Stiftungen und sonstige intransparente Strukturen eine einzelne Person hat?

Erst vor Kurzem hat sich herausgestellt, dass Journalisten durch ihre Recherchen in derartigen öffentlichen Datenbanken mehr als die zuständigen Behörden im Innenministerium herausgefunden haben, nämlich dass russische Oligarchen Häuser in Kitzbühel besitzen. Das heißt, die haben damit natürlich teilweise die Arbeit erledigt, die die Behörden nicht erledigt haben. Insofern ist ihre Arbeit sehr wertvoll.

Wie geht das jetzt, wenn ein Journalist etwas nachschauen will? – Er muss einen Antrag stellen, in dem er ganz konkret sagt, welche Stiftung er sich anschauen will. Er kann nicht sagen: Ich will wissen, ob zum Beispiel dieser oder jener Oligarch zehn Stiftungen hat oder ob es andere Strukturen gibt!, sondern er kann nur hinsichtlich der Stiftung nachschauen und schauen, wem sie gehört. Das heißt, er muss schon ziemlich viel wissen, damit er überhaupt dort hineinschauen darf. – Das ist das Erste.

Zweitens: Er muss nachweisen, dass er ein berechtigtes Interesse hat, sich genau das anzusehen, indem er zum Beispiel Artikel oder Rechercheergebnisse vorlegt. Da bin ich schon der Meinung: Na, ich weiß nicht, ob es eine gute Idee ist, dass ein Journalist bereits Rechercheergebnisse vorlegen muss, damit er überhaupt hineinschauen darf. Wie ein Journalist, der das erste Mal in einem Bereich arbeitet, das nachweisen soll, lässt dieser Gesetzentwurf vollkommen offen.

Weiters gibt es keine Frist, bis zu der die Behörde entscheiden muss, ob er Einsicht bekommt oder nicht. Im Gesetzentwurf ist keine Frist vorgesehen. Es ist nicht geregelt, ob die einen Tag, eine Woche, ein Monat, zwei Monate oder auch noch länger brauchen können, um darüber zu entscheiden. Das kann auch bis zu sechs Monate dauern. Dann bekommt er entweder ein: Ja, du darfst nach­schauen!, muss aber 4 Euro pro Abfrage zahlen, damit er das Ergebnis der Abfrage kriegt, oder er bekommt ein Nein; wenn diese nicht genehmigt wird, kann er, glaube ich, beim Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel einlegen. Also ob das Recherchen von Journalisten erleichtert? – Ich glaube es nicht. (Beifall bei der SPÖ.) Ich glaube, das macht die Recherchen und die Investigativarbeit von Journalisten wesentlich schwieriger.

Die Panamaleaks und so weiter – wir wissen, das ist alles die Arbeit von Jour­nalisten gewesen, die das aus derartigen öffentlichen Registern und auch aus anderen Quellen recherchiert haben. Diese Arbeit wird nun erschwert, und das passt sehr gut ins Bild, passt gut zu dem, was gestern oder vorgestern Verfas­sungsministerin Edtstadler gesagt hat. Sie ist nämlich der Meinung, Journalisten sollen gar nicht recherchieren, sondern sie sollen berichten. Sie dürfen auch nicht kommentieren, sie sollen nicht investigativ unterwegs sein, sondern sie sollen einfach berichten, sie sollen Haus- und Hofberichterstattung machen!

Dieser Gesetzentwurf geht ehrlich gesagt genau in diese Richtung, und des­wegen lehnen wir das ab. Wir sind der Meinung, Journalistinnen und Journalis­ten leisten einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft hinsichtlich Trans­parenz und auch betreffend das Aufdecken, und wir wollen ihre Arbeit nicht erschweren, sondern wir wollen in Wahrheit ihre Arbeit fördern und erleichtern, und deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.06

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Haubner. – Bitte.