Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlagen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2022/2023 der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich verlese:
„Auf Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Strasser, Mag. Dr. Schwarz, BA, Mag. Loacker und Mag. Stefan (Beilage I) fasst der Nationalrat nachstehenden Beschluss:
‚Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2022/2023 der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 10. Juli 2023 für beendet zu erklären.‘“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.