15.36

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Kollege Kopf hat es schon ausgeführt: Doppelbesteuerungsabkommen sind nicht die allerspannendsten Materien, die wir hier im Haus behandeln, aber nichtsdestotrotz umso wichtiger, weil sie natürlich ganz entscheidende Bereiche regeln und es notwendig ist, dass wir immer das Ziel haben, mit möglichst vielen Staaten Doppelbesteuerungs­abkommen zu haben, damit schlussendlich die Steuern dort ankommen, wo sie hingehören.

Bei den drei Abkommen, die wir jetzt behandeln – mit Deutschland, Neuseeland und China –, geht es in erster Linie darum, die aktuellen Standards und Vorgaben der OECD wieder einzubinden und zu aktualisieren. Das ist schon wichtig, weil auch beim Abkommen mit Deutschland, das zuletzt 2010 geändert wurde, jetzt wieder eine Änderung notwendig wird und besonders im Bereich der Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung Klarheit geschaffen wird. Da gibt es zwar schon Instrumente, die wir uns bilateral gegeben haben, diese kommen aber ohne dieses Abkommen noch nicht zur Anwendung. Gerade das ist ein Bereich, in dem Doppelbesteuerungsabkommen wirken müssen, damit es eben nicht zu diesen Gewinnverkürzungen oder Gewinnverlagerungen kommt.

Der zweite wichtige Punkt sind aus meiner Sicht – natürlich auch ein Vorarlberger Blick – die Grenzgänger, aber nicht nur in Vorarlberg, weil es ja alle Bundesländer betrifft, die Tagespendler nach Deutschland und Grenzgänger haben. Es ist wichtig, dass man die Problematik, das Thema mit den Homeofficeregelungen, jetzt geregelt und auch klargestellt hat. Das ist nämlich eine Entwicklung, die sich in den letzten Jahren verstärkt ergeben hat, und das gehört auch entsprechend geregelt.

Ich denke, wir müssen genauso achtsam sein, wenn die nächsten Doppel­besteuerungsabkommen anstehen, ob es mit der Schweiz oder mit Liechtenstein ist, und auch im Fokus haben, dass wir die Grenzgänger auch dort ent­sprechend berücksichtigen können.

Abschließend – das wurde schon gesagt – geht es auch bei den anderen beiden Abkommen – jenem mit China und jenem mit Neuseeland – in erster Linie darum, die OECD-Standards zu erfüllen. Das wird damit vollzogen. Bei China ist es schon ein bisschen überfällig: Das letzte Abkommen ist aus dem Jahr 1997. Es wird also Zeit, dass wir es wieder aktualisieren. Ich weiß, dass es nicht immer einfach ist, diese Verhandlungen zu führen, dass die sehr langwierig sind. Sie sind aber dringend notwendig für die Steuerpolitik und auch dringend notwendig, um Steuerschlupflöcher zu schließen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.39

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun MMag. DDr. Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.