15.39

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Österreicher! Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Neuseeland und China entsprechen derzeit – wir haben das heute schon gehört – nicht in allen Bereichen dem Standard der OECD betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie dem OECD-Standard betreffend die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft und sind daher revisionsbedürftig. Wir begrüßen daher die Revision dieser drei Doppelbesteuerungsabkommen und werden dieser Revision auch unsere Zustimmung erteilen.

Insbesondere begrüßen wir natürlich die Revision des Doppelbesteuerungs­abkommens mit Deutschland, weil es im Bereich der Besteuerung von Grenzgängern den jüngsten Entwicklungen der Arbeitswelt und den damit einhergehenden geänderten Arbeitsformen Rechnung trägt.

Ich möchte aber auch auf ein Problem in Bezug auf Deutschland zu sprechen kommen, welches ich bereits in der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 5.10. thematisiert habe, nämlich die Quellensteuerrückerstattung für österreichische Anleger in Deutschland. Wenn eine deutsche Aktiengesellschaft eine Dividende ausschüttet, dann werden in Deutschland nicht nur 25 Prozent Kapitalertragsteuer, sondern auch 0,55 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Kapitalertragsteuer, in Summe also 26,375 Prozent, einbehalten, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Dividende in Deutschland oder in Österreich ansässig ist.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland darf Deutschland aber nur 15 Prozent Quellensteuer einbehalten. Das bedeutet für den österreichischen Kleinanleger mit einem inländischen Depot, dass er sich die Differenz, also die 11,375 Prozent Quellensteuer, beim deutschen Bundes­zentralamt für Steuern in Bonn rückerstatten lassen muss.

Derzeit dauert aber die Bearbeitung beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern mindestens 20 Monate, obwohl Deutschland und Österreich Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind. Das ist ein unhaltbarer Zustand, 20 Monate Mindestbearbeitungsdauer kann man nicht hinnehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser unhaltbare Zustand im EU-Mitgliedstaat Deutschland muss beseitigt werden. Ansonsten kann man nur jedem österreichischen Kleinanleger raten, in Deutschland keine Aktien mehr zu kaufen. Das heißt, mit der EU ist nicht alles besser geworden.

Dass es auch anders geht, beweisen die Marktplätze in London und Amsterdam, obwohl das Vereinigte Königreich gar kein EU-Mitgliedstaat mehr ist. Dort bedarf es keiner Quellensteuerrückerstattung, weil entweder, wie im Vereinigten Königreich, keine Quellensteuer einbehalten wird oder sie, wie in den Nieder­landen, nur in der laut DBA zulässigen Höhe einbehalten wird.

Der Finanzminister und das Finanzministerium sind da gefordert, mit dem deut­schen Bundesfinanzministerium in Gespräche einzutreten, damit dieser unhaltbare Zustand für die österreichischen Kleinanleger endlich beseitigt wird.

Herr Finanzminister beziehungsweise Herr Staatssekretär, ich würde Sie bitten, sich da für die österreichischen Steuerzahler einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.43

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun am Wort ist Mag. Nina Tomaselli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.