16.19

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident, vielen Dank für die Worterteilung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz unserer Kinder hat eine ganz hohe Priorität für uns alle in unserer Gesellschaft in Österreich. Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen, auf den Schutz vor wirtschaftlicher und auch vor sexueller Ausbeutung.

Wir müssen alles daransetzen, dass unsere Kinder vor körperlicher Bestrafung, vor der Zufügung seelischen Leides, vor sexuellem Missbrauch und auch vor anderen Misshandlungen geschützt werden.

Viele Kinder sind für ihr Leben lang traumatisiert, wenn ihnen physische oder psychische Gewalt zugefügt wird. Daher haben wir hier bereits im September ein umfassendes Kinderschutzpaket verabschiedet, das viele vorbeugende Schutz­maßnahmen beinhaltet – einerseits zur Prävention, andererseits aber auch das Stärken des Opferschutzes, aber auch härtere und höhere Strafen für die Täter.

Die Strafen, meine Damen und Herren, sollen den Unrechtsgehalt der Tat wider­spiegeln. Die Strafen werden heute – so ist die nächste Gesetzesvorlage, die wir heute noch debattieren werden – verdoppelt und teilweise verdreifacht werden. Der Tätigkeitsbereich der Täter soll eingeschränkt werden, sie sollen ein Tätigkeitsverbot bekommen. Diese sollen künftig nicht mehr mit Kindern arbeiten können.

Kindesmissbrauch verlagert sich zunehmend auf die sozialen Netzwerke und daher werden wir heute hier zur Missbrauchsbekämpfung Strafverschärfungen und gezielte Maßnahmen beschließen.

Das jetzt zur Debatte vorliegende Haager Übereinkommen, in das wir nun wieder zwei Länder aufnehmen werden, ist in diesem Gesamtpaket ein sehr wichtiger Bereich und sehr wichtiger Teil, meine Damen und Herren. Das Haager Übereinkommen regelt nämlich multilateral die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, damit Kinder vor den Folgen von Kindesent­füh­rungen, die immer wieder passieren, geschützt werden. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen meist ein Elternteil ein Kind, das unter 16 ist, unrechtmäßig in ein anderes Land bringt oder es dort zurückhält. Kinder werden gegen ihren Willen und gegen den Willen der Erziehungsberechtigten in eine völlig fremde Gesellschaft hineingestoßen.

Meine Damen und Herren, es ist sehr begrüßenswert, dass die Staaten Philip­pinen und Tunesien nun auch einen Beitrittsantrag gestellt haben, und darüber wollen wir heute einen Beschluss fassen. In Anbetracht dessen, dass uns allen Kinderschutz über alles geht und wir den Kinderschutz ausbauen müssen, bitte ich Sie alle um eine sehr, sehr breite Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

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