Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin, die soeben geredet hat, ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Dann kommen wir gleich zur Abstimmung über den Antrag des Justizaus­schusses, den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 2135 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu genehmigen.

Wer damit einverstanden ist, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Ist das eine Gegenstimme? (Abg. Martin Graf erhebt sich von seinem Sitzplatz.) – Nein. Dann ist es doch einstimmig. Ich danke sehr.