16.36

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Frau Staatsekretärin! Werte Kollegen und Kolleginnen hier im Hohen Haus! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich bin heute wirklich stolz und froh darüber, dass wir im Justiz­ausschuss eine dermaßen gute, interessante, wesentliche, herausfor­dernde, sachliche Diskussion zu diesem großen Thema des Schutzes der Kinder vor Gewalt, vor allem vor sexueller Gewalt, gehabt haben, und dass wir uns bei all den Themen, bei denen wir vielleicht differenzierter Ansichten sind, trotzdem darauf geeinigt haben, dass all das, was heute vorliegt und was wir heute Gesetz werden lassen, so wesentlich ist.

Ich möchte es kurz erläutern, denn es ist so wichtig, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen. Sie sind vor allem bei sexueller Gewalt, die an ihnen verbrochen wird, ein Leben lang traumatisiert. Wir müssen das verhindern. Alle Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben genau dies im Fokus ihrer Reden gehabt. Ich kann nur sagen: Ja, unterstreichen wir das! Schützen wir die Kinder und Jugendlichen in Österreich vor allem vor sexueller Belästigung, Gewalt, mit wirksamer Prävention und effektiver Strafver­folgung!

Da bin ich schon am Punkt, und zwar bei der Prävention einerseits, nicht nur bei einer Generalprävention, denn alle diese strafrechtlichen Regelungen setzen natürlich einen Rahmen und sagen, was erlaubt und was verboten ist. Selbstver­ständlich ist deswegen das Strafrecht auch ganz wichtig und notwendig. Ja, als Ultima Ratio, da muss aber davor schon viel passieren. Da muss man die Kinder an der Hand nehmen, ihnen beibringen, was im digitalen Raum gut und was schlecht ist, was sie tun können, wie sie sich selbst schützen können. All das muss aber letztendlich den Kindern helfen. Die Schule muss ein Ort der Sicherheit sein. Da werden viele Maßnahmen gesetzt, die in den präventiven Bereich gehen. Die Kinder müssen wissen, wo sie sich hinwenden können.

Wir im Justizausschuss haben die Tatbestände verändert, vor allem die Strafen verschärft. Bei Besitz von sexualisierten Darstellungen Jugendlicher über 14 Jahre erhöhen wir die Strafdrohung von ein auf zwei Jahre, wenn die Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahre sind, von zwei auf drei Jahre. Wenn vor allem, wie auch Fälle kürzlich gezeigt haben, Hunderte oder Tausende dieser Missbrauchsdarstellungen bei jemandem gefunden werden, dann soll, wenn viele Abbildungen besessen werden, mit der neuen Qualifikation auch eine hohe Strafdrohung greifen. Für das Herstellen und Verbreiten – das ist ja noch einmal böser, als diese Abbildungen nur für sich zu haben – ist die Strafdrohung nunmehr fünf bis zehn Jahre.

Meine Damen und Herren, dieser Lückenschluss beim Tätigkeitsverbot, was zugegebenermaßen immer wieder Thema im Justizausschuss war, ist auch ganz wichtig. Das heißt, das Tatbestandsmerkmal, dass man schon in einem Bereich mit Kindern arbeiten musste, um strafbar zu werden, fällt weg. Das ist für mich ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

Ich möchte den Fokus hier im Hohen Haus noch auf die Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei legen, denn es ist so wichtig, die Täter auszuforschen, diejenigen, die unseren Kindern dieses Unrecht antun, die die Kinder missbrauchen, die jedes Mal wieder, wenn sie die Bilder anschauen, einen erneuten Missbrauch an den Kindern begehen. Deswegen ist es uns so wichtig, dass es eine perfekte Schnittstelle zwischen Polizei und Justiz gibt.

Wie wir heute Vormittag auch bei der Vorstellung des Budgets gehört haben, wird gerade im Bereich des Inneren in den Ermittlungen, vor allem im digitalen Bereich, verstärkt der Fokus darauf gelegt, dass die Kinder und Jugendlichen insofern geschützt werden, dass man den Tätern auf die Spur kommt, sie verfolgen kann und dass wir in der Justiz dann tatsächlich die Verurteilungen vornehmen können. Genau das ist das Wichtige.

Noch einmal: Kein Kind darf Opfer werden! Unser ganzer Fokus muss darauf gerichtet sein, die Kinder und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt zu schützen. Das muss unsere oberste Priorität sein.

Und noch einmal: Es gilt, die Kinder an der Hand zu nehmen, ihnen beizubringen, was sie im digitalen Raum machen sollen und nicht sollen – vor allem nicht sollen. Was das Thema Sexting betrifft, so wurde, weil die Jugendlichen sich ja auch untereinander Darstellungen von sich selbst schicken, im Justizministerium mit Erlass geregelt, dass, wenn Jugendliche untereinander solche Bilder verschicken, dann eben keine Strafverfolgung eintritt.

Meine Damen und Herren, ich habe es schon gesagt: Ich bin stolz auf die Diskussionen im Justizausschuss, sie waren von einer hohen Kompetenz und Sachlichkeit getragen. Ich bin dankbar dafür und ich freue mich, dass wir heute einstimmig diesen ganz wichtigen Gesetzesbeschluss fassen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.41

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte.