16.41

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen auf der Galerie und vor den diversen Bildschirmen! Die monströse Dimension dieses Problems, dieses gesellschaftlichen Problems der sexualisierten Gewalt an Kindern, an unseren Jüngsten, die sich nicht wehren können, wurde bereits von den Vorrednerinnen und Vorrednern zum Ausdruck gebracht. Ich will das nur unterstreichen.

Ich habe den Eindruck, in unserer Gesellschaft ist eine dunkle Decke vorhanden, die dieses Problem zudeckt, dessen Dimension wir uns leider wahrscheinlich nicht ausreichend drastisch vorstellen können. Es gibt Gesundheitseinrich­tun­gen, es gibt Sozialeinrichtungen und es gibt die Justiz, wo eben in diese dunkle Decke dann immer wieder Löcher geschlagen werden, wo man dann in dieses Problem hineinsieht.

Das Problem ist insofern ein ganz gravierendes, weil es ja nicht nur die Gegen­wart und das Lebensglück und die Lebensfreude dieser armen kleinen Kinder betrifft, sondern weil sich diese Missbrauchshandlungen ja in die Zukunft fortschreiben. Daher ist es wirklich ein dringendes Gebot, dass wir hier als der zuständige Gesetzgeber alle Register ziehen, um diesem Problem endlich beizukommen. Das wird nicht von heute auf morgen geschehen, aber dieses Gesetzespaket, das wir heute hier beschließen – mit den weiteren Maßnahmen, die dann ebenso behandelt werden, wie die Präventionskonzepte im Bildungsbereich –, ist ein erster Schritt.

Ich würde appellieren: Wir sollten uns in diesem Haus ein für alle Mal darauf verständigen, dass wir dieses Thema nicht zum Gegenstand parteipolitischer Profilierung und parteipolitischen Taktierens machen. Wenn es um unsere Kinder geht, dann sollten wir in diesem Haus ganz klar gemeinsam Kante zeigen – und da muss ich schon die Kritik anbringen, die auch von Kollegin Yildirim schon angesprochen worden ist:

Ich habe am 14. Oktober 2020 – vor mehr als drei Jahren – einen Antrag eingebracht, weil ich das Problem gekannt habe – als Jurist, als einer, der immer wieder als Pflichtverteidiger in die grauenhafte Situation kommt, sich mit diesen Dingen beschäftigen zu müssen. Ich bin gerade unlängst wieder zum Verfahrenshelfer bestellt worden und habe eine Anklageschrift bekommen, von der ich sicher bin, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, das wollen Sie nicht lesen. Das will niemand lesen, so grausam und grausig ist das.

Genau aus diesem Wissen heraus habe ich damals schon diesen Antrag gestellt, der in etwa die gleichen Maßnahmen vorgesehen hat, die wir heute beschließen. Das wurde im Justizausschuss vor drei Jahren vertagt, und ich meine, wenn es um Kinder und um solche Werte und um solche wichtigen Themen geht, dann sollte nicht diese Vertagungspraxis, diese automatische Vertagung von Oppositionsanträgen stattfinden (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ), sondern da muss man schauen: Um welches Problem geht es?, und geht es um Kinder, dann gilt es zu sagen: Das schauen wir uns gleich an!

Wir haben drei Jahre verloren. Wir hätten das alles – die höheren Strafdrohun­gen und all das – schon vor Jahren beschließen können. (Abg. Prammer: Wir haben überhaupt nichts verloren! Wir haben die ganze Zeit daran gearbeitet!) Immerhin passiert das jetzt, und das ist zu begrüßen. In diesem Sinn wird es heute einen einstimmigen Beschluss geben, und ich hoffe, dass das nicht das Ende ist, denn es ist noch sehr, sehr viel zu tun, damit wir unsere Kinder in unserer Gesellschaft vor diesem grauenhaften Phänomen schützen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Yildirim und Schrangl.)

16.45

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte sehr.