16.54

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Schutz der Kinder geht uns alle an. Durch die technische Weiterentwicklung wird und wurde es leider immer einfacher, solches Bildmaterial herzustellen, und noch einfacher, es zu verbreiten. Dieses Gesetz trägt dieser Weiterentwicklung nun Rechnung, und daher stimmen wir ihm natürlich auch zu.

Kollege Margreiter hat schon einen sehr wichtigen Punkt angesprochen: Mit einem Antrag, wie jener der Freiheitlichen, der schon lange im Justizausschuss liegt, nämlich hinsichtlich Verschärfung und weiterer Maßnahmen gegen den Kindesmissbrauch, hätte es solch einen Fall oder so ein schändliches Urteil wie im Fall Teichtmeister nicht gegeben.

Was wir leider auch feststellen müssen, ist, dass zwar der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Gesetz Einzug gehalten hat, aber nicht der sonstige Missbrauch von Kindern. Wir haben keine Berücksichtigung von Bildmaterial von körperlicher und psychischer Gewalt gegenüber Kindern sowie auch nicht von Vernachlässigung von Kindern. Ich finde, das hätte in dieser Gesetzgebungsperiode oder in diesem Gesetz auch noch mitbehandelt werden können. (Beifall bei der FPÖ.) Dies fordert übrigens nicht nur die Freiheitliche Partei, sondern das ist auch in einer Stellungnahme der Kinderschutzeinrichtung Die Möwe enthalten gewesen. Das heißt, Sie haben davon gewusst.

Frau Abgeordnete Yildirim hat einen weiteren wichtigen Punkt angesprochen: Es gibt keinen Unterschied zwischen der Herstellung und dem Konsum solch schrecklichen Bildmaterials. Wenn es jemand konsumiert, wird es leider wahr­schein­lich auch immer jemanden geben, der es herstellt. Daher muss auch der Konsument mit mehr und mit höheren Strafdrohungen rechnen. (Beifall bei der FPÖ.) – Wenn die SPÖ doch auch bei der Strafverschärfung im Bereich des Suchtmittelgesetzes so konsequent wäre!

Wir Freiheitlichen stellen daher noch weitere Forderungen, nämlich ein absolutes Tätigkeitsverbot für einschlägig Verurteilte, die Einführung von Mindeststrafen und einen lebenslangen Eintrag im Strafregister, damit wir unsere Kinder und damit die Vereine wie auch die Schulen und andere Erziehungseinrichtungen unsere Kinder umfassend schützen können und damit kein einschlägig Verurteilter mehr durch das Raster fällt und mit unseren Kindern in irgendeiner Form zusammenarbeiten kann. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Staatssekretärin. – Bitte.