17.01

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zusehergalerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder haben ein Recht auf ein gewaltfreies Großwerden. Das ist so wichtig, weil die Folgen von Missbrauchsfällen, Gewaltfällen oft Auswirkungen auf das gesamte Leben der Opfer haben. Darum ist Kinderschutz eine Aufgabe der Gesellschaft, unsere Aufgabe, und ich freue mich wirklich, dass wir heute einen einstimmigen Beschluss zusammenbringen werden, weil das zeigt, dass es unsere oberste Priorität ist, uns um mehr Kinderschutz zu kümmern. Deswegen: ein Dankeschön im Namen aller Kinder an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das Internet stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Wir wissen, dass es im Internet unterschiedlichste Formen von Gewaltdarstellungen, von Miss­brauchsdarstellungen gibt, in unterschiedlichsten Ausprägungen. Und darum ist es auch so wichtig, dass wir da in Zukunft flexibel reagieren können.

Ich möchte hier auch Vergleichszahlen nennen: 2012 gab es noch weniger Verurteilungen nach § 207a StGB als 2022, ihre Zahl ist um circa 41 Prozent gestiegen. Alleine im letzten Jahr hat es über 2 000 Anzeigen nach § 207a StGB gegeben. Dieser Anstieg zeigt, dass es eben keine Einzeltaten mehr sind und dass es wirklich höchst an der Zeit ist, in die Gänge zu kommen und dieses Kinderschutzpaket zu beschließen. Darum: danke an unsere Staatssekretärin, dass du da so hartnäckig geblieben bist, und danke an die Frau Bundesministerin, dass die Zusammenarbeit in dieser Sache jetzt abgeschlossen werden konnte.

Die drei wesentlichen Säulen, auf denen der heutige Beschluss basiert, haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon skizziert. Es geht um mehr Opferschutz, es geht um verpflichtende Kinderschutzkonzepte, es geht darum, dass wir Strafrahmen und Strafdrohungen erhöhen und mehr Qualifikationen einführen. Das bedeutet konkret, dass die Strafdrohungen verdoppelt oder, wenn jemand eine Vielzahl solcher schrecklichen Bilder besitzt, eben auch verdreifacht werden, dass also eine Strafe bis zu zehn Jahren droht.

Das Herstellen, Anbieten, Verbreiten, Besitzen dieser ekelhaften Bilder ist Kindesmissbrauch – das ist Common Sense hier herinnen –, und dieser Kindesmissbrauch findet jedes Mal aufs Neue statt, wenn diese Bilder wieder angesehen werden. Darum: danke, dass wir diese Qualifikationen auch dementsprechend im Gesetz abbilden.

Die dritte Säule wurde auch schon erwähnt, das ist das lebenslange Tätigkeitsverbot für Täter. Da schließen wir endlich eine Lücke, denn uns ist es ein Anliegen, dass Täter verurteilt werden und darüber hinaus nicht mehr mit unseren Kindern in der Schule, im Kindergarten, im Sportverein oder als Ferienbetreuer im Feriencamp in Berührung kommen können. Darum: danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, für diesen einstimmigen Beschluss im Sinne unserer Kinder. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

17.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte sehr.