17.04

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierung hat heute ein Paket vorgelegt – wir diskutieren ja später beim Tagesordnungspunkt betreffend Unterricht auch noch andere Maßnahmen, die im Rahmen dieses Pakets vorgestellt wurden –, und es handelt sich dabei leider wieder einmal um Anlassgesetzgebung. Es ist Anlassgesetzgebung, weil leider wieder – das wurde heute schon ausgeführt, ein tragischer Fall – Kinder zu Opfern werden mussten, damit hier eine Gesetzesänderung vorgelegt wurde.

Zur Gesetzesänderung selbst: Wir haben das im Ausschuss ja auch schon gesagt, wir sehen das positiv. Die Änderungen im materiellen Strafrecht und auch die Umbenennung des Tatbestandes finden wir positiv, und wir finden auch gut, dass der Strafrahmen verhältnismäßig angepasst wurde, denn für uns wie, glaube ich, für alle, die hier im Hohen Haus vertreten sind, ist klar, dass Täter, die sich an Kindern vergehen, die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen müssen.

Das war es aber auch schon mit dem Lob für diese Gesetzesänderung, weil – wie das halt so ist, typisch für Anlassgesetzgebung – man das Gefühl hat, dass die Regierung ein Luftschloss zur Beruhigung der Bevölkerung baut. Dieses Luftschloss ist schön, es ist groß, es ist beeindruckend, wenn man aber hinter die Fassade blickt, dann muss man sich die Frage stellen: Ist das wirklich der große Wurf, wird das wirklich alle Probleme lösen?

Dazu zwei ganz konkrete Punkte: Erstens: Der Strafrahmen wird erhöht – ich habe es schon gesagt, das ist gut, vor allem im Verhältnis zu anderen Delikten –, aber die Kapazitäten in den Gefängnissen, in den Strafvollzugs­anstalten sind am Limit, und da machen Sie nichts. Zweitens: Sie erhöhen die Strafen, aber nicht die Ressourcen der Justizanstalten, der Behörden, um die Strafen durchzusetzen.

Ein dritter Punkt: Den dringenden Ausbau, sowohl personell als auch was die technische Ausstattung betrifft, bei den Sicherheitsbehörden, hinsichtlich Datensicherung lassen Sie ebenfalls unangetastet.

Ein weiterer Punkt ist – und da sind wir uns ja, glaube ich, auch einig –: Die Strafe wirkt erst danach und hat eine Wirkung beim Täter. Was ist aber mit der Prävention, bevor die Strafe verhängt wird? – Sie wissen, höhere Strafen schützen kein Kind. Das weiß jeder hier. Sie werden keine:n Strafrechtsexperten oder -expertin finden, der:die sagt, durch höhere Strafen werden Straftaten verhindert. Daher bräuchte es umfassende Präventionskonzepte, und zwar an allen Orten, an denen mit Kindern gearbeitet wird. Das gilt für ein Filmset genauso wie für Schulen. Es bräuchte einen Ausbau der Männerberatung, einen Ausbau der Therapieangebote für Personen mit krankhaften Neigungen. Und es bräuchte vor allem mehr Geld für die Staatsanwaltschaften, für die Polizei und für die Justiz.

Wer wirklich an Lösungen interessiert ist, baut nicht solche Luftschlösser für Headlines, sondern errichtet ein Fundament für dieses Schloss, für diese Gesetze. Da haben die Oppositionsparteien viele gute Vorschläge gemacht. Ich glaube, Frau Ministerin, Frau Staatssekretärin, Sie wären gut beraten, wenn Sie nicht alles davon per se und pauschal wegwischen, sondern sich damit auseinandersetzen und gute Vorschläge, die es da auch gibt, übernehmen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

17.08

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Duzdar. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.