17.11

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich glaube, es ist, so wie Kollegin Jachs heute gesagt hat, Common Sense, dass wir heute diese Novelle beschließen. Es ist richtig, welchen Strafrahmen und welchen generalpräventiven Rahmen sie setzt, ist ein Hinweis darauf, wie eine Gesellschaft funktioniert. Ich möchte noch ein bisschen weiter zu dem ausholen, was wir heute hier beschließen.

Wenn wir jetzt diesen Fall hernehmen, diesen berühmten, der den Anlass gegeben hat, dass wir da, auch mit dem Ministerium, etwas zügiger in diese Novellierung gekommen sind: Heute würde der Strafrahmen bei diesem Fall nicht bei zwei, sondern bei fünf Jahren liegen.

Viel wesentlicher ist aber etwas anderes. Probieren Sie ein bisschen, mit mir mitzugehen, und überlegen Sie sich, was wir auf der Seite dieser Verurteilung von 76 000 Bildern im Fall dieses berühmten Schauspielers eigentlich versäumt haben! Das sollte man vielleicht sowohl mit der Jugendstaatssekre­tärin als auch mit der Ministerin einmal ventilieren. Es geht nämlich nicht so sehr um die Strafbestimmung per se – ob das jetzt ein Jahr ist oder, wie Herr Shetty gesagt hat, drei, vier, fünf oder zehn Jahre sind –, sondern es geht in erster Linie darum: Ich frage mich, wer, wenn solche Bilder hergestellt und weitergegeben worden sind, die Kette dieser Bilder verfolgt – wo sie hergekommen sind, wie sie weitergeschickt worden sind und wie sie verarbeitet worden sind.

Wir haben ja nur das unfassbare Glück gehabt, dass Herr Teichtmeister diese Bilder bearbeitet hat, sie collagiert hat, und daher der Strafrahmen in der Entscheidung des Richters von einem Jahr auf zwei Jahre gesetzt worden ist. Das ist ja das Perverse an diesem System. (Abg. Prammer: Ihr habt es ja vorher nicht erhöht!)

Das viel Wesentlichere ist – da muss ich jetzt Kollegin Duzdar leider Gottes widersprechen –, es geht nicht darum, 1,5 Millionen Euro im Budget dafür festzulegen, sondern es geht darum, dass Sie die Länder dazu bringen müssen, die Mittel in der Jugendhilfe – ich war selbst dafür zuständig – einzuset­zen, dass die Kinder, die dann in der Jugendwohlfahrt sind – kleine Kinder, die geschädigt worden sind, bei denen man sieht, dass sie sich geritzt haben, sich überall die Venen aufgeschnitten haben, und die traumatisiert sind –, Hilfe bekommen.

Es wäre hilfreich, sich bei der nächsten Soziallandesrätekonferenz mit der Justiz­ministerin und auch mit der Jugendstaatssekretärin hinzusetzen und zu sagen: Liebe Sozialreferenten der Länder, gehen wir das gemeinsam an, denn es geht um den höchsten Schutz unserer Kinder! – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist: Ich würde morgen den Herrn Innenminister zu mir herholen und sagen: Machen wir doch auch eine Überlegung, wie man das Instrument in die Hand gibt, also wie man das verfolgt! – Das heißt am Ende des Tages, man muss nach der Strafprozessnovelle, aber auch den Hilfsorganen, nämlich den Polizisten, die Möglichkeit geben, das zu verfolgen, und zwar von der Ausfolgung der IP-Adressen bis zur Verfolgung jedes einzelnen Täters in diesem Bereich, der auch nur ein Bild von so einem Kind weitergeschickt hat. Das gehört verfolgt, und das bis ins Unendliche, damit das ein Ende findet. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Prammer: Das haben wir! Das nennen wir Cybercrimekompetenzstelle!)

So wie es jetzt passiert, muss man sagen, es gibt offensichtlich eine sehr beeindruckende Lobby, die immer wieder diese Bilder schützt und immer wieder diese Täter schützt. Das kann es in diesem Haus offensichtlich nicht geben. Daher bitte ich beide, sich dieser Sache parallel anzunehmen und nicht nur eine Novelle umzusetzen, die wir jetzt alle gemeinsam beschließen, sondern auch diese Maßnahmen durchzuführen, die ich Ihnen vorgeschlagen habe. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Zadić. – Bitte sehr.