17.56

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Vorsitzender! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vieles wurde schon gesagt, trotzdem bleibt die bereits erwähnte Sperrigkeit des Themas bestehen.

Vielleicht kurz zur Erläuterung: Wenn Sie am Morgen das Radio einschalten und Ö3 hören, nutzen Sie fremdes Eigentum. Das ist uns nicht so bewusst, aber das ist ein ähnlicher Vorgang, wie wenn Sie mit dem Auto auf einem privaten Parkplatz stehen. Dafür zahlen Sie ganz selbstverständlich ein Entgelt. Sie zahlen über das Rundfunkentgelt auch dafür, dass Sie geistiges Eigentum nutzen, dass Sie die Kompositionen der Musikschaffenden und der ganzen Kreativ­wirtschaft nutzen. Über den Rundfunkbeitrag zahlen Sie auch das Entgelt für diese Nutzung geistigen Eigentums.

Das ist in einem Rechtsstaat durchaus in Ordnung so. Weil es natürlich von der praktischen Abwicklung her kaum möglich wäre, jedes Mal, wenn man eine fremde Werknutzung angeht, die Urheber direkt zu kontaktieren und zu fragen, ob man das Werk nutzen darf, gibt es die Verwertungsgesellschaften, die das kollektiv machen; und da ist eben durch die Novelle des Urheberrechtsgesetzes, die wir 2021 beschlossen haben, eine gewisse Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem von Kollegin Blimlinger schon angesprochenen und auch deutlich erklärten ORF-Privileg entstanden. Diese Unklarheit wird jetzt durch diese Novelle des Verwertungsgesellschaftengesetzes klargestellt.

Das ist durchaus im Interesse der österreichischen Kreativwirtschaft, der österreichischen Kunstschaffenden, und daher ist es auch sehr erfreulich, dass sich dieses Haus einstimmig zu dieser Novelle bekennt, damit die Kunstschaffenden – vor allem die österreichischen Kunstschaffenden – gerecht entlohnt werden, denn so wird sichergestellt, dass die Gelder, die in Österreich generiert werden, auch hier bleiben. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.58