21.42

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen im österreichischen Nationalrat! Gleich zu Beginn (Abg. Michael Hammer: Wie war es bei den Taliban?): Zu der nicht wirklich spektakulären ÖH-Novelle bringe ich einen Abänderungs- beziehungsweise Zusatzeintrag gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein.

Abänderungsantrag-/Zusatzantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2201 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird (2227 d.B.), Top 31

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

„4a. In § 1 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind alle Studierenden, die bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums den vorgeschriebenen Studierendenbeitrag nicht entrichten.““

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister, mit diesem Antrag führen wir, wenn er durchgeht, zu Recht eine Opting-out-Möglichkeit für die Studierenden ein, um aus dieser Zwangsmitgliedschaft bei der Österreichischen Hochschüler­schaft zu entkommen, die es sich offensichtlich auch schon zum Ziel gesetzt hat, andersdenkende Studierende aus den Hochschulen nicht nur auszuschließen, sondern auch zu verfolgen und an Körper und Geist auch zu verletzen.

Ich sage das nur dazu, weil es so aktuell ist, damit Sie alle wissen, was die Österreichische Hochschülerschaft alles macht. Ich bringe ein paar ganz aktuelle Beispiele, damit Sie keine Ausreden haben, Kollegen von der ÖVP, wie seit Jahren, obwohl Sie an sich das Gleiche wollen; wir hätten eine Mehrheit hier im Haus. (Abg. Michael Hammer: Zu den Taliban fahren Sie nicht, oder?) – Ich komme schon noch zu Ihnen. (Abg. Michael Hammer: Ja, okay! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Wenn ich mir die Kritischen Einführungstage, Herr Bundesminister, der ÖH vom 9.10. bis 26.10., jetzt von der ÖH Uni Wien auf der Website der Universität Wien beworben, ansehe, dann stelle ich fest – dazu brauche ich nur zu lesen –: „Die Kritischen Einführungstage stellen ein langjähriges Projekt der ÖH Uni Wien dar, welches nach einer Unterbrechung während der Lockdown-Zeit [...] wieder stattfinden kann. Im Rahmen der Krittage finden Veranstaltungen verschiedener Art statt [...]. Unser Ziel als ÖH ist es dabei, dass Studierende sich auch außerhalb des universitären Curriculums kritisch mit gesellschaftlichen Strukturen beschäftigen. [...] Dabei ist insbesondere die Abschlussveranstaltung“ – und auf die weise ich jetzt besonders hin – „– die Linke Messe am 26.10 – eine gute Möglichkeit, am (Anti-)Nationalfeiertag politische Kontakte und Freundschaften für die zukünftigen Semester zu schließen.“ (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.)

Wenn ich mir anschaue, was das Programm ist (ein Schriftstück in die Höhe haltend) – Workshops, bei denen man raufen lernt (Abg. Lukas Hammer: Nicht einmal fechten! – Abg. Schallmeiner: ...! Ein Skandal!), also den politischen Gegner zu bekämpfen und vieles andere mehr lernt –, dann sage ich: Diese ÖH Wien organisiert da ein Vernetzungstreffen der linkextremen Szene. Eine Sauerei, sage ich an dieser Stelle! (Beifall bei der FPÖ.)

Lesen Sie nach! Im „Heimatkurier“ können Sie das im Detail nachlesen. Ein paar Schmankerl: „Jeden Tag eine linksextreme Veranstaltung“. (Zwischenrufe bei den Grünen.) „Zur Krönung der zweiwöchigen Veranstaltung ist am 26. Oktober ein ‚Anti-Nationalfeiertag‘ geplant. Aus ihrer extrem linken Gesin­nung macht die Österreichische Hochschülerschaft seit Jahrzehnten kein Geheimnis“ mehr. „Stilistisch und ideologisch ist sie kaum von diversen Antifa-Gruppierungen zu unterscheiden.“ (Abg. Lukas Hammer: Nein! Antifaschistisch auch noch!)

Kritische Einführungstage: Sie veranstaltet das nicht einmal allein, sondern mit der Plattform Radikale Linke. „Mitorganisator“ – auf der Website der Universität zu lesen – „ist die ‚Plattform Radikale Linke‘, bestehend aus mehreren linksextremen Gruppierungen. Dazu gehören Antifa 15, Antifa Recherche Wien“ (Abg. Hafenecker: Das sind die Palästinenserfreunde übrigens!) „Autonome Antifa (w)“ – weiblich – „Autonome Wienzeile und Stop Deportation Vienna“ und so weiter und so fort. (Abg. Lukas Hammer: Gehst du leicht auf die Websites?) So bezeichnet zum Beispiel – damit Sie wissen, was die Antifa 15 ist – diese Antifa 15 „Österreich als ‚Scheißland‘, in dem man sich ‚nach wie vor mit rechten bzw. reaktionären Ideologien auseinandersetzen‘ müsse.“ (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Die Universität, Herr Professor (Abg. Michael Hammer: Herr Bundesminister, heißt das!), ist durch diese Österreichische Hochschülerschaft, aus der Sie die Studierenden befreien müssen, mittlerweile eine „Festung des organisierten Linksextremismus“ geworden. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, in diesem Zusammenhang frage ich Sie: Inwieweit sind linksextreme Vernetzungstreffen von den Aufgaben der Österreichischen Hochschülerschaft nach § 4 Hochschülerschaftsgesetz 2014, nämlich der „Vertretung der allgemeinen und studienbezogenen Interessen ihrer Mitglieder“, umfasst?

Herr Bundesminister, haben Sie da schon Ihre Rechtsaufsicht wahrgenommen? Welche allgemeinen und studienbezogenen Interessen (Abg. Matznetter: Die allgemeinen sind klar, Herr Kollege!) werden durch die Abhaltung einer Linken Messe, die von der ÖH als „(Anti-)Nationalfeiertag“ – der Nationalfeiertag, den wir am 26. Oktober feiern, wird umgedeutet – proklamiert wird, vertreten? Was sagen Sie dazu? Nehmen Sie dazu Stellung! (Abg. Hafenecker: Das sind ja Staatsverweigerer!)

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es längst überfällig ist, dass es da zu einer Freiwilligkeit kommt und dass wir die unsägliche Zwangsmitgliedschaft in diesem Gremium abschaffen? (Beifall bei der FPÖ.)

Es werden auch Studienbeiträge von mitte-rechts politisch denkenden Studierenden zweckentfremdet, um diese Workshops vorzunehmen, um auch Spaziergänge zu machen – das ist ein Teil des Workshops –, bei denen man sich zum Beispiel die Häuser der nationalfreiheitlichen Studentenverbindungen anschaut. Wenn man sich die anschaut, sieht man, wie sie angeschaut werden. Die werden nämlich zerstört, Eigentum wird zerstört, alles mit Zwangsbeiträgen. (Abg. Lukas Hammer: Die ganzen Liederbücher weg!)

An Frau Kollegin Blimlinger und auch an die anderen zu dem Entschließungs­antrag betreffend die Ernst Mach-Stipendien, den wir ja gemeinsam einbringen: Ja, Ernst Mach war selber Burschenschafter – der Herr Bundes­minister wird es wissen, er ist ein gebildeter Mensch. Sie wollen unbedingt Stipendien verteilen, die nach ihm benannt sind. Ja, er war auch sechsmal für den Physiknobelpreis, einmal für den Chemienobelpreis nominiert, war Rektor der Universität in Prag, die älteste deutsche Universität zu diesem Zeitpunkt, und noch vieles andere mehr. Wir sind froh, wenn diese Stipendien nach Ernst Mach benannt werden, denn, wie es heute schon gefallen ist: Man muss sichtbar machen, wo Leistung erbracht wurde, damit Minderheiten in Österreich ganz einfach auch sichtbar werden.

Herr Bundesminister, helfen Sie mit, diese Festung des Linksextremismus auf den österreichischen Hochschulen endlich zu beenden und ermöglichen Sie es mit Ihrer Fraktion, dass wir aus der Zwangsmitgliedschaft endlich auch austreten können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Michael Hammer: Da sind schon Typen da herinnen!)

21.50

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungs-/Zusatzantrag

§ 53 Abs. 3 GOG

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2201 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird( 2227 d.B.), Top 31

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1.         Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

„4a. In § 1 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind alle Studierenden, die bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums den vorge­schriebenen Studierendenbeitrag nicht entrichten.““

Begründung

Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass es für Studierende, die nicht Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) sein wollen, eine Opt-out-Möglichkeit bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums gibt. Die Mitgliedschaft bei der ÖH wäre damit ähnlich organisiert, wie die bei der besser funktionierenden Gewerkschaft.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Martina Künsberg Sarre. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Ich darf noch ergänzen – ich habe das vergessen –, dass der Abänderungs- und Zusatzantrag ordnungsgemäß eingebracht worden ist und somit auch mit in Verhandlung steht. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Michael Hammer: Aber er ist unverständlich vorgetragen worden! Der gilt nicht! – Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Grünen und FPÖ. – Abg. Brandstätter: Zuhören!)