14.11

Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung, des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft! Geschätzte Zuseher! Hohes Haus! Im Wesentlichen darf ich hier auf zwei Punkte eingehen.

Punkt eins, auf die Untergliederung 01, auf das Budget der Präsidentschaftskanzlei: Ich finde es schade, dass der Herr Bundespräsident heute hier nicht anwesend ist, obwohl es bei diesem Tagesordnungspunkt auch um sein Budget geht. Aber, geschätzte Damen und Herren, eines vorweg: Der Klingelbeutel des Herrn Bundespräsidenten wird mit diesem Budget wieder prall gefüllt sein.

Konkret sind im Budget der Präsidentschaftskanzlei 13,1 Millionen Euro vorgesehen. Das ist eine Erhöhung um 1,3 Millionen Euro, 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese 13 Millionen Euro betreffend fragt sich der österreichische Steuerzahler zu Recht, wofür dieses Geld genau verwendet wird. Gemäß § 2 und 3 Auskunftspflichtgesetz habe ich vor ein paar Wochen eine Anfrage mit dem Titel „Was kostet der Festspielsommer des Bundespräsidenten die Steuerzahler?“ gestellt.

Ein kleiner Auszug aus der Beantwortung betrifft die entstandenen Kosten für den Besuch der Salzburger Festspiele. So waren es nur für den Besuch der Salzburger Festspiele 23 000 Euro an Hotelkosten und 15 000 Euro für Verpflegung und Bewirtung. Das sind dann knapp 40 000 Euro, die dieser nur kurze Ausflug nach Salzburg die österreichischen Steuerzahler gekostet hat. Darüber hinaus war auch eine Abordnung von zehn Mitarbeitern dabei, also fast schon ein kleiner Hofstaat, und – wohlgemerkt – die Personenschützer sind bei diesen zehn Personen noch nicht dabei.

Nun ja, geschätzte Damen und Herren, man könnte meinen, dass zumindest meine Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz korrekt beantwortet wurde, aber leider ist dies auch nicht geschehen, denn wenn hier schon ein Budget von 13 Millionen Euro für die Präsidentschaftskanzlei von der schwarz-grünen Bundesregierung beschlossen wird, dann erwarte ich mir zumindest eine hundertprozentige Transparenz, was genau mit diesem Geld passiert. Aber keine Sorge, zu den nicht erteilten Auskünften in Bezug auf meine Anfrage habe ich bereits einen Antrag nach § 4 Auskunftspflichtgesetz gestellt, nämlich auf bescheidmäßige Erledigung, und ich bin schon sehr gespannt auf die Antworten und auf diesen Bescheid.

Für all jene, die nun auf die Wichtigkeit des Bundespräsidenten und auf die Wichtigkeit der Repräsentation des Bundespräsidenten verweisen werden, darf ich an dieser Stelle die Worte des Bundespräsidenten zitieren, nämlich: „Ich bin aber ungern der Moralapostel. Dazu muss ich mich überwinden.“

13 Millionen Euro sind definitiv zu viel. Ich schlage vor: Beißen Sie die Zähne zusammen, dann geht es auch mit weniger Geld! (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Zweiten darf ich ganz kurz auf die Untergliederung 17, auf den Bereich öffentlicher Dienst und Sport, eingehen. Es sind sehr viele Bereiche, auf die wir seit Jahren aufmerksam machen und zu denen wir konstruktive Vorschläge einbringen. Ein besonderes Anliegen ist mir hier persönlich die tägliche Bewegungseinheit von Kindern und Jugendlichen in Schulen. Ja, es gab das Pilotprojekt 2022/2023, das sehr erfolgreich war, und ja, es wird eine Verdoppelung dieser Piloten geben, ich frage mich aber schon, geschätzte Damen und Herren, worauf wir warten sollen, um dieses flächendeckend in Österreich umzusetzen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausdehnung der Täglichen Bewegungseinheit auf ganz Österreich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die ,Tägliche Bewegungseinheit‘ ausgebaut und im Regelschulsystem etabliert wird. Des Weiteren sollen die langfristige Finanzierung gesichert und ein nahtloser Übergang von den Pilotregionen hin zur österreichweiten, flächendeckenden Ausdehnung vorangetrieben werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

14.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Thomas Spalt

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausdehnung der Täglichen Bewegungseinheit auf ganz Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2300 d.B.) – UG 17 in der 239. Sitzung des Nationalrates, am 21.11.2023

Die Tägliche Bewegungseinheit ist ein Pilotprojekt, das in zehn Regionen Österreichs seit dem Schuljahr 2022/2023 umgesetzt wird. Ziel des Projekts ist es, die körperliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. In den Pilotregionen zeigt sich, dass dieses Projekt erfolgreich ist: Deutlich mehr Kinder und Jugendliche erreichen das Bewegungsziel von mindestens 60 Minuten Bewegung pro Tag.

Die positiven Auswirkungen von Bewegung auf die kognitive Funktion von Kindern sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Forschung gerückt. Studien zeigen, dass regelmäßige körperliche Aktivität die Aufmerksamkeit, das Arbeitsgedächtnis, die Problemlösefähigkeit und das Lernen von Kindern verbessern kann.

Die zugrundeliegenden Mechanismen dieser Effekte sind noch nicht vollständig aufgeklärt, es wird jedoch vermutet, dass Bewegung die Durchblutung des Gehirns und die Sauerstoffversorgung der Nervenzellen fördert. Dadurch können diese besser arbeiten. Außerdem wird die Bildung neuer Nervenzellen und Synapsen gefördert, die für die Informationsverarbeitung und das Lernen wichtig sind.

Konkrete Studienergebnisse zeigen, dass Kinder, die sich regelmäßig bewegen,

- sich besser konzentrieren können,

- sich Informationen besser merken und behalten können,

- komplexe Probleme besser lösen können,

- schneller und leichter lernen können.

Fakt ist leider, dass die körperliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist. Die Tägliche Bewegungseinheit kann dazu beitragen, diesen Trend zu stoppen und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wieder zu verbessern. Durch die tägliche Bewegung in den Schulen können Kinder und Jugendliche dazu angeregt werden, sich auch im privaten Bereich sportlich zu betätigen, wodurch ihre körperliche Fitness steigt und das Risiko krank zu werden sinkt. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass gesunde Kinder weniger oft ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen und dadurch die allgemeinen Gesundheitskosten gesenkt werden können.

Die Tägliche Bewegungseinheit ist ein gutes und kostengünstiges Konzept, das sich bereits in den Pilotregionen bewährt hat. Die Ausweitung des Projekts auf ganz Österreich wäre ein wichtiger Schritt, um die körperliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen in Österreich zu erhöhen und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern. Unsere Kinder, Eltern und Lehrer müssen ehebaldigst wissen, wie es im Schuljahr 2024/25 mit der Täglichen Bewegungseinheit weitergeht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die `Tägliche Bewegungseinheit´ ausgebaut und im Regelschulsystem etabliert wird. Des Weiteren sollen die langfristige Finanzierung gesichert und ein nahtloser Übergang von den Pilotregionen hin zur österreichweiten, flächendeckenden Ausdehnung vorangetrieben werden.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Dipl.-Ing.in Olga Voglauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.