19.26

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister, du hast es richtig gesagt: Wir sind mit diesem Budget innerhalb von vier Jahren vom stillen Tod zu lautem Leben gelangt. Die Finanzierung der Justiz ist in dieser Form auch mit diesem Budget sicher.

Es gibt ein paar Aufgaben, die die Justiz hat. Wir sind beispielhaft in die Digitalisierung gestartet, das ist keine Frage. Wir werden die Gerichte bei der Betreuung mit der ganzen IT-Thematik und der Digitalisierung weiterhin gut und qualitätsvoll versorgen müssen, wenn wir auf diesem Weg zur endgültigen Digitalisierung durchgehen. Als Rechtsanwender, Rechtsanwalt sehe ich die positiven Auswirkungen, die es dort gibt, gelegentlich aber auch noch die Dinge, die man verbessern kann.

Wir werden diese Effizienzsteigerungen aber auch brauchen, denn ein guter Teil der Einnahmen der Justiz sind die Grundbuchsgebühren, die ob ihrer ungedeckelten Höhe da oder dort auch bei der Anwaltschaft oder auch bei Notariaten schon zu Kritik geführt haben.

Die Frage aber wird sich stellen: Wie wird sich die Situation auf dem Immobilienmarkt generell auf das Budget der Justiz auswirken? Wie werden wir in dieser sehr veränderten Zinslandschaft, die dazu führt, dass weniger Wohnungen, weniger Grundstücke gekauft werden, und bei diesem Immobilienmarkt vorgehen? Wieviel weniger werden wir erlösen, wenn zudem auch noch staatliche Institutionen wie eine Finanzmarktaufsicht mit durchaus zu kritisierenden Verordnungen kommen, die unserer Ansicht nach einige Jahre zu spät gekommen sind und auch verhindern, dass Eigentum geschaffen wird? Wenn diese KIM-Verordnung verhindert, dass Grundstückstransaktionen passieren, dann werden wir uns damit auseinandersetzen müssen, dass das Justizbudget möglicherweise 2024 nicht ganz in diesem Ausmaß gesichert sein könnte. Wir werden ein gutes Auge darauf haben müssen.

Lassen Sie mich aber noch zwei, drei ganz kurze rechtstheoretische, rechtsphilosophische Ansätze dazu bringen, was die Aufgabe der Justiz ist. Wir sprechen von unabhängiger Justiz. Unabhängige Justiz ist etwas Wichtiges, wobei ich doch darauf hinweisen will, dass keine der Staatsgewalten vollkommen losgelöst und unabhängig von der anderen ist, in unserer Verfassung bedingt die eine in irgendeiner Form die andere.

Die Anforderung an die Justiz ist, dass sie unbeeinflusst agieren kann, dass sie fair im Sinne des fairen Verfahrens agiert; das heißt: rasche Verfahren und Gleichbehandlung aller, denn das Gesetz ist für alle – ich betone: für alle – gleich. Die Justiz sollte unbeeinflusst und fair und letztlich immer in dem großen, großen Streben nach Gerechtigkeit arbeiten, und zwar im Sinne dessen, dass der Gap zwischen Recht und Gerechtigkeit, den ich als Rechtsanwender und viele von uns bei Gericht schon erlebt haben, so gut wie möglich geschlossen wird. Das funktioniert grosso modo – mit wenigen Ausnahmen – in der österreichischen Justiz sehr gut; an den Ausnahmen sollten wir noch arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.