10.26

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrter Herr Finanzminister! Herr Sozialminister! Herr Sozialminister, Respekt für Ihre Aussage, dass wir Sicherheit im Sozialstaat haben, dass der Sozialstaat trägt. Das sieht die Sozialdemokratie auch so, und ich bin dankbar, dass Sie das auch so sagen.

Die Sozialdemokratie hat nicht die Frage der Pflege kritisiert, sondern wir haben das Pflegegeld eingeführt, wir haben den Pflegefonds eingeführt und wir haben als Sozialdemokratie auch den Pflegeregress abgeschafft. Wir haben also sehr, sehr viel getan, um die Pflege der Menschen zu sichern. (Beifall bei der SPÖ.) Dass wir mehr wollen, liegt an der Rolle der Opposition, aber trotzdem: Respekt für diese Leistung! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Was wir kritisieren, Herr Sozialminister oder Herr Finanzminister, ist, dass Sie den Teuerungsausgleich in der UG 22 – das ist dort, wo die Pensionen sind – abgerechnet haben. Das ist nämlich falsch. Ihr hättet es im Kapitel Wirtschaft abrechnen müssen, denn der Wirtschaftsminister hat nichts dagegen getan, dass die Inflation so hoch ist, er hat sie nicht hinuntergebracht, und die Kosten müssten wir eigentlich, wenn man von Kostenwahrheit redet, dem Wirtschaftsminister anrechnen. (Abg. Egger: Hätte er sich sollen ...!) Das wäre unser Zugang.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Wöginger hat gestern vorgeschlagen, dass Menschen, die länger als bis 65 arbeiten, keine Sozialversicherungsbeiträge und auch keine Steuern mehr zahlen sollen. Das ist nett. Wenn man dann aber fragt, wen denn das betrifft, dann frage ich mich, welcher Bauarbeiter tatsächlich glaubt, dass er noch die Kraft haben wird, über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten zu können. Wie viele Pflegekräfte glauben tatsächlich, dass sie die Kraft haben werden, mit über 65 Jahren noch arbeiten zu können? Wer in der Gastronomie glaubt, dass er mit über 65 Jahren noch arbeiten kann? – Das werden die wenigsten sein, und daher glaube ich, dass das nur ganz wenigen etwas bringt und die Realität eine andere ist. Da gibt es welche, die das ganze Leben gearbeitet haben, vielleicht Kinder betreut haben und jetzt in Altersarmut leben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung des Pensionssystems“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die gesetzlichen Pensionen zu sichern, indem sie

- die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Personaloffensive in den Bereichen Gesundheit, Kinderbildung und Pflege zur Verfügung stellen,

- endlich geeignete Anreize setzen um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen,

- Maßnahmen umsetzen um Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen und

- ein klares Bekenntnis gegen eine Erhöhung des derzeitigen gesetzlichen Pensionsantrittsalters abgeben.“

*****

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die österreichische Bevölkerung an der Spitze der Legislative eine untadelige Person haben möchte. (Rufe bei der ÖVP: Haben wir! Haben wir!) Herr Präsident, diese Aufforderung ergeht an Sie: Treten Sie zurück! (Beifall bei der SPÖ.)

10.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sicherung des Pensionssystems

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2300 d.B.) UG 22

Das österreichische Pensionssystem ist – vor allem im internationalen Vergleich – als zukunftsfit zu bewerten. Langfristprognosen zufolge werden die staatlichen Zuschüsse etwa gleich bleiben. Bis 2070 prognostiziert die EU-Kommission – inkl. der Ausgaben für die Pensionen der Beamt:innen – lediglich einen kleinen Anstieg um 0,5 Prozentpunkte in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (Aging Report 2021).

Grundlagen unseres Pensionssystems sind eine positive Wirtschaftsentwicklung und ein hohes Beschäftigungsniveau. Je höher die Beschäftigung, je besser die Einkommen, desto leichter die Finanzierung.

Die Regierung ist daher gefordert, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen – etwa mehr Jobs in Krankenhäusern, in Kindergärten und Pflegeheimen. Sie ist aber auch gefordert, insbesondere Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen. Damit dies möglich wird, sind Kinderbildungsplätze ab dem ersten Lebensjahr und ein Rechtsanspruch darauf unbedingt erforderlich. Nur so können auch Job und Betreuungspflichten vereinbar werden und im Alter eine lebensstandardsichernde Pension erreicht werden.

Unternehmen sind gefordert alternsgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, damit länger gesund arbeiten ermöglicht wird und die Regierung muss endlich geeignete Anreize setzen, die das faktische Pensionsantrittsalter rascher an das gesetzliche heranführen. Absolut abzulehnen sind jedoch alle Phantasien auf Erhöhung des derzeitigen gesetzlichen Pensionsantrittsalters.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die gesetzlichen Pensionen zu sichern, indem sie

•          die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Personaloffensive in den Bereichen Gesundheit, Kinderbildung und Pflege zur Verfügung stellen,

•          endlich geeignete Anreize setzen um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen,

•          Maßnahmen umsetzen um Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen und

•          ein klares Bekenntnis gegen eine Erhöhung des derzeitigen gesetzlichen Pensionsantrittsalters abgeben.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.