12.59

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher: Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause und hier auf der Galerie! Wir haben diesen Sommer mit mehr als vier Millionen unselbstständig Beschäftigten in Österreich einen Beschäftigungsrekord erreicht. Wir haben für das nächste Jahr ein Budget für den Arbeitsmarkt, das es erlaubt, alle wichtigen Programme weiterzuführen, und natürlich auch alle Kosten abdeckt, die entstehen.

Wir haben, und das, glaube ich, ist entscheidend, die zweithöchste Förderhöhe pro arbeitssuchender Person. Es sind über 4 000 Euro pro arbeitssuchender Person, die zur Verfügung stehen. Es ist das zweithöchste Budget aller Zeiten; nur 2022, als es noch zusätzliche Programme nach der ersten Phase der Pandemie gab, war dieses Budget etwas höher. Das Arbeitsmarktbudget ist gut ausgestattet, und es wird auch weiterhin für die wichtigen Gruppen eingesetzt. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

Wir haben im Juni die Zielvorgaben an das AMS erneuert. Da gibt es mehrere Schwerpunkte. Ein Schwerpunkt bezieht sich auf die Vermittlung. Ich glaube, es ist wichtig, wenn wir über arbeitssuchende Personen sprechen, auch zu wissen, wie viele pro Jahr vermittelt werden. Dieses Jahr werden es fast 600 000 Personen sein, die über das AMS auf eine Stelle vermittelt werden, bei ungefähr 200 000 offenen Stellen, die regelmäßig in den letzten Monaten offen waren; ungefähr 100 000 werden gemeldet, ungefähr 100 000 werden nicht gemeldet.

Ein zweiter Fokus liegt auf Qualifizierungsmaßnahmen. Der Bildungsbonus wurde schon erwähnt. Der Bildungsbonus wurde erst 2022 eingeführt, wir haben diesen nun ins Dauerrecht übernommen und erhöht. Das führt dazu, dass Menschen, die länger arbeitssuchend sind und gleichzeitig eine Qualifizierungsmaßnahme, eine Ausbildung machen, finanziell bei Weitem besser abgesichert sind. Ich halte das für sehr, sehr wichtig. Der Bildungsbonus wird begleitet durch das Pflegestipendium, auch das ist eine ganz wichtige Maßnahme.

Ein weiterer Punkt ist die zielgruppenorientierte Vermittlung. Es ist immer eine Balance zwischen einer individuellen Arbeitsmarktpolitik und auf der anderen Seite der ganz spezifischen Unterstützung von Zielgruppen. Ich möchte ein paar Zielgruppen nennen, weil sie auch im Budget abgebildet sind:

Erstens natürlich die Zielgruppe der Frauen: Wir haben eine geringere Frauenbeschäftigung als Männerbeschäftigung. Wir haben glücklicherweise in Österreich eine geringere Frauenarbeitslosigkeit als Männerarbeitslosigkeit. Das ist nicht selbstverständlich. Es gibt viele europäische Länder, in denen die Arbeitslosigkeit unter Frauen höher ist als unter Männern. Ein Grund für die geringere Arbeitslosigkeit unter Frauen ist, dass wir weiterhin beim Förderbudget die Regel haben, dass 4 Prozent mehr an Mitteln für Frauenprojekte, als deren Anteil an der Arbeitslosigkeit ist, fließt. Das wird weiter so bleiben und unterstützt die Frauen am Arbeitsmarkt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir setzen einen Fokus auf die Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. Dabei geht es nicht, weil es vorhin falsch gesagt wurde, um Mittel für Asylwerber. Es geht um Asylberechtigte (Abg. Wurm: Ja, eben, das doppelte Problem!) und subsidiär Schutzberechtigte, und die haben einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich. (Abg. Belakowitsch: Drei Jahre!) Wir haben derzeit ungefähr 40 000, die arbeitssuchend gemeldet sind. (Abg. Belakowitsch: Asyl ist Schutz auf Zeit, Herr Minister!) Es gibt jetzt ein Programm, das in einer Intensivphase Ausbildung, Arbeitsmarktvorbereitung und Arbeitsmarktintegration verbindet.

Ich finde es bedenklich, wenn wir verschiedene Gruppen, Zielgruppen gegeneinander ausspielen. Wir brauchen alles (Zwischenruf des Abg. Wurm Abg. Belakowitsch: ... aber die Wertigkeit ... muss man schon auch vergleichen!): die Unterstützung derjenigen, die hier Zugang zum Arbeitsmarkt haben, 40 000 (Abg. Wurm: Sie haben gesagt, 4 000 sind im Programm, Herr Minister!), und wir brauchen auch – und dazu stehe ich natürlich – die Unterstützung der Menschen mit Behinderung. Das sind natürlich viel weniger als jene, die unterstützt werden, weil sie arbeitssuchend sind und einen Migrationshintergrund haben; es geht um die Zahl. (Abg. Wurm: Aber im Programm sind 4 000, haben Sie gesagt, nicht 40 000! Im Programm selber, 4 000!) – Richtig, natürlich, aber es gibt ja auch die Sondermittel. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

So, jetzt kommen wir zu den Menschen mit Behinderung, den jungen Menschen mit Behinderung, weil ich das für einen ganz wichtigen Schritt halte, der über Jahre versprochen wurde, eigentlich Jahrzehnte, und die Regierung das jetzt umsetzt. Demnächst wird ein Gesetz in das Parlament kommen, in dem wir die Feststellung über die Arbeitsfähigkeit nach hinten verschieben, und zwar von einem Alter von bisher 15 Jahren auf 25. Damit stellen wir sicher, dass das Angebot des AMS auch für jene Menschen offensteht, die bisher meistens im Alter von 15 Jahren arbeitsunfähig geschrieben wurden und damit keinen Zugang zu den Angeboten des AMS hatten. Ich halte das für einen großen Schritt. Man kann das gar nicht hoch genug schätzen, wie wichtig das für viele Betroffene ist, um eben eine Arbeitsmarktinklusion zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir führen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitbeschäftigungslosigkeit natürlich weiter, und wir setzen natürlich auch einen Schwerpunkt – das ist jetzt nicht im Budget der aktiven Arbeitsmarktpolitik, sondern in anderen Teilen des Budgets – bei der Fachkräfterekrutierung im Ausland. Die Austrian Business Agency ist bei Weitem besser ausgestattet, um eben im Ausland über den Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte in Österreich noch besser informieren zu können.

Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, der im Budget auch abgebildet ist: Wir schaffen endlich – nach vielen Diskussionen über viele Jahre – die Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen ab, und zwar ab 1.1.2024, rückwirkend mit 1.7.2023. (Abg. Wurm: 250 Euro, Herr Minister! 250 Euro, und die Wirtschaftskammer kriegt es bezahlt! Abg. Belakowitsch: ... die sind eh so arm!) – So, Moment einmal! Die Kosten für die verschiedenen Prüfungen liegen in etwa zwischen 750 und 1 250 Euro. Das ist eine Gleichstellung mit anderen Ausbildungen im akademischen Bereich. Ich halte das für sehr, sehr wichtig. Das ist auch ein substanzieller Budgetposten, über 12 Millionen Euro für das Jahr 2024. Das wird hoffentlich dazu führen, dass sich mehr Menschen für eine Meister- und Befähigungsprüfung interessieren. Fast 5 000 Menschen pro Jahr absolvieren eine solche Prüfung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es ist kein Zufall, auch wenn es vielleicht so dargestellt wird, dass der Arbeitsmarkt trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage relativ stabil ist, der Anstieg der Arbeitslosigkeit moderat ist, denn die aktive Arbeitsmarktpolitik, die Effizienz der Vermittlung beim AMS und die Programme, die wir aufgesetzt haben, tragen dazu bei, dass der Arbeitsmarkt stabiler ist, als er das sonst in einer schwierigen wirtschaftlichen Phase, in einer Stagnationsphase wäre. Das Budget 2024 wird genau diese Stärke weiter fortsetzen und dafür da sein, den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie Bravoruf des Abg. Hörl.)

13.07

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.