15.09

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Minister! Staatssekretäre! Hohes Haus! Werte Besucher! Heute beginnt ja eine gute Rede mit der Begrüßung einer Besuchergruppe. Ich darf die FPÖ Murau unter der Leitung von Bezirksparteiobmann Thomas Auer recht herzlich bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Lieber Franz Hörl – ich habe leider nur 4 Minuten Redezeit (Heiterkeit bei Abgeordneten von Grünen und NEOS) –, dein Plädoyer für die Bergbahnen ist notwendig. Der Tourismus funktioniert ohne Bergbahnen nicht – da gebe ich dir schon recht –, aber bitte schaut doch ein bisschen auf die Leistbarkeit des Skifahrens!

Mittlerweile sind Tagesskipässe ja für die Masse der Bevölkerung nicht mehr leistbar. Früher war der Skisport ein Volkssport, ein Breitensport, bei diesen Preisen für Tagesskipässe et cetera ist das leider nicht mehr der Fall. Setzt bitte dort auch an!

Zweitens: Kollege Obernosterer, wann immer du hierher zum Rednerpult kommst und sagst, ihr von der ÖVP wart so gut und habt den Betrieben geholfen, frage ich: Wer hat denn die Betriebe zugesperrt? – Ihr habt die Betriebe zugesperrt! (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.)

Hört doch endlich einmal mit dem Märchen auf, dass ihr so gut seid! Früher hat es das Epidemiegesetz gegeben, mit dem Unternehmer, deren Betriebe zugesperrt wurden, einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Entschädigung hatten. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Österreich – Schweiz im Nächtigungsvergleich 2020/21“, die ein Diagramm zeigt, auf das Redner:innenpult.) Ihr habt die Betriebe zugesperrt. Steht dazu, dass wir die Betriebe entschädigen, aber geht doch nicht her und sagt, dass ihr so großartig und so gut seid! Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, Herr Minister, was ich persönlich dreist finde? – Ich finde es dreist, dass Sie, Herr Minister, heute feststellen, dass ihr viele kleine Betriebe bei den Energiekosten unterstützt, dass Kollege Haubner heute hier heraußen die Aussage trifft: Uns sind alle Unternehmer gleich wichtig!, wie auch Kollege Egger von der ÖVP, der sagt: „Die Wirtschaft ist unteilbar!“. Ihr habt ja die Wirtschaft schon längst geteilt, ihr seid ein Lobbyistenverein für die wirklich Großen. Die kleinen, die mittleren Betriebe habt ihr doch schon längst vergessen.

Ich bringe heute und hier auch ein Beispiel dazu: Privatvermieter, § 28 Einkommensteuergesetz  „Vermietung und Verpachtung“. Herr Minister, was kann ein touristischer Betrieb dafür, dass er bis fünf Ferienwohnungen, bis 30 Betten mit dem § 28 „Vermietung und Verpachtung“ im Einkommensteuergesetz abrechnen muss? Das hat er sich nicht ausgesucht, das ist eine Vorgabe. – So.

Was passiert? Es war zu Covid-Zeiten schon so, dass diese Betriebe über lange Strecken keine Entschädigung erhalten haben, obwohl sie von euch zugesperrt wurden – nur weil sie mit dem § 28 Einkommensteuergesetz „Vermietung und Verpachtung“ abrechnen. Da haben sich die Freiheitliche Partei und Gerald Hauser hier heraußen permanent für diese Unternehmen einsetzen müssen, dass sogar Kollege Matznetter von der SPÖ feststellt: Geht es jetzt wieder um die Privatvermieter, geht es um die Kleinbetriebe? – Ja, es geht um die Kleinbetriebe.

Wisst ihr, was mich wirklich frustriert? – Ihr lernt überhaupt nichts dazu. Beim Energiekostenzuschuss – Herr Minister, das ist nicht zum Lachen – habt ihr wieder die §-28-Betriebe – ich will nicht einmal sagen – vergessen, euch sind die Kleinbetriebe nichts wert, denn sonst kann sich das nicht wiederholen. (In Richtung Bundesminister Kocher:) Bitte nicht den Kopf schütteln! Die Kleinbetriebe bis fünf Ferienwohnungen wurden aus dem Förderkriterium für den Energiekostenzuschuss ausgeschlossen.

Ich zitiere Punkt 8.1: „Förderungsfähige Unternehmen sind“ alle Unternehmen „,die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind“. Das bedeutet, dass alle touristischen Vermieter bis maximal acht Ferienwohnungen, die mit dem § 28 Einkommensteuergesetz abrechnen, auch keinen Energiekostenzuschuss bekommen.

Also vergesst das bitte, was aus der ÖVP kommt! Ihr setzt euch für die Kleinbetriebe ein?! Die Wirtschaft ist unteilbar?! Ihr teilt die Wirtschaft, die Kleinbetriebe sind euch überhaupt nichts wert. Und wenn sie euch etwas wert sind, dann bitte ich um Unterstützung des Antrages, den ich jetzt einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Energiekostenzuschuss bzw. Energiekostenpauschale für touristische Vermieter mit Einkünften gemäß § 28 EStG ermöglichen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass auch jene touristischen Vermieter, die ihre Einkünfte gemäß § 28 Einkommensteuergesetz erzielen, die Möglichkeit erhalten, einen Antrag auf Erhalt eines Energiekostenzuschusses bzw. einer Energiekostenpauschale zu stellen.“

*****

Ich bitte um Unterstützung, wenn euch das ernst ist. (Beifall bei der FPÖ.)

15.14

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Energiekostenzuschuss bzw. Energiekostenpauschale für touristische Vermieter mit Einkünften gemäß § 28 EStG ermöglichen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2300 d.B.) (UG 40 Wirtschaft) 239. Sitzung des Nationalrats am 22. November 2023

Die Diskriminierung von touristischen Vermietern, die ihre Einkünfte gemäß § 28 EstG erzielen, setzt sich nach dem Ausschluss von der Beantragung von Fixkostenzuschüssen, der insbesondere durch eine Initiative der FPÖ beendet werden konnte, nun beim Energiekostenzuschuss bzw. der Energiekostenpauschale zur teilweisen Abdeckung des massiven Energiekostenanstiegs nahtlos fort.

Gemäß Punkt 8.1. der Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Bundesminister für Finanzen betreffend die Energiekostenpauschale für Unternehmen in der Fassung vom 31. Juli 2023 sind förderungsfähige Unternehmen unter anderem bestehende Unternehmen, deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 mindestens EUR 10.000 beträgt und EUR 400.000 nicht übersteigt, mit Betriebsstätte in Österreich, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig […] sind.

Somit sind Unternehmen, die gemäß § 23 Einkommensteuergesetz Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, förderfähige Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie.

Diese Regelung führt nun in der Praxis zu völlig absurden und unverständlichen Härtefällen, wie anhand des nachfolgenden Beispiels drastisch vor Augen geführt wird:

Eine Gewerbetreibende mit einem Appartementhaus mit vier Appartements mit bis zu 29 Betten fällt nicht unter die Einkunftsart: „Gewerbebetrieb“ gemäß § 23 EStG und erfüllt damit nicht die o.a. Voraussetzungen, um einen Energiekostenzuschuss oder eine Energiekostenpauschale zu erhalten.

Nachfolgend die bereits im Zuge der Debatte betreffend die Ermöglichung eines Fixkostenzuschusses ins Treffen geführte eigenartig anmutende Begründung dafür:

Die Voraussetzung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegt erst ab einer Anzahl von fünf Appartements vor, darunter sind die entsprechenden Einkünfte solche aus „Vermietung und Verpachtung“ gemäß § 28 EStG.

Diese völlig absurde Regelung führt zu teils existenzbedrohenden Situationen bei den Betroffenen, die völlig unschuldig in diese Lage versetzt wurden und nun um den dringend benötigten Energiekostenzuschuss bzw. die Energiekostenpauschale umfallen.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist es daher dringend erforderlich, jene touristischen Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG erzielen und dafür unter anderem auch entsprechende Nächtigungsabgaben abführen, umgehend auch eine Antragsstellung auf Erhalt eines Energiekostenzuschusses bzw. einer Energiekostenpauschale zu ermöglichen. Dies nicht zuletzt deshalb, um dadurch entstehende Härten abzudecken und dieses für den österreichischen Tourismus wichtige Angebotssegment zu erhalten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass auch jene touristischen Vermieter, die ihre Einkünfte gemäß § 28 Einkommensteuergesetz erzielen, die Möglichkeit erhalten, einen Antrag auf Erhalt eines Energiekosten-zuschusses bzw. einer Energiekostenpauschale zu stellen.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung

Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Kraus-Winkler. Bei ihr ist das Wort. – Bitte sehr.