12.01

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Kollegin Smodics-Neumann, wir glauben auch an die Österreicher, wir glauben auch an die österreichischen Unternehmen, wir glauben auch an unsere österreichische Jugend. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Woran wir nicht glauben, ist einerseits diese Bundesregierung (Beifall bei der FPÖ), wir glauben aber auch nicht, dass Herr Nationalratspräsident Sobotka und seine Amtsführung mit der Würde des Hauses vereinbar sind, und wir glauben, dass er tunlichst zurücktreten sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun aber zur UG 14: Kollege Ofenauer hat ja schon erwähnt, dass die Vorgänger der Frau Bundesminister das Bundesheer „abgewirtschaftet“ hätten. Ich gehe jetzt nicht ins Detail, ich habe mir herausgeschrieben, wer diese Vorgänger waren. Diese Beurteilung muss man leider bis zu einem gewissen Grad auch teilen, was den Wahrheitsgehalt betrifft, aber wir wissen doch alle, wer letztlich dafür verantwortlich ist, ob das Bundesheer mit finanziellen Ressourcen ausgestattet wird oder nicht: Das ist der Finanzminister und nicht der Verteidigungsminister. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Tanner. – Abg. Kühberger: Man sieht, ihr habt wenig Regierungsverantwortung gehabt bisher, darum weißt du das nicht! – Ruf bei der ÖVP: Lernen Sie Geschäftsordnung!)

Da sind wir dann im Bereich der Finanzminister aus der SPÖ bis 2000 und ab 2002 de facto Finanzminister aus der ÖVP, wobei Grasser für mich – auf diese Diskussion lasse ich mich nicht ein – eigentlich immer schon ein Finanzminister der ÖVP und keinesfalls der FPÖ war. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Ofenauer. – Abg. Kühberger: ... die Form, die ihr gern gehabt hättet ...! – Abg. Ofenauer: Das ist eine Selbstverleugnung! – Abg. Meinl-Reisinger: Das ist Kindesweglegung! – Ruf bei der SPÖ: Kindesweglegung!)

Wir stellen uns jetzt die Frage: Wollen wir unsere Neutralität verteidigen, wollen wir eine militärische Landesverteidigung? – Ja, selbstverständlich, wobei diese Frage redundant ist, die brauchen wir uns gar nicht zu stellen, das steht in unserer Verfassung.

Wir haben 2024 ein Budget sozusagen aus dem Reigen des Geld-spielt-keine-Rolle-Budgets, das ja 20 Milliarden Euro Defizit verursacht – das dürfen wir nie vergessen. Gott sei Dank, sage ich, ist auch das Bundesministerium für Landesverteidigung bedacht worden. Ich will das nicht kleinreden, 4 Milliarden Euro sind einmal mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, sicher mehr als zehn Tropfen, vielleicht sind es 100 Tropfen auf den heißen Stein. Wenn wir aber – Kollege Reifenberger hat es schon erwähnt – als neutrales Land, das wir nach unserer Verfassung verpflichtend sind und das sich nicht auf Militärbündnisse stützen kann (Zwischenruf der Abg. Scharzenberger), wirklich in dem Ausmaß, in dem es notwendig wäre, die Aufgaben der militärischen Landesverteidigung erfüllen können wollen, dann sind 4 Milliarden Euro – das ist die traurige Wahrheit – deutlich zu wenig. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Scharzenberger.)

Mir fehlt auch ein bisschen der Glaube an Ihre Ernsthaftigkeit, was die finanzielle Sicherheit betrifft: das verbindliche Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz, zu dem die Freiheitliche Partei vorgeschlagen hat – Sie haben das dann aber abgelehnt –, es in den Verfassungsrang zu heben, um Verbindlichkeit, Rechtssicherheit und Ernsthaftigkeit für die nächsten zehn Jahre zu haben. Da haben Sie dann wieder gezuckt, da wollten Sie nicht mitgehen. Wir werden uns also ganz genau anschauen, wie das mit dem Aufbauplan 2032 in den nächsten Jahren tatsächlich vonstattengeht, was die Finanzierung betrifft. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu den Mengenkomponenten: Mittlerweile hat – das ist auch gut; es ist von den Vorrednern schon gesagt worden – die Erkenntnis Platz gegriffen, dass militärische Landesverteidigung nicht nur in Zeiten wie diesen, sondern zu allen Zeiten Bedeutung hat. Wir sehen ja jetzt anhand der Kriege, dass der Kampf der verbundenen Waffen nichts ist, was der Vergangenheit angehört.

Wie oft habe ich in den letzten 15 Jahren, vor allem auch von Ihnen (in Richtung ÖVP), gehört: Wir brauchen keine schweren Waffen mehr, wir brauchen keine Panzer mehr, wir brauchen keine Artillerie mehr, wir brauchen keine Haubitzen mehr!? – Die Erkenntnis, dass Ihre Beurteilung falsch war, hat jetzt Gott sei Dank Platz gegriffen. Wir brauchen das selbstverständlich, wenn man sich die quantitative Komponente des Aufbauplans anschaut. (Abg. Wurm: Weil wir immer recht haben! Wir haben immer recht!)

Dann stellt man sich die Frage: Ist das wirklich ausreichend? – Meines Erachtens ist es nicht ausreichend. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Wir haben 112 Schützenpanzer und 56 Kampfpanzer, die bis 2032 mühsam wieder instand gesetzt werden. Nur so zum Vergleich: Die Schweiz hat 134 Kampfpanzer und 483 gepanzerte Fahrzeuge – also das ist eine andere Sportart, eine einer ernst gemeinten militärischen Landesverteidigung eines neutralen Landes entsprechende Quantität. Davon sind wir halt leider doch sehr, sehr weit weg. (Beifall bei der FPÖ.)

Da rede ich noch gar nicht von Polen, Sie wissen das, in Polen sind das ganz andere Dimensionen, die nehmen das wirklich ernst. Die Polen sind auch so gescheit, dass sie mit den Koreanern eine Vereinbarung haben, dass die Panzer zunächst in Korea und dann in Polen hergestellt werden – also auch eine Plus-plus-Situation, was die Wirtschaft des eigenen Landes betrifft: Da werden Produktionsstätten geschaffen, da werden Arbeitsplätze geschaffen. Das ist doch ein Weg in einem Ausmaß und einer Intensität, der unseres Erachtens notwendig wäre. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.) – Das ist die materielle Komponente, was die Ausstattung betrifft.

Personal ist auch schon angesprochen worden. Wir stellen halt schon fest, dass der Motivation des bestehenden Personals in den letzten Jahren schon übel mitgespielt worden ist – wir haben es auch im Ausschuss besprochen beziehungsweise die Frage gestellt –: Es gibt doch erhebliche Austritte, vor allem im Unteroffizierskorps et cetera. Das ist wirklich ein Problem, das man angehen muss.

Ich möchte mich aber auf die Miliz beziehen. Es ist unseres Erachtens eine Conditio sine qua non, also eine Grundbedingung, damit das Milizsystem, das auch in der Verfassung steht, überhaupt funktioniert, dass wir raschest und schleunigst zum Modell sechs plus zwei zurückkehren, das im Übrigen Sie unter Minister Platter nicht abgeschafft, aber ausgesetzt – also de facto abgeschafft – haben (Abg. Laimer: Kreisky-Modell! Sechs plus zwei ist das Kreisky-Modell!), was dazu führt, dass die sogenannten Befüllungsgrade in unseren Milizbataillonen katastrophal sind und die Milizbataillone ihren Auftrag aufgrund von Personalmangel nicht erfüllen können. Das gehört raschest bereinigt, und das kann man ganz einfach tun, indem Sie diesem Entschließungsantrag der Freiheitlichen Partei zustimmen beziehungsweise das umsetzen.

Der Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst, im Modell 6 + 2 Monate“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Änderung des Wehrgesetzes vorzulegen, welche die Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst, im bewährten Modus 6 + 2 Monate, beinhaltet, damit verpflichtende Milizübungen in vollem Umfang wieder möglich sind.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

12.07

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMMag. Axel Kassegger, Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst, im Modell 6 + 2 Monate

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor-anschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2300 d.B.) – UG 14, in der 239. Sitzung des Nationalrates, am 23. November 2023

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA-E 2024) sieht für die UG 14-Militärische Angelegenheiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,02 Mrd. EUR vor. In Summe stehen der UG 14 Militärische Angelegenheiten im Zeitraum des BFRG 2024-2027 somit 18,1 Mrd. € zur Verfügung, beginnend von 4,0 Mrd. € im Jahr 2024 ansteigend auf 5,0 Mrd. € 2027. Der Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen der Untergliederung steigt somit deutlich um rd. 8 %-Punkte auf 29,6 % gegenüber 21,5 % im BVA 2023. Der Anteil des Personalaufwands fällt 2024 um 8,4 %-Punkte und hat nur mehr einen 40,6 %-Anteil am Budget der UG 14-Militärische Angelegenheiten. Der betriebliche Sachaufwand steigt um 8,8 % und umfasst rd. 29 % der Gesamtauszahlungen.

Durch die verantwortungslose Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6 Monate als untaugliches Wahlzuckerl hat der ehemalige ÖVP-Minister Günther PLATTER dem Bundesheer und damit Österreich nachhaltig geschadet. Nur die Miliz ermöglicht ein Aufwachsen des Heeres auf die nötige Einsatzstärke. Die chronische Unterdotierung brachte dazu noch einen schweren Mangel an Ausrüstung und Ausstattung. Der Wegfall der Übungspflicht und die reduzierten Ausbildungskapazitäten führten zur Personalknappheit bei der Miliz. Dies alles wirkte sich negativ auf die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft der Miliz aus, so die Erkenntnis der Ressortführung selbst im Jahr 2019 und des Rechnungshofes!

Die Milizverbände und -einheiten weisen einen dramatischen Fehlbestand an Personal und Material auf, der umgehend beseitigt werden muss. Für eine mobilzumachende Miliz ist es unabdingbar, wieder verpflichtende Waffenübungen einzuführen. Diese Maßnahmen sind umgehend umzusetzen, weil niemand weiß, ob wir nicht nur 3000 Mann, sondern alle Soldaten einmal brauchen werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Schritte im Sinne des Schutzes unseres Staates und seiner Bevölkerung unverzüglich zu setzen!

Der wesentlichste Schritt dazu ist, durch die Änderung des Wehrgesetzes, die Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate. Nur so bekommt das Bundesheer wieder die notwendigen Kräfte für die Miliz, die Möglichkeit diese auszubilden und gemeinsam zu üben und sich damit auf die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabe der militärischen Landesverteidigung vorzubereiten. Es würde auch damit endlich der laufend praktizierte Verfassungsbruch abgestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Änderung des Wehrgesetzes vorzulegen, welche die Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate, beinhaltet, damit verpflichtende Milizübungen in vollem Umfang wieder möglich sind.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Weidinger. – Bitte.