17.34

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Muchitsch, du hast davon gesprochen, dass es im Rahmen dieser Pakete keinen einzigen Anreiz oder keine einzige Maßnahme gibt, die das längere Arbeiten vor Pensionsantritt irgendwie attraktiv machen würde oder verbessern würde. Lieber Kollege Muchitsch, du hast offensichtlich den Antrag nicht gelesen, denn wir haben beispielsweise genau im Bereich der Altersteilzeit eine ganz wichtige Maßnahme vorgesehen, die wir heute hier auch beschließen werden, die tatsächlich dem entgegenkommt, was moderne Arbeitswelten ausmacht, was heute schon durchaus übliche Arbeitswelten sind, nämlich dem immer wieder vorkommenden Wechsel von Beschäftigungsverhältnissen zwischen unselbstständiger und selbstständiger Beschäftigung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was hat das mit der Altersteilzeit zu tun? – Bislang ist es so, dass man, um in Altersteilzeit gehen zu können, innerhalb von 25 Jahren zumindest 15 Jahre arbeitslosenversichert gewesen sein muss. Tausende Arbeitnehmer:innen erreichen das bedauerlicherweise nicht. Warum? – Weil sie im Rahmen ihrer Erwerbsbiografie unselbstständig beschäftigt sind, dann eine längere Phase von selbstständiger Beschäftigung durchlaufen, dann vielleicht wieder unselbstständig beschäftigt sind, dann wieder einmal selbstständig beschäftigt sind, um am Ende ihres Arbeitslebens in eine unselbstständige Beschäftigung zu kommen. Und jetzt unterbricht natürlich diese selbstständige Beschäftigung sehr wohl diese Frist, diese 25-Jahres-Frist, und das kann dazu führen, dass manche Arbeitnehmer:innen, obwohl sie durchaus 15 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, aufgrund dessen, weil Zeiten eben auch außerhalb dieser 25-Jahres-Frist angefallen sind, keinen Anspruch auf Altersteilzeit haben. – Das beheben wir jetzt.

Wir sorgen jetzt dafür, dass bei Menschen, bei Arbeitnehmer:innen, die auch Phasen von selbstständiger Beschäftigung gehabt haben, diese nicht mehr auf diese Richtzeit angerechnet werden, dass die Richtzeit quasi gestreckt wird, damit auch diese große Gruppe von Arbeitnehmer:innen – und das werden immer mehr werden, weil sich die Erwerbsverläufe eben ändern, weil Erwerbsverläufe anders werden – die Möglichkeit hat, in Altersteilzeit zu gehen, dadurch länger arbeiten zu können, mit altersgerechten Arbeitszeiten, und dann auch in Pension gehen zu können, wenn tatsächlich das gesetzliche Pensionsantrittsalter da ist. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller.)

Das heißt, wir schaffen sehr wohl eine Möglichkeit mehr, dass Menschen, dass Arbeitnehmer:innen länger und gesünder arbeiten können.

Es gibt aber noch einen zweiten Punkt, den ich hier schon auch erwähnen will, den Kollege Muchitsch hier auch kurz angeschnitten hat. Zuallererst einmal: Die Regelung, dass Arbeitnehmer:innen, die in einem Betrieb Teilzeit beschäftigt sind, von ihrem Betrieb davon informiert werden müssen, wenn ein Vollzeitjob oder ein höherer Teilzeitjob frei wird, wenn eine Stelle frei wird, diese Regelung gibt es schon. Die ist bereits anno dazumal unter Rot-Schwarz beschlossen worden, allerdings greift sie offensichtlich in den Betrieben zu wenig beziehungsweise wissen sehr viele Teilzeitbeschäftigte ja, dass dem gar nicht so ist.

Warum hat man diese Regelung eingeführt? – Aus einem ganz einfachen Grund: Es gibt sehr viele Arbeitnehmer:innen in Teilzeit, die sehr gerne in Vollzeit arbeiten würden, die sehr gerne aufstocken würden, die sehr gerne mehr arbeiten würden, wenn sie nur wüssten, dass es tatsächlich diesen Job im Betrieb gerade gibt, dass der ausgeschrieben wird, aber oft wissen sie das eben nicht. Das hätte sowohl für die unmittelbar Betroffenen einen Vorteil als auch für das Unternehmen selbst, weil die ja selbstverständlich den Betrieb kennen, die arbeiten schon lange dort, die wissen, wie die Arbeitsabläufe sind. Das wäre also eine Win-win-Situation.

Jetzt führen wir ein, dass künftig jene Teilzeitbeschäftigten, die nicht rechtzeitig informiert worden sind, wenn ein entsprechender Job ausgeschrieben ist, einen Schadenersatzanspruch haben (Abg. Wurm: Wie hoch ist der?), und wir hoffen, dass dadurch ein Anreiz gesetzt wird, dass die Betriebe tatsächlich offensiver ihre Beschäftigten darüber informieren, dass sie sich auf einen Teilzeitjob mit höherem Stundenausmaß oder Vollzeitjob bewerben können. (Beifall bei den Grünen.)

Weil Kollege Wurm fragt: „Wie hoch ist der?“ – Ja, der liegt nur bei 100 Euro (Abg. Wurm: Ah!), aber er fällt jedes Mal an – jedes Mal! (Abg. Wurm: Wie viel? 100?) –, wenn dieser Fall eintritt.

Lieber Kollege Wurm, weißt du, wie hoch die Strafe derzeit ist, wenn das Unternehmen das nicht ausschreibt? – Zwischen 20 und 400 Euro, also eine lächerliche Strafe, da ist sogar der Schadenersatz deutlich höher, vor allem kommt der jedem und jeder zugute. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Wir glauben schon, dass das ein Anreiz sein kann, dass über entsprechende Jobs auch tatsächlich informiert wird. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist halt schon so, dass immer wieder der Fachkräftemangel beklagt und bedauert wird, dass es zu wenige Fachkräfte gibt, zu wenige Arbeitskräfte gibt, die Vollzeit arbeiten wollen. Mit den Maßnahmen, die wir heute beschließen, wollen wir insbesondere jenen Menschen eine Chance geben, die Teilzeit beschäftigt sind, die sehr gerne in höherem Ausmaß arbeiten würden, die sehr gerne Vollzeit arbeiten würden, und auch einen Anreiz schaffen, dass sie entsprechend informiert werden. Über Arbeitskräftemangel nur zu jammern, das ist zu wenig, da muss man schon etwas tun, um ihn zu beheben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.39

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.