17.56

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung macht einen Vorschlag zum Thema Pension, und dieser Vorschlag ist total aus dem Leben gegriffen, nämlich aus dem Leben von Menschen, die es sich immer leicht regeln können. Stellt euch aber vor, wie viele Bauarbeiter es in Österreich geben wird, die nach 65 weiterarbeiten wollen! Wie viele Monteure oder Stahlbautechniker wird es geben, die nach 65 noch weiterarbeiten können? Sagt mir bitte eine Krankenpflegerin oder einen Krankenpfleger, der nach 65 noch weiterarbeiten kann! Möglicherweise gibt es den einen oder anderen in Österreich, bei dem das geht (Abg. Bogner-Strauß: Natürlich gibt es sie, aber es geht um jeden Einzelnen und jede Einzelne!), die Masse wird es jedoch nicht sein.

Welche Personengruppen werden nach 65 noch arbeiten? – Ich kann mir vorstellen, dass das Ziviltechniker sind, ich kann mir vorstellen, dass das Architekten sind, ich kann mir auch vorstellen, dass das Rechtsanwälte sind. Bei den Beamten ist es nicht so, denn da liegt das durchschnittliche Pensionsalter bei 62 Jahren. (Abg. Steinacker: Wieso? ..., die müssen gesetzlich gehen!)

Also wem nützt diese Regelung? – Diese Regelung nützt nur ganz, ganz wenigen und sie trifft nicht jene, die ihr ganzes Leben lang ihre Arbeitskraft eingebracht haben und Österreich aufbauen. In diesem Sinn ist diese Regelung, die die Bundesregierung da vorschlägt, schlicht und einfach daneben und nützt niemandem.

Wenn man möchte – und Abgeordneter Muchitsch hat das ausgeführt –, dass die Menschen später in Pension gehen, dann muss man bei den Lebens- und Arbeitsbedingungen etwas tun. Wenn wir da ein Jahr dazugewinnen wollen, beim späterer Pensionsantritt, dann liegt das an den Arbeitsbedingungen, und dazu schlägt die Regierung nichts vor.

Jetzt zu dem Abänderungsantrag: Entschuldigung, aber da macht man das weiter, was man bisher schon schlecht gemacht hat: Zwei unterschiedliche Datumsgrenzen werden eingeführt, nämlich der 31. Jänner und der 31. März 2024. – Entschuldigung, das ist wie übermorgen, da sollte man etwas länger hineinschauen!

Dann steht drinnen: Der Bundesminister ist ermächtigt, über Medikamente zu verfügen, die der Bund angekauft hat. – Entschuldigung: Wer sonst, wenn nicht der Bundesminister, ist ermächtigt? Da braucht man keine gesetzliche Änderung, wir brauchen da keine Husch-Pfusch-Abänderungsanträge, sondern wir erwarten von einer Bundesregierung, dass sie langfristig und sicher plant. Mit diesem Abänderungsantrag zeigt man eigentlich, dass man aus den letzten vier Jahren nichts dazugelernt hat. In diesem Sinne werden wir dem die Ablehnung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.59

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.