13.13

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe auf den Abänderungsantrag ein, der die Preisgestaltung bei den Arzneimitteln betrifft.

Wie kommt denn ein Arzneimittel auf den Markt und wie läuft es dann mit dem Preis? (Abg. Loacker: Wie kommt das in den Finanzausschuss?) – Zuerst gibt es einen Originalanbieter, das ist die Firma, die das entwickelt hat, die Geld in die Forschung investiert hat. Die kommt dann mit einem neuen Medikament auf den Markt, mit einem meistens vertretbaren, aber doch hohen Preis.

Wenn der Patentschutz ausgelaufen ist – meistens nach einigen Jahren (Abg. Loacker: ... den Abänderungsantrag schon ...?) –, dann kommen Konkurrenzanbieter mit Generika oder Biosimilars. Da führen wir eine Regelung weiter, die dann zu einer Preisreduktion führen muss. Kommt das erste Konkurrenzpräparat, gehen die Preise deutlich hinunter, ebenso beim zweiten und beim dritten Konkurrenzpräparat, bis man dann bei einem gewissen Preisniveau angekommen ist, das weniger als die Hälfte des Ausgangspreises oder sogar nur ein Drittel des Ausgangspreises ausmacht – eine an und für sich wirklich sehr vernünftige Regelung.

Wenn man einmal in diesem Bereich ist und das realisiert hat, dann gilt ein sogenanntes Preisband von 20 Prozent. Das heißt, alle Anbieter, die sich bei maximal 20 Prozent über dem Billigstanbieter befinden, bleiben im Erstattungskodex der Sozialversicherung und werden nicht hinausgeworfen. Das hat den Vorteil, dass wir uns nicht von einem einzelnen Billigstanbieter abhängig machen, sondern durchaus mehreren Anbietern, auch aus Österreich und aus Europa, eine Chance geben, auf dem Markt zu bleiben. Das dient der Arzneimittelsicherheit.

Diese Abstufungen werden nach zwei Arzneimittelgruppen differenziert. Da gibt es einmal die eher einfachen chemischen Wirkstoffe, da nennt man die Konkurrenzpräparate dann Generika, da wird stark abgestuft, und dann gibt es komplexe Moleküle, sogenannte Biologika, schwieriger nachzubauen, und da sind die Abschläge etwas geringer. Dass man so differenziert, ist sehr vernünftig.

Ich sage nur dazu: Die Biologika sind neue Substanzen aus den letzten 15 bis 20 Jahren, die einen ungeheuren Durchbruch gebracht haben, und bei vielen Erkrankungen, bei denen ich jahrzehntelang erlebt habe, dass sie fast unweigerlich tödlich verlaufen sind, können nun viele gute Lebensjahre in hoher Qualität, oft auch Heilungen, bewerkstelligt werden.

Man kann jetzt darüber diskutieren: Sind diese Abschläge zu hoch, sind sie zu niedrig? Macht man nur geringe Abschläge, könnte man sagen: Nein, zu gering, wir könnten uns ja mehr Geld ersparen!, macht man aber die Abschläge zu hoch, dann kann es passieren, dass gar keine Konkurrenzanbieter kommen, man am Originalpreis hängenbleibt und für die Allgemeinheit überhaupt keine Kostenreduktion hat.

Man hat hier jetzt ein ausgewogenes Modell, das wir so fortführen werden. Das ist wirklich auch im Interesse der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln. Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Mag. Gerhard Kaniak zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.