Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Wir hatten in letzter Zeit einige Verfahren in der Justiz, bei denen es nach langen Ermittlungsverfahren und aufwendigen Prozessverfahren zu Freisprüchen kam, und die Zeitungen haben dann getitelt: Freigesprochen und ruiniert! Sie werden wissen, worauf ich anspiele: Es ist der Verteidigungskostenersatz, der der österreichischen Rechtsanwaltschaft immer schon ein großes Anliegen war. Ich weiß nun – wir haben das ja gemeinsam beim Budget beschlossen –, dass dafür budgetär Vorsorge getroffen ist.

Können Sie uns ein bisschen etwas über den Stand des Verfahrens, der Gespräche sagen: Wann wird es so weit sein, wann werden wir einen Verteidigerkostenersatz haben und wie wird er inhaltlich aussehen?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 323/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung des Verteidigerkostenersatzes geplant?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wir stehen in Gesprächen mit der österreichischen Rechtsanwaltskammer, weil es einfach wichtig ist, dass wir gemeinsam eine gute Regelung erzielen, die auch fair ist – und dafür braucht man die Rechtsanwaltskammer.

Ja, Sie haben es bereits erwähnt: Wir haben das Budget in diesem Bereich verdreißigfacht, das heißt, wir haben 70 Millionen Euro, die uns zur Verfügung stehen, und die gilt es jetzt gerecht aufzuteilen, einerseits im Bereich Freisprüche, andererseits im Bereich Ermittlungsverfahren.

Ich möchte schon, dass eine Begutachtung im ersten Quartal, also Anfang des Jahres 2024, erfolgt. Es hat bereits ein sehr gutes Gespräch mit dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag gegeben, und ich glaube, dass wir einer guten Lösung sehr nahe sind und das auch bald fertig koordiniert sein wird.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? (Abg. Fürlinger: Keine Zusatzfrage!)

Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Lindner. – Bitte sehr.