10.29

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die Sie diese Debatte via Bildschirm verfolgen! Ich möchte einmal ganz klar festhalten, dass die ÖVP hinter der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft steht und dass wir das in vielen Novellen zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bewiesen haben. Außerdem weise ich die Stellungnahmen zu unserem Bundesminister und unserer Staatssekretärin als völlig deplatziert zurück! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Tomaselli.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Kosten fürs Wohnen belasten die Menschen und beeinflussen die Inflation – keine Frage. Mit dem 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz verfolgen wir, die Regierungsparteien, drei Ziele:

Erstens: eine Entlastung der betroffenen Menschen bei Mieten. In den Jahren 2024, 2025 und 2026 sind Erhöhungen bei den Kategoriemietzinsen, bei den Richtwertmietzinsen sowie beim Grundentgelt und dem Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag im gemeinnützigen Bereich mit 5 Prozent begrenzt.

Zweitens: Bei den genannten Mieten wird es künftig nicht so wie bisher eine jährliche Anpassung geben, damit schaffen wir mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit bei den Betroffenen.

Und drittens: Ab dem Jahr 2027 wird die Berechnungsmethode der Indexanpassung modifiziert. Die Valorisierung berechnet sich auf Grundlage der Durchschnittsinflation der letzten drei Jahre. Der Anteil, der 5 Prozent übersteigt, wird halbiert. Auch diese Regelung wird zu einer Glättung der aufgrund der Valorisierungsbestimmungen vorgesehenen Anpassung und damit auch zu mehr Planbarkeit führen.

All diese Maßnahmen betreffen rund 1,3 Millionen Mietwohnungen und rund 3 Millionen Mieterinnen und Mieter in Österreich.

Ich darf erinnern, auch Experten wie Christoph Badelt oder Gabriel Felbermayr vom Wifo begrüßen diese Mietzinsbegrenzung und auch das Faktum, dass Mieterinnen und Mietern damit die Unsicherheit genommen wird und Preise kalkulierbarer werden. Auch rechnen sie mit einem Rückgang der Inflation.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute schon mehrfach den Vorwurf gehört, dass diese Maßnahmen zu spät kommen und nur zu einer bescheidenen Entlastung führen. Unser Ziel ist und war es, eine ausgewogene Politik für Mieter und Vermieter zu machen. Warum? – Weil wir Vermieter brauchen, die Wohnraum bedarfsgerecht zur Verfügung stellen, und dieser für die Mieter natürlich erschwinglich sein muss, denn eines ist uns wohl allen klar: Wenn nicht genügend Wohnraum vorhanden ist, führt diese Situation zur Preistreiberei (Beifall des Abg. Loacker) – eine Situation, die wir wohl alle nicht haben wollen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker.)

Mit diesen Regelungen schaffen wir Entlastung. Im Hinblick auf die Gehalts- und Lohnerhöhungen und die Pensionsanpassung, die vielfach über 8 Prozent gelegen sind, ist das 3. MILG sicherlich ausgewogen und bringt wie gesagt für die Menschen mehr Planbarkeit und mehr Rechtssicherheit.

In diesem Zusammenhang freue ich mich auch über 300 Millionen Euro für Wohnen und Sanieren, die im Finanzausgleich vereinbart wurden.

Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren: Diese Valorisierungsgrenze ist als sachlich begründbar anzusehen und die Interessen der Vermieter und der Mieter und Mieterinnen wurden in einen verhältnismäßigen Ausgleich gebracht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe nicht, dass SPÖ und FPÖ, die immer wieder den Mietpreisdeckel gefordert haben, jetzt, wo wir ihn beschließen wollen, nicht mitstimmen. Schade! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.34

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte.