Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort. – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2340 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Michaela Steinacker, Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Nikolaus Scherak vor.

Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie von dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf ein Bundesverfassungsgesetz enthält sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sich darauf bezieht, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend eine Änderung des Art. 1 Z 9 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 Titel und Eingang eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich auch um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2 Z 1.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bzw. Abänderungsantrag betreffend eine Änderung der Ziffern 2 bis 4 sowie eine Einfügung der neuen Ziffer 5 in Artikel 2 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit und mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.