11.57

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir erkennen das hehre Ziel dieses Gesetzes, möchten aber etwas zu bedenken geben – und stimmen deswegen auch nicht zu –: Die Europäische Union beziehungsweise alle ihre Mitgliedsländer können darüber entscheiden, wer bei uns in Österreich nicht als Geschäftsführer eingetragen wird.

Ich weiß nicht, ob Sie die volle Tragweite dieses Gesetzes verstanden haben, und verstehe nicht, wie Sie das so einfach durchwinken können. Es gibt nämlich keinen abschließenden taxativen Katalog dazu, wann jemand nicht als Geschäftsführer eingesetzt werden kann. Das heißt, es muss nicht unbedingt Geldwäsche, Korruption, Veruntreuung oder Untreue sein. Es könnte zum Beispiel auch sein, dass es in irgendeinem Land verboten ist, als Geschäftsführer eingesetzt zu werden, weil man irgendwelchen politischen Tätigkeiten nachgegangen ist.

Es könnte zum Beispiel auch – und darüber sollten sich vor allem die Grünen im Klaren sein – irgendein Land sagen, homosexuelle Geschäftsführer wollen wir nicht haben, und dann könnten wir einen solchen auch in Österreich nicht eintragen. (Abg. Götze: Das stimmt nicht!) Darüber sollten Sie einmal nachdenken. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.58

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Bitte.