12.07

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Und noch einmal: Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte einen kurzen Rückblick machen: In diesem Haus wurde vor rund 120 Jahren ähnlich wie heute diskutiert, und zwar damals über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie wurde Gesellschaft mit besonderer Hinterlist genannt. Auch die Absenkung des Stammkapitals wurde damals intensiv diskutiert, die Möglichkeit der Einsicht in die Bücher und Geschäftsurkunden, und es wurde zusammengefasst: Jedem schwebt bei dieser Gesellschaft eigentlich etwas anderes vor, jeder sieht sie in einer anderen Dimension, und das durchaus kritisch. Und genau das erleben wir hier heute auch, und gleichzeitig wissen wir, dass die GesmbH, die dann 1906 tatsächlich beschlossen worden ist, also fast 120 Jahre alt ist, eine äußerst bewährte Rechtsform, Gesellschaftsform ist, auch international absolut anerkannt ist und sich wirklich in vielfacher Hinsicht sehr bewährt hat.

Seither ist aber viel passiert. Wir sind internationaler geworden, digitaler geworden, es gibt andere Rechtsformen in vielen anderen Ländern, die für bestimmte Gründungssituationen passender sind. Auch eine Mitarbeiter:innenbeteiligung ist in anderen Ländern leichter möglich. Da hat es also Handlungsbedarf gegeben, der auch massiv an uns herangetragen worden ist. Daher Danke, Frau Ministerin. In Ihrem Haus hat es seit über drei Jahren eine Arbeitsgruppe gegeben, die sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat, mit verschiedensten Stakeholder:innen, also Betroffenen, natürlich auch mit Rechtsexpert:innen, Wissenschafter:innen und so weiter gesprochen hat, und jetzt liegt der Entwurf vor, den wir heute hier hoffentlich beschließen werden.

Was liegt vor? – Es ist eine Rechtsform, die es ermöglicht, Unternehmenswertanteile auszugeben. Das ist etwas, was wir gestern schon diskutiert und auch beschlossen haben, nämlich bestimmte Steuervorteile in diesem Zusammenhang. Ganz grundsätzlich geht es aber darum, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden sollen. Aus meiner Sicht ist das heutzutage absolut wünschenswert. Das wünschen sich auch viele Mitarbeiter:innen. Natürlich bleiben ihre kollektivvertraglichen und sonstigen Rechte völlig unbenommen, aber zusätzlich kann ein Gründer oder ein Eigentümer, eine Eigentümerin eines Unternehmens sagen: Ich will, dass du Anteile hast. Hast du Lust, welche zu haben?

Damit ist dieser Mitarbeiter auch am Erfolg des Unternehmens – zum Beispiel am Bilanzgewinn, zum Beispiel auch am Liquidationserlös – beteiligt, und er kann diese Anteile auch verkaufen. Aus meiner Sicht ist das also etwas sehr Wünschenswertes und ist Teil dieser Flexiblen Kapitalgesellschaft, von der wir hier jetzt sprechen.

Weiters geht es auch darum, dass wir das Stammkapital grundsätzlich auf 10 000 Euro senken. Damit sind wir im internationalen Schnitt, sage ich einmal, und erleichtern damit das Gründen – beziehungsweise: Man kann auch sagen, dass wir damit die Gründungsprivilegierung, die es ja bereits gab, ins Dauerrecht übernehmen.

Zusammengefasst: Es gibt gute, wichtige Verbesserungen und gleichzeitig Rechtssicherheit, weil diese neue Flexible Kapitalgesellschaft ein Hybrid, kann man sagen, ist aus der GesmbH, auf der sie aufbaut, und der Aktiengesellschaft, also die besten Teile aus beiden Elementen übernimmt. Insofern bin ich sicher, dass wir weiterhin Rechtssicherheit haben werden, auch in Bezug auf das Firmenbuch – ich nehme an, die Frau Ministerin wird auf dieses Thema noch eingehen. Ich bitte wirklich um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.11

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.