12.18

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist mir wirklich eine besondere Freude, dass wir heute die Flexible Kapitalgesellschaft – hoffentlich – beschließen. Was mit der Debatte um die Austrian Limited begann und zu sehr, sehr vielen Stakeholder- und Stakeholderinnengesprächen geführt hat, endet heute mit der Präsentation der Flexiblen Kapitalgesellschaft.

Ich halte dieses Vorhaben für wichtig: Ich halte es für wichtig für die vielen, vielen Gründer:innen und die vielen Ideen, die es in diesem Land gibt, um es ihnen einfacher zu machen, in Österreich ein Unternehmen zu gründen, und nicht vielleicht auswandern zu müssen, um woanders ihr Glück zu finden.

Wir haben uns im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass wir eine neue Rechtsform schaffen wollen, damit wir es innovativen Start-ups und Gründer:innen in der Frühphase erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wir haben uns im Regierungsprogramm auch darauf verständigt, dass wir das Mindeststammkapital auf 10 000 Euro herabsetzen beziehungsweise das, was bei der Gründungsprivilegierung schon gegolten hat, in Dauerrecht überführen.

Zum Mindeststammkapital von 10 000 Euro: Ich glaube, das ist wichtig und richtig, weil es sich in der Vergangenheit bewährt hat, deswegen haben wir das jetzt fortgeführt und in Dauerrecht überführt. Für die Gründung der Flexiblen Kapitalgesellschaft und generell der GmbH werden 10 000 Euro ausreichen.

Was die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft betrifft, möchte ich sagen, dass die englische Bezeichnung Flexible Company ausdrücklich zulässig ist, damit tatsächlich Unternehmerinnen und Unternehmer nach Österreich kommen und auch auf Englisch gründen können.

Die Flexible Kapitalgesellschaft ist eine Hybridform zwischen GmbH und der Aktiengesellschaft. Sie baut grundsätzlich auf den Strukturen des GmbH-Rechts auf, bietet aber flexiblere Möglichkeiten, die bisher nur einer Aktiengesellschaft vorbehalten waren. So kann eine Flexible Kapitalgesellschaft beispielsweise eine besondere Klasse von stimmrechtslosen Anteilen, den sogenannten Unternehmenswertanteilen, ausgeben, die sich vor allem für die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eignen.

Warum halte ich das für wichtig? – Ich glaube, es ist wichtig, dass wir eine Regelung schaffen, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt werden können. Bisher wurden sie auch beteiligt, aber das ist in einem meines Erachtens etwas rechtsfreieren Raum geschehen. Es ist daher wichtig, dass wir diese Möglichkeit geregelt haben, dass man weiß, welche Gesetze darauf angewendet werden können, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch stärker am Erfolg des Unternehmens beteiligt sind. Das ist besonders für Junggründerinnen und Junggründer in diesem Bereich sehr wichtig.

Wir haben eine weitere Flexibilisierung eingeführt, das ist die Flexibilisierung bei der Anteilsübertragung. Da fahren wir die strengen Formerfordernisse eines Notariatsakts zurück – bitte beachten: nur bei der Anteilsübertragung! –, und das ist wichtig, damit wir diese Übertragung von Anteilen tatsächlich etwas erleichtern und flexibler gestalten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist ein Land der Erfinderinnen und der Erfinder, es ist ein Land der Innovationen. Ermöglichen wir es doch, dass österreichische Start-ups auch in Österreich gründen und in Österreich erfolgreich bleiben! Mit dieser Flexiblen Kapitalgesellschaft schaffen wir niederschwellige Rahmenbedingungen für die Umsetzung der besten Ideen in diesem Land. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der jetzt von Abgeordnetem Harald Stefan angesprochen wurde: die weibliche Form. – Herr Abgeordneter, es geht dabei nicht um das Gendern, es geht darum, dass das Gesetz in rein weiblicher Form geschrieben wurde; es wurde bewusst eben nicht gegendert. (Abg. Hafenecker: Was machen Sie mit all den anderen Geschlechtern?) Ich erinnere nur daran, dass in dieser Legislaturperiode sehr wohl auch Gesetze beschlossen wurden, die in rein männlicher Form geschrieben wurden. Da hat es diese Aufregung nicht gegeben – die Aufregung gibt es, weil es in weiblicher Form geschrieben wurde. (Abg. Hafenecker: Sie diskriminieren 60 andere Geschlechter!) Und genau das soll es auch aufzeigen, diese Doppelmoral soll dadurch auch aufgezeigt werden. Daher halte ich es für wichtig, dass das Gesetz in weiblicher Form formuliert wurde, damit man tatsächlich auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam macht und Gesellschafterinnen, Mitgründerinnen, Geschäftsführerinnen mit diesem Gesetz auch sichtbarer macht, denn es gibt Frauen in der Wirtschaft. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Ich hoffe daher sehr, dass dieser Gesetzesvorschlag auf breite Zustimmung stoßen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Steinacker.)

12.24

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter zu Wort. – Bitte sehr.