16.46

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bei der Novelle zum Kraftfahrliniengesetz geht es um eine wichtige Gesetzesänderung für die Gemeinden betreffend den regionalen Busverkehr. Es geht um eine Verwaltungsvereinfachung bei Haltestellengenehmigungen für nicht kommerzielle Verkehrsdienste.

Man stelle sich vor, bis dato ist es so, dass bei Neuvergaben, bei Veränderungen bei den Verkehrsdiensten jeweils auch die Haltestellen neu genehmigt werden müssen. Das bedeutet, diese Haltestellenbündel müssen in den Gemeinden alle neu verhandelt werden.

Die Änderung im Gesetz stellt jetzt sicher, dass bei der Übertragung gemeinwirtschaftlicher Kraftfahrlinienkonzessionen die Haltestellenbündel ohne gesonderte Genehmigung mit übergeben werden können. Das ist eine Erleichterung für die in Österreich fast 240 Busunternehmen im Linienverkehr, und das ist vor allem auch eine Erleichterung für die Behörden und für die Gemeinden.

Natürlich ist die Sicherheit der Fahrgäste gegeben, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es sind die Meldepflichten und natürlich auch die Kontrollrechte der Behörde gewährleistet. Das betrifft vor allem die Themen Aufstandsflächen, Barrierefreiheit, ausreichende Beleuchtung bei Haltestellen. Es geht darum, zu schauen: Sind die notwendigen Abstände gewährleistet, sind die Aufstandsflächen entsprechend abgesichert? Ich glaube, das ist ganz wichtig. Die Qualität bleibt mit dieser Novelle erhalten. Es sollte dadurch auch in den Gemeinden zu Verbesserungen kommen, aber auf jeden Fall kommt es zu einer wesentlichen Verwaltungsvereinfachung. – In diesem Sinne bitte ich um eine breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.48

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.