17.03

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Herr Kollege Hafenecker, Sie haben einen Großteil Ihrer Redezeit wieder dafür verwendet, Polemik und Kritik ohne Lösungsvorschläge zu bringen, aber das ist halt typisch FPÖ. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

In diesem Antrag geht es um den Umgehungsverkehr, der auf Mautstrecken entsteht und den man verhindern will. Für bestimmte Streckenabschnitte, also Strecken des niederrangigen Straßennetzes, soll eine Mautpflicht festgelegt werden. Umgesetzt soll das Ganze durch eine Verordnung werden, die den Landeshauptleuten dazu die Möglichkeit gibt.

In Bezug auf die Absicht des Antrages ist Ihnen vielleicht recht zu geben: Es ist wichtig, Regionen und Gemeinden vor Verkehrslawinen, die aufgrund von Mautflucht entstehen, zu schützen, und ja, es ist frustrierend, wenn man auf kürzesten Strecken mit Verzögerungen rechnen muss, weil Ortsgebiete durch Autoaufkommen blockiert werden, und ja, auf Freilandstraßenabschnitten müssen Umwelt und auch Wildtiere nicht zusätzlich durch Fernverkehr, der eigentlich auf Autobahnen und Schnellstraßen sein sollte, belastet werden.

Der gegenständliche von Ihnen eingebrachte Antrag trägt dem jedoch nicht ganz Rechnung. Der Vorschlag, und das haben wir auch gehört, ist nicht nur kompetenzrechtlich bedenklich und deshalb nicht umsetzbar, er ist auch praktisch schwierig umzusetzen, denn: Wie differenziert man Mautflüchtige von Ortsansässigen? Oder müssen dann auch jene, zum Beispiel ältere Menschen, die sonst keine Autobahnvignette benötigen, auf diesen Strecken bezahlen?

Um der generellen Problematik der Mautflucht entgegenzuwirken, haben wir durch die Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes bereits am Anfang dieser Legislaturperiode eine deutliche Entlastung für extrem stark von Mautfluchtverkehr betroffene Regionen geschaffen. Einerseits wurden durch eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes bestimmte Abschnitte von der Vignettenpflicht gänzlich ausgenommen, andererseits wurde ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, solche Abschnitte auch durch Verordnung von der Mautpflicht auszunehmen. Untätigkeit in diesem Bereich ist uns nicht vorzuwerfen. Es wurde ein Reduzieren von Lärm- und Schadstoffbelastungen in Regionen, in den Gemeinden unterstützt, aber vor allem die Bevölkerung entlastet und nicht zusätzlich belastet. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir bekennen uns zu einem klimafreundlichen Verkehrsmodell. Der nachhaltige Ausbau des Verkehrssystems ist ein Ziel, und zu dessen Erreichung haben wir durch zahlreiche Maßnahmen in dieser Legislaturperiode bereits beigetragen.

Es muss leistbar bleiben, individuell zu entscheiden, welches Verkehrsmittel gewählt wird, und in einem ganzheitlichen Mobilitätskonzept müssen auch die Bedürfnisse derjenigen berücksichtigt werden, die tagtäglich auf Pkws angewiesen sind.

In diesem Sinne nochmals zurück zum Antrag: Durch die Einhebung von Mautgebühren generell kann größtmögliche Sicherheit und Qualität auf Autobahnen und Schnellstraßen gewährleistet werden. Primäres Ziel ist es, dass diejenigen, die diese Infrastruktur benutzen, auch davon profitieren, und nicht, wie es durch die Umsetzung Ihres Vorschlages der Fall wäre, dass zusätzlich auch niederrangige Straßennetze belastet werden. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.07

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Lukas Hammer zu Wort gemeldet. – Bitte.