21.42

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Nur eingangs: Fällt Ihnen bei Top 25, 26 und 27 irgendetwas auf? Meine Frage geht insbesondere an den Sektor der SPÖ. Frau Kollegin Holzleitner oder Frau Kollegin Heinisch-Hosek, gibt es da irgendwelche Auffälligkeiten, die Sie stören würden? (Abg. Disoski: Jetzt sind wir gespannt!) – Nein.

Wenn man sich diese Anträge ansieht – alle drei sind Initiativanträge –, dann merkt man: Da gibt es überhaupt keine wirkungsorientierte Folgenabschätzung. (Abg. Holzleitner: Wir sind eh contra eingemeldet, Herr Kollege!) Das heißt, wir beschließen Gesetze, von denen wir überhaupt nicht wissen, was die uns kosten, was die uns bringen.

Kollege Krainer hat ja vollkommen richtig ausgeführt, welche Hoffnungen der Herr Finanzminister da geweckt hat und wie wenig unterm Strich herausgekommen ist. Das heißt, wir haben ja nicht einmal die Grundinformationen, was Gesetze überhaupt kosten, wenn es sich um einen Initiativantrag handelt. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, das hätten Sie in Ihren Genderbudgetingantrag auch hineinpacken sollen, weil das auch eine sehr, sehr wichtige Information ist. (Abg. Holzleitner: Unser Antrag wäre durchaus weitergegangen, Herr Kollege! Sie hätten vorhin bei der Abstimmung durchaus auch mitstimmen können, aber Sie waren grundsätzlich gegen das Genderbudgeting, Herr Kollege Fuchs! Grundsätzlich, Sie lehnen es grundsätzlich ab!) – Frau Kollegin, Sie sehen das alles nur durch den Gendertunnel. (Abg. Koza: Nicht nur Bürokratie! – Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Abg. Holzleitner: Ich würde Ihnen wirklich empfehlen - -! Als ehemaligem Finanzstaatssekretär würde ich Ihnen ein Gespräch mit dem Budgetdienst empfehlen!) – Frau Kollegin, Sie tauchen im Budgetausschuss nur dann auf, wenn es sich um Genderbudgeting handelt. (Abg. Holzleitner: Ich würde Ihnen wirklich ein Gespräch mit dem Budgetdienst empfehlen!)

Ich komme zum Thema. (Abg. Holzleitner: Als ehemaliger Staatssekretär für Finanzen: Wir haben eine sehr kompetente Abteilung, die auch Ihnen zur Verfügung steht!) – Frau Kollegin, Sie können sich gerne noch einmal zu Wort melden. Das ist nicht so interessant. (Abg. Holzleitner: Das ist kein Problem! Sie können die Hilfe annehmen!)

Herr Präsident, die Frau Kollegin stört mich. (Abg. Disoski: Muss man Ihnen helfen? – Abg. Holzleitner: Zwischenrufe sind ein parlamentarisches Mittel! Ich kann nichts dafür!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte, den Redner ausreden zu lassen. – Bitte. (Abg. Krainer: Ja, aber entschuldige! Er hat sie ja angesprochen! Er hat sie persönlich angesprochen! Da braucht er sich nicht zu wundern, wenn repliziert wird! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen. – Abg. Holzleitner: Ich möchte dem Kollegen nur helfen! Nachhilfe! – Abg. Kickl: Nein, Sie bestätigen die geschlechtsspezifische Frage! – Abg. Holzleitner: Das ist das Problem, wenn er kein lautes Organ hat! – Zwischenruf des Abg. Koza.)

Vielleicht könnten Sie die Hilfe momentan beschränken, vielleicht beschränken Sie die Hilfe auf eine weitere Wortmeldung.

Bitte sehr, Herr Kollege Fuchs, Sie sind am Wort.

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (fortsetzend): Danke, Herr Präsident.

Hätten wir nicht den Budgetdienst unter der Leitung von Frau Mag. Fuchs, dann hätten wir überhaupt keine grundlegenden Berechnungen, was diese Gesetze, die wir heute beschließen, kosten beziehungsweise bringen. Also vielen herzlichen Dank an den Budgetdienst, Frau Magister.

Die heutige Novelle zum Einkommensteuergesetz zeigt auch ganz klar, dass die kalte Progression noch immer nicht zur Gänze abgeschafft wurde, wie es der Finanzminister stets behauptet. Wenn das so wäre, dann müssten wir heute nicht das EStG ändern. Beim Urlaubsgeld und beim Weihnachtsgeld – und ich habe das schon mehrmals hier vorgetragen – bereichert sich der Finanzminister weiterhin ganz ungeniert mithilfe der kalten Progression. Dies wird sogar in den Erläuterungen zum Initiativantrag ausdrücklich festgehalten. Ich zitiere: „Die Freigrenzen der sonstigen Bezüge [...] sind nicht Teil der Abgeltung der kalten Progression.“

Es ist allgemein bekannt, dass der 13. und 14. Bezug, also das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld, begünstigt besteuert werden. Das gilt aber derzeit nicht für die Geringverdiener. Das muss man sich einmal vorstellen. Die Geringverdiener zahlen für die laufenden Bezüge keine Lohnsteuer, und der 13. und 14. Bezug, von denen jeder glaubt, dass sie begünstigt besteuert sind, sind eben für die Geringverdiener nicht begünstigt besteuert, denn diese müssen für den 13. und 14. Bezug Steuer zahlen, nur für den laufenden Bezug nicht. Das ist eigentlich ein Skandal (Beifall bei der FPÖ), und ich bin froh, dass dieser unhaltbare Zustand endlich beseitigt wird, aber leider nur für das Jahr 2024 und nicht für die Folgejahre.

Ich fordere daher den Finanzminister auf, dauerhaft sicherzustellen, dass Geringverdiener, die keine Steuer für die laufenden Bezüge zahlen, auch keine Steuer für das Weihnachtsgeld beziehungsweise das Urlaubsgeld zahlen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit der heutigen EStG-Novelle wird auch die Höhe der Abzugsfähigkeit des Kirchenbeitrages als Sonderausgabe von 400 auf 600 Euro ab 2024 erhöht, was wir ausdrücklich begrüßen, weil es seit 2012 keine entsprechende Erhöhung gegeben hat.

Bedauerlicherweise gibt es aber noch viele Beträge im Einkommensteuergesetz, die nicht valorisiert wurden. Ich denke da an das Pendlerpauschale und das amtliche Kilometergeld. Auch da brauchen wir endlich eine Valorisierung. Das Pendlerpauschale wurde abgesehen von einer Minierhöhung seit 1.1.2011 nie erhöht. Beim amtlichen Kilometergeld ist es noch schlimmer, das beträgt seit 1.7.2008 42 Cent. Das heißt, seit fast 16 Jahren wurde das amtliche Kilometergeld nie erhöht. Würde man das hochrechnen, dann wären es jetzt mindestens 65 Prozent. Wir haben da einen dringenden Handlungsbedarf, um Arbeitnehmer und Pendler zu entlasten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden heute den entsprechenden Änderungen im Einkommensteuergesetz zustimmen. Wir werden aber ganz sicher nicht den Novellen zu den Bundesgesetzen über den Energiekrisenbeitrag-Strom beziehungsweise den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger zustimmen. Diese Gesetze stellen nur in der Grundkonzeption sicher, dass Stromkonzerne nahezu den gesamten Übergewinn des Jahres 2022 behalten dürfen und dass Gas- und Ölunternehmen den Übergewinn für das erste Halbjahr 2022 behalten dürfen. Da wird Geld mit einem irrsinnigen Bürokratismus und administrativen Aufwand nur im Kreis geschickt – Kollege Krainer hat es schon angesprochen –, und zwar ohne nennenswerte Belastung der Energieversorger und ohne Entlastung der Energiekunden. Das heißt, wir sagen ein klares Nein zu dieser Novelle, welche Energie um keinen einzigen Cent billiger macht. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.49

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schwarz. – Bitte.