21.56

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich kann den Zuschauerinnen und Zuschauern, die sich die Sendung reinziehen, nur empfehlen, den Beitrag der Kollegin Baumgartner zur Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags noch einmal anzuschauen. Falls Sie das Gefühl haben, Sie haben eine zu hohe Steuerlast auf ihrem Einkommen, hat Kollegin Baumgartner die Lösung: Sie können mehr Kirchenbeitrag absetzen. Da profitieren alle, die mehr als 4 250 Euro im Monat verdienen und der Kirche dann auch noch angeben, dass sie so viel verdienen – also das ist dann wirklich eine ganz kleine Elite in diesem Land. (Abg. Hörl: Nicht so zynisch! Atheist!)

Kollegin Baumgartner hat gesagt, das ist ja super, weil die Kirche tut dem Gemüt so gut. Es kann schon sein, dass Kollegin Baumgartner die Teilnahme an der Fronleichnamsprozession guttut. Das kann durchaus sein (Abg. Michael Hammer: Das schadete dir auch nicht!), aber anderen tut es gut, wenn sie zum Rapid-Match oder zum Austria-Match oder zum FC Lustenau 1907 gehen. (Abg. Voglauer: Na, auf’s Rapid-Match ... nicht!) Den Kirchenbeitrag kann man allerdings absetzen, aber seinen Beitrag zum Fußballverein nicht. Das ist ja das Ungerechte – nämlich auch, wenn es einem gleich gut tut. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist die Trennung zwischen Staat und Kirche, die die ÖVP bis heute nicht verstanden hat. (Beifall bei den NEOS.) Sie sind gedanklich in den Dreißigerjahren stehen geblieben – das ist ja das Peinliche! (Abg. Hörl: ... ist Blasphemie!)

Was man wirklich machen müsste, wäre, sich um die zu kümmern, die arbeiten und die für ihre volle Leistung leider voll Steuern zahlen müssen. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: (Abg. Michael Hammer: Ich könnte dir auch einen Seelsorger empfehlen; bräuchtest nämlich mittlerweile jemand, der sich um deine Seele sorgt ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.):

I. Nach Z 1 werden folgende Ziffern 1a. und 1b. eingefügt:

„1a. Im § 33 Abs. 5 wird nach Z 4 folgende Z 5 angefügt:

„5. Ein Vollzeitabsetzbetrag von 100 Euro für jeden Monat, in dem eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt.“

1b. § 68 Abs. 2 lautet wie folgt:

„(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes steuerfrei.“

II. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. In § 124b Z 440 entfällt lit b.“ .

*****

Es geht also darum, dass die, die voll arbeiten, einen Vollzeitbonus bekommen, und dass die Menschen, die Überstunden machen, den Zuschlag auf die Überstunden auch steuerfrei bekommen. Das würde den Menschen, die arbeiten, wirklich etwas bringen – ob sie auf die Fronleichnamsprozession gehen oder nicht. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

21.58

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum TOP 25 Bericht des Budgetausschuss über den Antrag 3815/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (2457 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. Nach Z 1 werden folgende Ziffern 1a. und 1b. eingefügt:

„1a. Im § 33 Abs. 5 wird nach Z 4 folgende Z 5 angefügt:

„5. Ein Vollzeitabsetzbetrag von 100 Euro für jeden Monat, in dem eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt.“

1b. § 68 Abs. 2 lautet wie folgt:

„(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes steuerfrei.“

II. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. In § 124b Z 440 entfällt lit b.“ .

Begründung

Ad I.

Vollzeitbonus: Vollzeit zu arbeiten muss sich steuerlich wieder auszahlen. Denn keine Gruppe wurde in den letzten Jahren bei Abgaben-/Steuerentlastungen so sehr vernachlässigt, wie die Gruppe der Vollzeitbeschäftigten. Der Fokus lag nämlich auf einer Verschärfung der Abgabenprogression, was sogar zu gestaffelten Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung und in der Krankenversicherung führte. Zudem zogen es die Regierungen vor, verstärkt bei den unteren Einkommensstufen zu entlasten, die oberen Einkommensgruppen wurden nur nachrangig und minimal entlastet. Dieser Umstand hat den Teilzeittrend zusätzlich gefördert. Dabei wurde völlig übersehen, dass es speziell die Gruppe der Vollzeitbeschäftigten ist, die den wesentlichen Beitrag leistet, um den Sozialstaat zu finanzieren. Gleichzeitig verstärkt sich in den nächsten Jahren der demographisch bedingte Arbeitskräftemangel, der für einen Rekordwert an offenen Stellen sorgt. Es müssen daher mehr Anreize zugunsten einer Vollzeit-Beschäftigung gesetzt werden. Konkret soll diesem Antrag nach für jedes Monat Vollzeitbeschäftigung ein 100 Euro Absetzbetrag gutgeschrieben werden ("Vollzeitabsetzbetrag" bzw. "Vollzeitbonus"). Vor allem jüngere Beschäftigte, die in der Phase des Vermögensaufbaus sind, würden besonders davon profitieren, da diese tendenziell Vollzeit arbeiten, oft sogar noch darüber hinaus. Insgesamt profitieren bei einer Annahme dieses Antrag sofort drei Millionen Vollzeitbeschäftigte.

Ad II.

Ausweitung der Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge: Der demographisch bedingte Arbeitskräftemangel verstärkt sich und allein in den nächsten 10 Jahren werden jährlich 40.000 Beschäftigte mehr den Arbeitsmarkt verlassen als junge Arbeitskräfte nachrücken. Die Unternehmen sind somit zunehmend auf Beschäftigte angewiesen, die bereit sind, Überstunden zu leisten. Allerdings begünstigt das österreichische Einkommenssteuersystem aufgrund der steilen Progression den Trend zur Arbeitszeitreduktion, anstatt Mehrleistung zu fördern. Eine Studie der Wirtschaftskammer identifiziert "fehlende finanzielle Anreize bzw. drohende hohe Abzüge" als Hindernisse für Überstunden. 60% der Befragten gaben an, grundsätzlich für mehr Überstunden bereitzustehen. Von der Ausweitung der Steuerbegünstigung würde vor allem die Arbeiterschaft am meisten profitieren. Während viele Angestellte gesammelte Mehrleistungsstunden in Form von Gleitzeit konsumieren, geht dies beispielsweise für viele Arbeiterinnen und Arbeiter nicht, die sich bereit erklären, mangels Arbeitskräften zusätzliche Schichten zu leisten. Diese Mehrleistungsbereitschaft sollte daher insofern begünstigt werden, indem die Steuerbegünstigung für die Zuschläge der ersten 20 Stunden (statt 10 Stunden) gelten soll. Außerdem soll die aktuelle Obergrenze, die für 2024/25 auf 200 EUR angehoben wurde, komplett wegfallen und die steuerliche Begünstigung in vollem Umfang greifen.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hörl. – Bitte.