22.23

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin, es wird eine neue Regelung ab August beziehungsweise ab Mitte des Jahres geben, und deshalb ist diese Verlängerung nur bis zum 31. August – aber das haben wir Ihnen im Ausschuss auch schon gesagt.

Es geht um die Verlängerung der Covid-19-Impfangebote, um gemeinsam im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit definierte Vorhaben der Gesundheitsreform umzusetzen. Es wurde dabei zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen unter anderem vereinbart, dass für die Dauer der Finanzausgleichsperiode für mit dem Bereich Impfen in Zusammenhang stehende Maßnahmen und gesundheitspolitische Zielsetzungen 450 Millionen Euro zweckgewidmet zur Verfügung stehen.

Um ein kontinuierliches Angebot an Covid-19-Impfungen gewährleisten zu können, braucht es bis zur Umsetzung der neuen Maßnahmen – ich sage es noch einmal: bis zur Umsetzung der neuen Maßnahmen; und das wird im Sommer passieren – eine Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen. Daher sollen die Bestimmungen betreffend die Impfung gegen Sars-Cov-2 im niedergelassenen Bereich bis zum 31. August 2024 verlängert werden.

Die haushaltsrechtliche Ermächtigung betreffend die Verfügung über im Eigentum des Bundes stehende Bestände an Covid-19-Impfstoffen und an Bedarfsmaterialien zur Verabreichung von Covid-19-Impfstoffen endet mit Ablauf des 30. Juni 2024. Da müssen wir auch eine Verlängerung machen. Da auch im Jahr 2025 noch Lieferungen erwartet werden, soll die Ermächtigung nun für diese Materialien bis Juni 2025 verlängert werden. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.25

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.