12.41

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zwei Probleme – eines davon hat die Vorrednerin angesprochen; diese Zusammenhänge haben uns in den letzten Monaten sehr beschäftigt –: Das eine ist der Zustand der Bauwirtschaft – es wird vom Wifo erwartet, dass es in diesem Jahr eine Schrumpfung von 4 Prozent gibt; 16 000 Jobs in der Bauwirtschaft wären laut IHS entsprechend in Gefahr gewesen – und das andere der Zustand des Wohnungsmarktes. Da ist sozusagen ein großes Problem, dass 10 000 bis 20 000 Wohnungen pro Jahr zu wenig gebaut werden, und eine Konsequenz davon ist natürlich auch, dass die Wohnkosten steigen.

Dieses Baupaket der Bundesregierung schlägt dementsprechend zwei Fliegen mit einer Klatsche: Einerseits wird die Bauwirtschaft angekurbelt, um die Probleme dort sozusagen zu beheben, und andererseits werden dabei leistbare Wohnungen geschaffen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Man könnte sich jetzt natürlich fragen, wie es den Fliegen dabei geht – als Insekten gesprochen –, da natürlich, wenn man die Baukonjunktur ankurbelt, dann mehr Boden verbraucht wird, mehr Ressourcen verbraucht, mehr Emissionen und auch mehr Müll verursacht werden. Dementsprechend ist es natürlich eine berechtigte Frage, wie das Baupaket und Klimaschutz und Umweltschutz zusammengehen.

Tatsächlich zeigt sich da, dass mit diesem Paket – auch im Vergleich zu dem, was zum Teil zum Beispiel von den Sozialpartnern gefordert wurde, Stichwort 100 000 Euro Eigenheimbonus – unter Nutzung von drei wesentlichen Wirkungsdimensionen sehr wohl quasi zentral auf klimapolitische Notwendigkeiten eingegangen wird.

Erstens: 600 Millionen Euro fließen in einen Bereich, bei dem es in erster Linie um Sanierung, um Reparatur und weniger um den Neubau geht. Das ist beispielsweise beim Handwerkerbonus so, das ist beim Ökosanierungszuschlag so, das ist bei dem Sonderprogramm aus dem Energieeffizienztopf des Umweltförderungsgesetzes, das vorhin Karin Doppelbauer angesprochen hat, so, das ist bei der Aufstockung des Reparaturbonus so. Das ist auch beim Ersatz des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages so, der ja zeigt, dass die Mietpreisbremse wirkt, denn sonst müssten wir den gemeinnützigen Wohnbauträgern diesen Betrag jetzt nicht ersetzen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zweitens trägt das Paket dazu bei, dass der Gebäudebestand besser genutzt wird. Das macht es einerseits dadurch, dass wir, wenn die SPÖ dann zustimmt, erlauben, dass die Leerstandsabgabe so angehoben wird, dass sie tatsächlich steuernde Wirkung entfaltet und dann sozusagen eine entsprechend stärkere Nutzung der bestehenden leerstehenden Räumlichkeiten zustande kommt, und andererseits auch durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten bei ökologisch ausgerichteten Nachverdichtungen.

Dritte Dimension: In jenen Teilen des Pakets, die explizit den Neubau betreffen, also beispielsweise der Zweckzuschuss für gemeinnützige Wohnbauträger als auch die erhöhte Abschreibung für Wohngebäude, gibt es quasi Vorschriften bezüglich der ökologischen Standards. Im einen Fall ist das der Klimaaktiv-Bronze-Status und im anderen Fall, explizit bei dem Zweckzuschuss für die Gemeinnützigen, mehrgeschossiger nachverdichteter Wohnbau, und auch Fotovoltaikanlagen sind für diese geförderten Wohnbaueinheiten verpflichtet vorgeschrieben.

Das heißt, man sieht, der Klimaschutz spielt in diesem Konjunkturpaket eine wesentliche Rolle. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Baumgartner und Ofenauer.)

So verhält es sich auch beim Abänderungsantrag zum Umweltförderungsgesetz, den ich gleich einbringen darf. Da geht es darum, dass im Rahmen des Transformationsfonds die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsweisen gefördert werden soll. Da sollen jetzt dank dieses Abänderungsantrages nicht nur die innovativsten Technologien, sondern auch die effektivsten Technologien dazu beitragen dürfen.

Damit das gewährleistet ist, darf ich diesen Antrag einbringen und ihn kurz vorlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag (3950/A) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffen ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung, des Flächenrecyclings, der Biodiversität und der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz - UFG) geändert wird in der Fassung des Ausschussberichts in 2499 d.B. (TOP 6)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (3950/A) in der Fassung des Ausschussberichtes 2499 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Die Z 2 erhält die Bezeichnung „4.“ und lautet:

„4. Dem § 53 wird folgender Abs. 31 angefügt:

„(31) § 6 Abs. 2h und § 24 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

2. Nach Z 1 werden folgende Z 2 und 3 eingefügt:

„2. § 24 Abs. 1 Z 8 lit. a lautet:

„a) im Zusammenhang mit Investitionen gemäß Z 1, wobei für die Förderung lediglich erhöhte laufende Kosten maximal bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren berücksichtigt werden können, oder“.

3. In § 24 Abs. 2 entfällt das Wort „direkten“.“

*****

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag.

Ich hoffe, er ist auch ordnungsgemäß eingebracht. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag (3950/A) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffen ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung, des Flächenrecyclings, der Biodiversität und der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz - UFG) geändert wird in der Fassung des Ausschussberichts in 2499 d.B. (TOP 6)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (3950/A) in der Fassung des Ausschussberichtes 2499 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Die Z 2 erhält die Bezeichnung „4.“ und lautet:

„4. Dem § 53 wird folgender Abs. 31 angefügt:

„(31) § 6 Abs. 2h und § 24 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

2. Nach Z 1 werden folgende Z 2 und 3 eingefügt:

„2. § 24 Abs. 1 Z 8 lit. a lautet:

            „a)        im Zusammenhang mit Investitionen gemäß Z 1, wobei für die Förderung lediglich erhöhte laufende Kosten maximal bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren berücksichtigt werden können, oder“.

3. In § 24 Abs. 2 entfällt das Wort „direkten“.“

Begründung

Zu Z 1:

Die Abänderung in Z 4 ist eine rein redaktionelle Anpassung.

Zu Z 2:

Das Ziel der Erreichung einer möglichst hohen Treibhausgaseinsparung durch die Transformation der Industrieprozesse setzt voraus, dass bereits funktionstüchtige sowie erfolgreich eingesetzte Technologien verwendet werden und kann nicht durch rein öko-innovative Investitionen umgesetzt werden. Zudem sehen die beihilferechtlichen Grundlagen (Mitteilung betreffend Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022, ABl. Nr. C 80 vom 18.2.2022, S.1), nach denen Förderungen zur Unterstützung von Investitionskosten sowie laufenden Kosten zur Reduktion von Treibhausgasen gewährt werden können, den Begriff Öko-Innovation nicht zwingend vor und daher soll diese nationale Regelung in Anpassung an das europäische Beihilferecht entfallen.

Analog zu § 23 Abs. 4 wird in Z 3 eine rein redaktionelle Änderung durchgeführt.

*****

Präsidentin Doris Bures: Das ist er, Herr Abgeordneter; er ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung.

Nun hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.