13.02

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister!  – (In Richtung der Abgeordneten Koza und Schrangl, die miteinander sprechen:) Wenn Sie dann ein bisschen in Ruhe über den Volkskanzler diskutieren könnten und mir vielleicht zuhören könnten, wäre das sehr nett. Danke schön. – Ja, wir beschließen heute Teile des Bau- und Wohnpakets der Regierung, Maßnahmen, die darauf abzielen, junge Familien und junge Menschen beim Erwerb von Wohnungseigentum zu unterstützen. Wir wollen die Inhalte des 2-Milliarden-Pakets rasch umsetzen, damit nicht nur die Entlastung der Menschen vorangetrieben wird, sondern auch die Konjunktureffekte in der Wirtschaft wirken.

Wir müssen an allen Schrauben drehen, um den Menschen im Land den Erwerb von Eigentum zu ermöglichen. Wir drehen jetzt an einer Schraube, mit der die temporäre Abschaffung der Grundbuchseintragungsgebühr und der Pfandrechtseintragungsgebühr beim Erwerb von Wohnungseigentum ermöglicht wird. Die NEOS forderten heute in der Aktuellen Stunde die Senkung von Steuern, wir setzen Gebühren sogar aus. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Steuersatz für die Grundbucheintragung liegt bei 1,1 Prozent. Wenn die Immobilie dann noch mit einer Hypothek belastet ist, beträgt die Pfandrechtseintragungsgebühr 1,2 Prozent – insgesamt ein ordentlicher Kostenfaktor, der den Kaufpreis beträchtlich erhöht. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500 000 Euro für die nächsten zwei Jahre abzuschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die jungen Menschen, um Familien zu entlasten und den Erwerb von Eigentum zu erleichtern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum Beispiel würden bei einem Hauskauf mittels Kredit in der Höhe von 200 000 Euro die Grundbuchseintragungsgebühr 2 200 Euro und die Pfandrechtseintragungsgebühr 2 400 Euro betragen – also insgesamt 4 600 Euro, die zukünftigen Eigentumsbesitzern erspart werden. Diese Befreiung gilt nicht nur für das erste Wohnungseigentum, sondern auch für das weitere, wenn der Hauptwohnsitz an diesem Wohnungseigentum begründet ist.

Wie schon erwähnt, sollen diese Maßnahmen den Erwerb von Eigentum fördern und gleichzeitig die Baukonjunktur ankurbeln. Ich bin mir sicher, dass diese Maßnahmen eine spürbare Entlastung für jene Menschen darstellen, die sich Eigentum schaffen wollen. Wir sind nun einmal die Eigentumspartei, und wie unser Klubobmann August Wöginger schon gesagt hat: Eigentum ist die beste Altersvorsorge. Deshalb werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Erwerb von Eigentum erschwinglicher und zugänglicher wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.05

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Astrid Rössler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.