13.27

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Mit der heutigen Änderung des Rotkreuzgesetzes wird klargestellt, dass das Rote Kreuz mit seinen Vorfeld- oder Partnerschaftsorganisationen eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist und damit auch von den Abgaben befreit ist. Jahrzehntelang war das so gängige Praxis. Man hat gewusst, das Österreichische Rote Kreuz ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ist von Abgaben befreit, braucht keine zu leisten. Plötzlich beginnt anscheinend der Amtsschimmel zu wiehern und ein Beamter stellt diese Regelung infrage. Deshalb ist es gut, dass es jetzt noch einmal klargestellt wird.

Die Österreicher und auch ich als Freiwilligensprecher der FPÖ wissen, was wir an den freiwilligen Helfern haben und was diese für uns, für die Allgemeinheit leisten, und es darf nicht sein, dass diese Freiwilligenorganisationen für ihre Arbeit auch noch Abgaben leisten müssen. Deshalb ist diese gesetzliche Klarstellung unbedingt notwendig. Wir von den Freiheitlichen tragen sie selbstverständlich mit, und von dieser Stelle auch noch einmal ein Dankeschön allen freiwilligen Helfern, die sich tagtäglich für uns, für die Öffentlichkeit einsetzen! (Beifall bei der FPÖ.)

13.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.