13.42

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher – herzlich willkommen! Für meinen Kollegen Ernst Gödl begrüße ich sehr gerne den Absolventenverein und die Schülerinnen und Schüler des Bischöflichen Gymnasiums Graz – herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben jetzt alle die Rede meines Kollegen Matznetter gehört. Für mich ist es eigentlich das Schlimmste, wenn man eine Reparatur nicht zulässt, sondern nur schimpft und kritisiert, immer der Gescheitere ist und die Benachteiligung einiger Menschen als Ausrede dafür verwendet, dass das Gesetz nicht gleich perfekt war. Das gilt für mich nicht. Die Menschen gehören ordentlich behandelt, das tun wir jetzt auch mit dieser Novelle. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Zorba.)

Herr Matznetter, Sie sind in der Wirtschaftskammer tätig (Abg. Pfurtscheller: Vizepräsident!), genau Ihnen würde es auch guttun, dafür zu stimmen. Kein Mensch versteht, dass Sie dagegen sind. (Abg. Herr: Hat er eh gerade erklärt! – Abg. Matznetter: Jeder muss gegen Pfusch stimmen, Sie auch!)

Sehr geehrte Damen und Herren, die hohen Energiekosten belasten uns alle und natürlich auch unsere Klein- und Kleinstunternehmen. Deshalb ist diese Änderung im Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz wichtig und notwendig. Die Energiekostenpauschale für Unternehmen wurde als Unterstützung für Klein- und Kleinstunternehmen, die die Förderuntergrenze von 2 750 Euro nicht erreichen, geschaffen, damit auch diese – zumindest teilweise – den Energiekostenanstieg abgedeckt bekommen, die Belastungen durch die Mehraufwendungen für den Energieverbrauch reduzieren können.

Die Energiekostenpauschale wurde als niederschwelliges, hochautomatisiertes System konzipiert, das in der Lage ist, binnen weniger Tage mehrere Tausend Antragstellungen abzuwickeln.

Mit dieser Änderung im Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz helfen wir nun auch den neuen Selbstständigen. Somit profitieren davon auch Künstlerinnen und Künstler, die bisher nicht von der automatischen Gutschrift erfasst waren, was mich als Kunst- und Kultursprecher sehr freut. (Beifall bei der ÖVP.)

Aufgrund einer sehr komplexen Gesetzesstruktur waren neue Selbstständige bei der ersten Gutschrift nicht berücksichtigt. Diese Personengruppen, die aufgrund der früheren Versicherungssystematik bei der ÖGK krankenversichert sind, erhalten nun ebenfalls den Energiekostenzuschuss – auch rückwirkend für 2022. Diese Zuschüsse werden bis spätestens 30.9.2024 durch die SVS als Gutschrift erstattet. Diese Einmalzahlungen sind einkommensteuerbefreit, das ist auch wichtig und richtig.

Die Neuöffnung der Energiekostenpauschale eins, die dafür notwendig ist, findet nach der Kundmachung dieser Novelle statt. Dafür ist eine Beantragungsdauer von zwei Wochen im April 2024 vorgesehen. Der Start für die Energiekostenpauschale zwei ist für Mai 2024 geplant. Die Beantragungsdauer soll vier Wochen betragen.

Ich bitte alle hier um Unterstützung, denn dieser Beschluss ist notwendig, wichtig, richtig und auch gerecht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Blimlinger und Zorba.)

13.46

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.