18.45

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Zuseher:innen und Zuhörer:innen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht noch einmal ganz kurz als Replik auf die Ausführungen von Kollegen Muchitsch, der ja gesagt hat, die Strafen sind zu niedrig und das Kumulationsprinzip war ja so gut: Wir müssen schon daran erinnern, warum das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz heute so ausschaut, wie es ausschaut: weil nämlich das Kumulationsprinzip, das hier so sehr gelobt wird, tatsächlich aufgehoben worden ist, und zwar vom Europäischen Gerichtshof. Das war nicht diese Regierung, sondern in dem Moment, als das Kumulationsprinzip – das heißt, dass praktisch für jede Arbeitnehmerin, jeden Arbeitnehmer, die oder der betroffen ist, zusätzlich die Strafe zu zahlen ist – das allererste Mal seine Wirkung entfaltet hätte, sind die betroffenen Unternehmen zu Gericht gegangen, dann ist es weiter zum Europäischen Gerichtshof gegangen, und das Kumulationsprinzip ist aufgehoben worden – und wir waren in Wirklichkeit in einem mehr oder weniger rechtsfreien, straffreien Raum und man hat das reformieren müssen.

Zwei zentrale Kritikpunkte des EuGH, aufgrund derer man gegen das Kumulationsprinzip war, waren einerseits die Unverhältnismäßigkeit der Strafen, weil es eben keine Kumulationsobergrenze gegeben hat, und andererseits dass es Mindeststrafen gegeben hat.

Wir haben jetzt mit dem neuen Gesetz probiert, uns einerseits an Deutschland zu orientieren – und tatsächlich weichen die Strafen in Österreich, die es für Lohn- und Sozialdumping gibt, nicht wirklich besonders von den deutschen Strafen ab, sind teilweise sogar höher –, und gleichzeitig haben wir sogar tatsächlich, dort wo es um die Unterentlohnung geht, fast so etwas wie das Kumulationsprinzip drinnen, weil die Strafe mit der Zahl der Betroffenen und mit der Schadensgröße auch steigt.

Jetzt kann ich schon verstehen, dass man sagt: Okay, wir hätten gerne höhere Strafen! Wir hatten ja gesagt, wir müssen es einmal evaluieren, denn so lange wirkt das Gesetz noch nicht. Wenn man der Finanzpolizei glaubt, wirkt es bislang tatsächlich abschreckend, aber es ist auch nicht so, dass in Zeiten der „guten alten Kumulation“ – unter Anführungszeichen – die Strafen so wahnsinnig hoch gewesen wären, denn die Frage ist ja nicht, wie hoch eine Strafe ist, sondern ob die Strafe tatsächlich verhängt wird oder nicht. Und den Fall kennen wir leider auch: Je höher der Strafrahmen ist, desto weniger wird eine hohe Strafe verhängt, sondern die verhängte Strafe bleibt eher niedrig. Darum sind wir jetzt in einem Bereich, in dem wir, mit Deutschland gemeinsam, im europäischen Durchschnitt liegen. Ich glaube, das ist in Wirklichkeit nicht so schlecht, und es wirkt tatsächlich auch, wie man sieht, wenn man sich die Strafen anschaut.

Sonst, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eh schon erklärt worden, worum es heute geht. Es geht teilweise um Anpassungen, es geht um Harmonisierungen, es geht darum, dass europaweite gemeinsame Kontroll- und Durchsetzungsstandards jetzt auch hier verankert werden. Wir wollen einfach, dass dann auch tatsächlich Strafen verhängt werden, wenn Gesetze, Lohnregelungen, Sozialregelungen in Österreich – und glücklicherweise haben wir solche auf relativ hohem Niveau – verletzt werden und die Bezirksgerichte eine Strafe aussprechen.

Es gibt tatsächlich, Kollege Loacker hat es gesagt, zu den Punkten, die wir heute beschließen, auch Sozialpartnereinigungen. Die Gewerkschaftsseite hätte natürlich teilweise lieber mehr gehabt – das ist logisch, das ist auch ihr Job.

Wir sind sehr froh, dass es da Einigungen gegeben hat, dass wir das, so wie es ist, heute beschließen können, damit wir tatsächlich einen weiteren Schritt in Richtung einer besseren Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping setzen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.49