14.58

Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Yannick, ich möchte das, was du nun als Antrag eingebracht hast, zum Anlass nehmen, hier unsere klare Position dazu nochmals festzuhalten. Niemand möch­te, dass bestimmte Personengruppen diskriminiert werden – das liegt auf der Hand –, und ja, wir setzen uns, wie du weißt, seit Jahren dafür ein, dass das sexuelle Risi­koverhalten abgefragt wird und nicht per se gesagt wird, diese und diese Gruppe ist gefährdet. Zudem gebe ich dir recht, dass die Konserven ja auch europaweit miteinan­der vermischt werden, und zwar auch mit denen aus jenen Ländern, die diese Rege­lung nicht haben.

Wir bringen deshalb gemeinsam mit der ÖVP einen Entschließungsantrag ein, der den Gesundheitsminister beauftragt, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzurichten (Ah-Rufe und Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ), die sich ehestmöglich unter Einbin­dung von Experten und Expertinnen genauso wie der Blutspendeorganisationen damit auseinandersetzt, Kriterien zu erarbeiten, die diese Diskriminierung nicht mehr beinhal­ten.

Das ist uns ein Anliegen! Wir nehmen deinen Antrag zum Anlass, um genau damit loszulegen. Ja, tatsächlich ist uns die Krise da dazwischengekommen, aber es hat schon davor diesbezügliche Gespräche gegeben, sich genau dieses Problems anzu­nehmen. (Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Wir stellen deshalb folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Gabriela Schwarz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Blutspenden ohne Diskriminierung

Der Nationalrat wolle beschließen: (Abg. Vogl: ... was Sie sagen!)

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe unter Einbindung u.a. von Blutspendeorganisationen zur Festlegung neuer Kriterien einzurichten, um bei Blutspenden den Fokus auf Risi­koverhalten statt Risikogruppen zu legen, wobei die Sicherheit der Blutspendeempfän­ger*innen gewährleistet sein muss.“

*****

In diesem Sinne hoffe ich, dass dieser Antrag Unterstützung von allen hier findet. Es ist tatsächlich ein wichtiges Thema. Ich bin selber Blutspenderin, und auch ich möchte zum einen Sicherheit haben, aber zum anderen da natürlich niemanden ausschließen, wenn gewährleistet ist, dass diese Sicherheit auch gegeben ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ewa Ernst-Dziedzic, Ralph Schallmeiner, Gabriela Schwarz

Freundinnen und Freunde

betreffend Blutspenden ohne Diskriminerung

eingebracht im Rahmen der Debatte Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 485/A der Abgeordne­ten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanitätergesetz geändert wird (13. COVID-19-Gesetz) (131 d.B.) – Top 12

Begründung

Blutspenden werden in Österreich zu 95% über das Rote Kreuz abgewickelt. Alle potentiellen Spenderinnen und Spender müssen vor jeder Blutspende einen Fragebo­gen ausfüllen. Männer, die Sex mit Männern haben, werden dabei nicht zur Blutspende zugelassen. Dies wird von Betroffenen sehr oft als ungerecht empfunden.

Sebstverständlich müssen Blutspendeeinrichtungen sorgfältig überprüfen, ob das ge­spendete Blut nicht gesundheitsgefährdend für Empfängerinnen und Empfänger ist. Die Überprüfung der Eignung für eine Blutspende muss aber vom tatsächlichen sexuel­len Risikoverhalten ausgehen, und nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe unter Einbindung u.a. von Blutspendeorganisationen zur Festlegung neuer Kriterien einzurichten, um bei Blutspenden den Fokus auf Risiko­verhalten statt Risikogruppen zu legen, wobei die Sicherheit der Blutspendeempfän­ger*innen gewährleistet sein muss.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Ich darf nunmehr die Verhandlung über die Tagesordnungspunkte 12 bis 14 für die Durchführung einer kurzen Debatte unterbrechen.