Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Klubs: Können wir abstimmen? – Gut, dann kommen wir nun zur Abstim­mung über den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 147 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Gerstl, Krainer, Stögmüller, Krisper, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsord­nungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Ge­schäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmä­ßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Das ist der Fall.

Die Abgeordneten Gerstl, Krainer, Stögmüller, Krisper, Kolleginnen und Kollegen ha­ben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig an­genommen.

Ich stelle ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit damit auch gegeben ist.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenso einstimmig angenommen.

Ich darf noch einmal auf die Notwendigkeit der Zweidrittelmehrheit hinweisen.