21.57

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir leben in einer besonderen Zeit, und was für das Gesundheitswesen und für die Wirtschaft oder für die Lebensmittelsi­cherheit gilt, gilt auch für die Sicherheit im Lande, für das Fremden- und Asylrecht, nämlich dass man sich in der Krise den Herausforderungen stellen und sich anpassen muss. Genauso macht es das Bundesministerium für Inneres bei den zwangsweisen Rückführungen: Es überprüft die Destinationen der Zielländer genau auf Einhaltung der Menschenrechte und bezüglich Corona, und jeder Abschiebung geht eine Non-Re­foulement-Überprüfung vorher.

Seitens unserer Regierungsfraktionen möchte ich feststellen, dass es uns schon sehr wichtig und auch in einer so besonderen Zeit unverzichtbar ist, den Vollzug des Asyl- und Fremdenrechts durchzuführen, wie es auch in anderen Ländern ist, in denen es zu keiner Suspendierung beziehungsweise Aussetzung der Abschiebungen kommt. Noch dazu muss man anmerken, dass sehr viele Asylwerber in dieser besonderen Zeit nach Hause zu ihren Familien möchten.

Wie sieht es eigentlich in der Praxis momentan aus? – Aufgrund der eingeschränkten Reisefreiheiten, der Situation auf den Flughäfen und der Beschränkungen gegenüber Drittländern ist es ja fast unmöglich beziehungsweise nur sehr stark eingeschränkt möglich, überhaupt Abschiebungen durchzuführen. Wir sehen es daher, anders als die NEOS, nicht so, dass hier rechtliche Änderungen vorgenommen werden müssten, noch dazu, wenn kein Ende der Krise absehbar ist.

Wir haben einen Initiativantrag eingebracht, und zum diesbezüglichen Ausschussbe­richt möchte ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Mahrer, BA, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 443/A der Abgeordneten Karl Mahrer, BA, und Mag. Georg Bürstmayr, betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das BFA-Verfahrensgesetz 2012 und das Asylgesetz 2005 geändert wer­den (7. COVID-19-Gesetz) (149 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird die Wortfolge „Bundesgesetz, mit dem das BFA-Verfahrensgesetz 2012, und das Asylgesetzes 2005 geändert werden (7. COVID-19-Gesetz)“ durch „Bun­desgesetz, mit dem das BFA-Verfahrensgesetz 2012 und das Asylgesetz 2005 geän­dert werden (7. COVID-19-Gesetz)“ ersetzt.

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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, mich zum Abschluss dieses komplexen Themenblocks noch bei den Polizistinnen und Polizisten zu bedanken, die in dieser herausfordernden Zeit sehr gute Arbeit leisten und ihren Job hervorragend meistern, und auch bei Bundesminister Karl Nehammer und bei allen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres, die auch in dieser Situation eine zentrale Rolle spie­len. Dort ist auch der Krisenstab angesiedelt, und daher kommt ihnen eine ganz we­sentliche Rolle zu. Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Unser Bundesminister hat es schon angesprochen: Die verhältnismäßig geringe Zahl an Anzeigen macht uns bewusst, dass das gemeinsame Miteinander zwischen der Bevölkerung und der Polizei wirklich sehr gut funktioniert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.00

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Mahrer, BA, Mag. Faika El-Nagashi,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Innere Angelegenheiten über den Antrag 443/A der Abgeordneten Karl Mahrer, BA, und Mag. Georg Bürstmayr, betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das BFA-Verfahrensgesetz 2012 und das Asylgesetz 2005 geändert wer­den (7. COVID-19-Gesetz) (149 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird die Wortfolge „Bundesgesetz, mit dem das BFA-Verfahrensgesetz 2012, und das Asylgesetzes 2005 geändert werden (7. COVID-19-Gesetz)“ durch „Bundes­gesetz, mit dem das BFA-Verfahrensgesetz 2012 und das Asylgesetz 2005 geändert werden (7. COVID-19-Gesetz)“ ersetzt.

Begründung

Redaktionelle Änderungen

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ernst-Dziedzic. – Bitte.