11.37

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zwei Worte zu Kollegen Kickl: Es ist unerträglich, wie umfassend Ihr Gel­tungsdrang ist! (Abg. Kickl: Na geh!) Es ist unerträglich, dass Sie hier vom RednerIn­nenpult aus menschenverachtende Inhalte abgeben. Sie spielen auf der Klaviatur der Diskriminierung! (Abg. Kickl: Hören Sie doch auf!) – Es ist wirklich unfassbar, dass Sie Menschen aufgrund ihres Geschlechts, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung angrei­fen. Wir werden bei jeder Gelegenheit dagegen auftreten und für Diskriminierungs­schutz eintreten! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich möchte gerne zu Ihrer Vorstellung kommen. Ich freue mich wirklich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und hoffe, dass sich die Welt für Künstlerinnen und Künstler um ein ganzes Stück weit verbessert, vor allem was die finanzielle und die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern anbelangt. Ich habe ganz große Hoffnung, dass Ihnen als ungemein erfahrene Kennerin der Kunst- und Kulturszene die wirklich brenzlige Situation, die durch Corona potenziert wurde, die es aber auch schon vor Corona gab, für viele Kunst- und Kulturschaffende völlig bewusst ist.

Es ist Feuer am Dach, weil Künstlerinnen und Künstler aufgrund von Corona kein Einkommen haben und die Ankündigungspressekonferenzen der vergangenen Monate keine Mieten, keine Lebensmittel, keine Überlebenskosten zahlen. KünstlerInnen stehen ganz einfach vor dem Nichts. Ganz ehrlich, weder die Soforthilfe noch der Härtefallfonds funktioniert. Es ist für Tausende Kunst- und Kulturschaffende schreck­lich.

Es ist aufgrund der Krise also dringend notwendig, jetzt aktiv Soforthilfe zu leisten, die Gelder endlich auch wirklich auszubezahlen. Ja, es ist positiv, dass 90 Millionen Euro aufgestellt und ab dem 1. Juli an die Freischaffenden ausbezahlt werden. Das gilt aber nur für Selbstständige. Was ist mit den Unselbstständigen?

Es ist auch positiv, dass der Fonds für die Gemeinnützigen heute höchstwahrscheinlich im Nationalrat beschlossen werden wird, aber auch dazu kennen wir noch keine Richtlinien und wissen nicht, wann er wirklich greifen wird. Ich möchte dazu sagen, das ist nicht nur eine Kritik von uns, sondern das sieht auch die Landeshauptleute­konferenz so, die am 15.5. eine Stellungnahme dazu abgegeben hat.

Ich darf deshalb folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Um­setzung der Stellungnahme der Landeshauptleute zum Kunst- und Kulturland Öster­reich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Um langfristig die Kulturlandschaft in Österreich zu sichern, wird die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport dazu aufgefordert, dem Nationalrat raschest möglich ein Maßnahmenpaket vorzulegen, das die in der Stellungnahme der Landeshauptleute zum Kunst- und Kulturland Öster­reich vom 15. Mai 2020 aufgestellten Forderungen umfassend umsetzt.“

*****

Ich freue mich auf aller Zustimmung. Es ist aber auch Feuer am Dach, weil die Armutsgefährdung bei Kulturschaffenden ungemein groß ist. Ich darf einfach an die Studie zur sozialen Lage erinnern. Wir haben als Sozialdemokratie auf vieles aufmerk­sam gemacht: Fair-Pay-Maßnahmen, ein umfassendes UrheberInnenvertragsrecht, die Reform des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds, weil der Fonds ja kein Spar­verein ist.

Ich darf deshalb einen weiteren Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Tho­mas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kultur ist systemrelevant – Ret­tungsschirm aufspannen und Zukunftsperspektiven schaffen“ einbringen, den ich in seinen Kernpunkten erläutern möchte.

Wir fordern die Absicherung der Existenzen von Kulturschaffenden und Kreativen – Stichwort Grundsicherung für KünstlerInnen –, Kurzarbeit auch für kurzfristig Be­schäftigte, den Fortbestand von Kulturinstitutionen und Kreativunternehmen zu unter­stützen, langfristige Perspektiven zu schaffen und einen Wiederaufbauplan. Fair-Pay-Maßnahmen habe ich erwähnt, wie auch die Reform des KünstlerInnen-Sozialver­sicherungsfonds.

Ich freue mich, wenn wir alle auch diesen Weg gemeinsam gehen und Sie zustimmen. Bisweilen sind wir in der letzten Gesetzgebungsperiode beim Scheinkulturminister Blümel auf Granit gestoßen, bisweilen leider auch jetzt. Die Hoffnung auf Veränderung liegt bei Ihnen, Frau Staatssekretärin, und die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.41

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Thomas Drozda, Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

betreffend Umsetzung der Stellungnahme der Landeshauptleute zum Kunst- und Kulturland Österreich

eingebracht im Zuge der Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG-NR betreffend Ernennung einer neuen Staatssekretärin samt Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Freitag, 29-5.2020 (TOP 1)

Bei der Landeshauptleutekonferenz am 15. Mai 2020 in Linz wurde folgende Stel­lungnahme verabschiedet:

„Kultur ist das, was unser Land und unsere Menschen ausmacht. Kulturschaffende und alle in der Kultur Tätigen tragen mit ihrer Arbeit, ihrem Engagement und ihrer Kre­ativität im hohem Ausmaß zum Ruf Österreichs als vielseitiges internationales und hochgeachtetes Kulturland bei. Kultur ist daher auch eine wesentliche Säule des gesellschaftlichen Selbstverständnisses. Ein großer Anteil unserer internationalen Gäste kommt auch der Kultur wegen nach Österreich.

Die Wochen der Schließungen haben uns noch mehr vor Augen geführt, wie sehr Kunst und Kultur unser Leben und unser Zusammenleben prägen. Das „virtuelle“, kann das „reale“ Kunst- und Kulturleben nicht ersetzen. Kunst und Kultur brauchen die unmittelbare menschliche Begegnung.

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Museen, Galerien und Bibliotheken oder auch Restaurants und Kaufhäuser wieder öffnen. In Kirchen darf der Gottesdienst wieder gefeiert werden. Doch auch wenn mit dem heutigen Tag gewisse Einschränkungen wieder zurückgenommen bzw. gelockert wurden, so befindet sich nach wie vor ein Großteil der Kulturschaffenden und Kulturveranstalter in einer zermürbenden Situation der Ungewissheit.

Den Musik- und Sprechtheatern, der Kleinkunst, den Kinos, Filmschaffenden und Medienkünstler/innen, den Musikern, Orchestern und Blasmusikkapellen, den Tanz­ensembles etc. – ihnen allen fehlen klare Planungsperspektiven und Handlungsanlei­tungen. Es braucht rasch zielgerichtete Maßnahmen für jeden Bereich und praxisnahe rechtliche Vorgaben.

Auch die zahlreichen ehrenamtlichen Kulturvereine, unsere kulturellen Nahversorger in den Regionen, sind von der Krise schwer getroffen. Der vom Bund in Aussicht gestellte Fonds, welcher allen gemeinnützigen Vereinen Unterstützung geben soll, wurde mitt­lerweile zwar mit 700 Millionen Euro präsentiert – aber es fehlen klare Richtlinien und Vorgaben dazu.

In den Ländern wurden seit Beginn der Krise vielfältige Hilfsmaßnahmen zur Unter­stützung von Kulturschaffenden und Kulturvereinen getroffen. Die Landeshaupt­leute­konferenz spricht sich daher für die Schaffung von umfassenden und effektiven Maß­nahmen für Kunst und Kultur durch den Bund, die zur langfristigen Sicherung der Kulturlandschaft in Österreich rasch und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden können, aus.

Jedenfalls sind die wirtschaftlichen Nachteile aller Kulturbetriebe mit hohem Eigen­deckungsgrad bis zur Herstellung des Normalbetriebs, sozialrechtliche Maßnahmen für freie Kulturschaffende zur Vermeidung von Armut in Kombination mit Maßnahmen zur Reduzierung der Steuerlast zu regeln.

Darüber hinaus ersucht die Landeshauptleutekonferenz den Bund um klare Richtlinien, welche gemeinsam mit Ländern, medizinisch-virologischen Teams und VertreterInnen der Kunst- und Kulturszene erarbeitet werden, damit künstlerisches und kulturelles Leben in Österreich auch vor Publikum wieder stattfinden kann.“

In dieser Stellungnahme betonen die Landeshauptleute die große Bedeutung der Kultur in Österreich und verweisen auf deren existenzbedrohende Lage aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise. Dabei üben sie auch Kritik an der Bundesregierung. Sie fordern:

- Klare Planungsperspektiven und Handlungsanleitungen

- Umfassende, effektive, rasche und unbürokratische Maßnahmen für Kunst und Kultur durch den Bund

- Maßnahmen gegen wirtschaftliche Nachteile aller Kulturbetriebe mit hohem Eigen­deckungsgrad bis zur Herstellung des Normalbetriebs

- Sozialrechtliche Maßnahmen für freie Kulturschaffende zur Vermeidung von Armut

- Maßnahmen zur Reduzierung der Steuerlast

- Praxisnahe rechtliche Vorgaben, damit künstlerisches und kulturelles Leben in Österreich auch vor Publikum wieder stattfinden kann

- Klare Richtlinien für den Unterstützungsfonds für gemeinnützige Vereine

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Um langfristig die Kulturlandschaft in Österreich zu sichern, wird die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport dazu aufgefordert, dem Nationalrat raschest möglich ein Maßnahmenpaket vorzulegen, das die in der Stellungnahme der Landeshauptleute zum Kunst- und Kulturland Öster­reich vom 15. Mai 2020 aufgestellten Forderungen umfassend umsetzt.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Thomas Drozda, Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

betreffend Kultur ist systemrelevant – Rettungsschirm aufspannen und Zukunftsper­spek­tiven schaffen

eingebracht im Zuge der Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG-NR betreffend Ernennung einer neuen Staatssekretärin samt Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Freitag, 29-5.2020 (TOP 1)

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kunst, Kultur, Event- und Kreativ­wirt­schaft sind dramatisch. Sie wurden als erste zugesperrt und werden zu den letzten gehören, die ihre Arbeit wieder voll aufnehmen können. KünstlerInnen und Kreative wollen aber keine BittstellerInnen sein. Und es betrifft auch nicht nur die KünstlerInnen allein. Vom Ton bis zum Licht, von der Kamera bis zum Ticketbüro, von der Event­agentur bis zu VeranstalterInnen und noch viele mehr wissen nicht, wie sie den Fort­bestand ihrer Unternehmen sichern sollen. Die Bundesregierung muss alle unter­stützen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie ihrem Beruf nicht oder nur eingeschränkt nachgehen können. Unterstützung braucht es auch bei der Wiederaufnahme von kulturellen Veranstaltungen, wenn es aufgrund von verordneten Maßnahmen zu Min­der­einnahmen kommt.

KünstlerInnen, Kulturschaffende und Kreative gehörten bereits vor der Pandemie zu jenen, die oft prekär beschäftigt sind und in vielen Fällen kein regelmäßiges Ein­kommen haben. Für viele sank dieses durch das Veranstaltungsverbot auf null. Das gilt auch für die tausenden größeren und kleineren kulturellen Institutionen, die Mitte März sperren mussten, keine Einnahmen haben und nur schrittweise den Betrieb wiederaufnehmen können. Die bisherigen Hilfen kommen bei den KünstlerInnen nicht an.

Durch die Wiederaufnahme entstehen auch neue finanzielle Herausforderungen, kön­nen doch viele VeranstalterInnen aufgrund der verordneten gesundheitspolitischen Schutzmaßnahmen und der dadurch reduzierten Publikumszahlen nicht kosten­deckend arbeiten. Kulturbetrieben, denen z.B. durch die Sitzplatzbeschränkungen Einnahmen entgehen, müssen diese ersetzt werden.

Wesentlich ist auch die Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen. Nur durch eine ge­sicherte und faire Bezahlung von künstlerischer Arbeit kann langfristig die soziale Lage von Kunstschaffenden verbessert werden. Die Stadt Wien hat hier wesentliche Maß­nahmen gesetzt und bereits vor der Covid-19-Pandemie eine Budgeterhöhung von zehn Prozent erreicht, um Fair Pay Maßnahmen zu finanzieren. Diesen Weg gilt es auch im Bund einzuschlagen.

In der Kultur und der Kreativwirtschaft stehen viele am Rande ihrer wirtschaftlichen Existenz. Das ist umso dramatischer, als die Kultur auch wirtschaftlich enorme Bedeutung für Österreich hat. Im Kreativbereich werden fast 4 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung Österreichs erarbeitet, das sind über 20 Mrd. Euro. Zehntausende Arbeitsplätze hängen daran.

In einer solchen Krise braucht es von der Politik besonderes Engagement, Klarheit, Wissen um künstlerische Lebens- und Arbeitsrealitäten, Verlässlichkeit und Mut. Dies vermissen wir aktuell. Die Maßnahmen der Regierung, um die Auswirkungen der Krise abzumildern, sind bei weitem nicht ausreichend. Völlig unklar ist auch noch, wie die Kultur aus der Krise finden wird und welche Unterstützungen von Seiten der Bun­desregierung dabei vorgesehen sind.

Kunst und Kultur sind zentrale Elemente unseres gesellschaftlichen Zusammen-lebens. Daher braucht es Taten statt Ankündigungen. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, Öffent­licher Dienst und Sport und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschafts­standort werden aufgefordert, raschest einen umfassenden Rettungsschirm für den Kulturbereich inklusive der Kulturvermittlung, für Kulturinstitutionen und die Kreativ­wirtschaft über die derzeit bestehenden Einzelmaßnahmen hinaus vorzulegen, um nachhaltigen Schaden vom Kulturland Österreich abzuwenden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket für Kultur­institutionen vorzulegen, das die Wiederaufnahme eines lebendigen und vielfältigen kulturellen Lebens in Österreich unterstützt.

Rettungsschirm und Wiederaufbaupaket sollen dabei auf jeden Fall folgende Maß­nahmen enthalten:

Klare und realistische Vorgaben und Rechtssicherheit für den Kulturbetrieb

Existenzen von Kulturschaffenden und Kreativen sichern

- Grundsicherung für KünstlerInnen während der Coronakrise und solange die Aus­wirkungen weiterbestehen.

- Kurzarbeit auch für kurzfristig Beschäftigte: Kulturschaffende und Kreative müssen sich oftmals lange auf ihr Engagement vorbereiten oder umfassende Vorarbeiten leisten, sind dann jedoch nur kurzfristig angestellt. Für diese Personengruppe braucht es ebenfalls die Möglichkeit der Kurzarbeit mit Ersatz von bis zu 90 Prozent des Letzteinkommens (maximal bis zu Höchstbeitragsgrundlage) durch den Staat.

- Abschlagszahlungen für KünstlerInnen bei Vertragskündigungen wegen höherer Gewalt: Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden zahlreiche Verträge – oftmals auch auf mangelnder vertraglicher Grundlage – aufgelöst. Bei Nicht-Einhaltung der Verträge sind den KünstlerInnen Abschlagszahlungen zu leisten. Diese werden den Veran­stalterInnen vom Bund ersetzt.

- Leistungen des Covid-19-Fonds beim Künstler-Sozialversicherungsfonds ausbauen.

- Härtefallfonds endlich so gestalten, dass auch KünstlerInnen davon profitieren.

Den Fortbestand von Kulturinstitutionen und Kreativunternehmen unterstützen – Insol­venzen vermeiden

- Finanzielle Kompensation für fehlende Ticketverkäufe: Der Staat muss umfassend einspringen und Einbußen aus dem fehlenden Kartenverkauf kompensieren, organi­siert über die Finanzämter. Sonst straft die Krise vor allem die, die zuvor ohne oder mit wenig öffentlicher Unterstützung agiert haben.

- Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen und Corona-Hilfsfonds: Zeitliche Auswei­tung, wenn notwendig auch bis 2021, bis Kulturschaffende, KünstlerInnen, Kreative und jene, die in der Event- und Unterhaltungsbranche tätig sind, ihre Arbeit wieder zu 100 Prozent aufnehmen können.

- Öffentliche Förderungen garantieren – Keine Rückzahlungen von Fördermitteln!

Wahrnehmung der Eigentümerverantwortung bei Bundeskulturinstitutionen: Die Exis­tenz von Bundeskulturinstitutionen muss gesichert werden. Der Bund als Eigentümer hat hier eine besondere Verantwortung – Vorkehrungen im Budget treffen und ein Notfallpaket schnüren!

Langfristige Perspektive schaffen – Wiederaufbauplan

- langfristiges Investitionsprogramm von einer Milliarde Euro für die Kultur- und Kreativwirtschaft

- spezielle Förderungen für VeranstalterInnen, die derzeit nicht kostendeckend pro­grammieren können: Kulturbetrieben, denen z.B. durch die Sitzplatzbeschränkungen Einnahmen entgehen, müssen diese ersetzt werden.

- Umfassende Fair Pay Maßnahmen, um langfristig die finanzielle Situation von Kunst­schaffenden zu verbessern.

- Künstler-Sozialversicherungsfonds durch eine Reform zu einem umfassenden Siche­rungs­instrument ausbauen: Streichen der unteren Einkommensgrenze bei Zuschüs­sen, Ausweitung des BezieherInnenkreises, Berücksichtigung von Kunstvermittlung und Vortragstätigkeit, Schaffung eines speziellen Instruments zur Vermeidung von Altersarmut, Ausweitung der Ruhendmeldung auf alle Neuen Selbständigen etc.“

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