16.24

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Ich habe zwei konkrete Fragen zu zwei dieser sieben Staatsverträge, die das österreichische Parlament heute beschließt.

Die erste Frage bezieht sich auf den Staatsvertrag mit der Republik Armenien. Es ist ja so, dass nach Art. 50 Abs. 1 unserer Bundesverfassung Staatsverträge, die politischen Charakter haben, beziehungsweise Staatsverträge, die gesetzesergänzend und geset­zesändernd sind, jedenfalls vom Nationalrat zu behandeln sind, andernfalls das Ganze auch über die Verwaltung, sozusagen als Verwaltungsabkommen, also in Ihrem Fall über Ihr Ministerium, aber jedenfalls nicht über den Gesetzgeber, sondern die Exe­kutive abgehandelt wird.

In Zeiten wie diesen, in denen wir uns gerade befinden, bin ich und ist die Freiheitliche Partei besonders vorsichtig, wenn es darum geht, Kompetenzen sozusagen von der Legislative, vom Parlament, an die Exekutive, an die Regierung oder an die Verwal­tung, abzutreten. Dieses Abkommen bezeichnet sich selbst im Artikel 1 mehr oder weniger als politisches Abkommen, Artikel 2 sieht einen politischen Dialog vor. Es gibt auch eine politische Maßnahme, nämlich die von uns als sehr positiv anzusehende Abschaltung und sichere Stilllegung des Atomkraftwerks Mezamor – ich hoffe, ich habe das richtig ausgesprochen.

Meine konkrete Frage, die Sie hoffentlich beantworten können, ist: Warum kommen das BMEIA und die Bundesregierung dann zur Auffassung, dass es sich da um keinen politischen Staatsvertrag handelt? – Er ist zwar jetzt im Parlament, weil die Verwaltung festgestellt hat, dass er gesetzesändernd ist, die Frage zielt aber in die Richtung, dass wir Freiheitliche gerne eine weniger restriktive Bezeichnung der Staatsverträge als politische Staatsverträge sehen würden, sondern eine offensivere, was zur Folge hat, dass das Ganze hier im Parlament abgehandelt werden muss.

Die zweite Frage bezieht sich auf das Abkommen zwischen dem Opec-Fonds und der Republik Österreich, auf ein Amtssitzabkommen; das ist gut und richtig und wichtig. Wir haben natürlich ein zweites Zentrum hier in Wien, das Internationale König-Abdullah-bin-Abdulaziz-Zentrum. Da ist unsere Sorge, dass Besserstellungen und Privilegien, die in entsprechenden Amtssitzabkommen getätigt werden, auch auto­ma­tisch auf dieses König-Abdullah-bin-Abdulaziz-Zentrum sinngemäß angewendet wer­den. Es gibt da den Artikel 22 in den entsprechenden Bestimmungen. Ich habe Sie im Ausschuss gefragt, ob das in diesem Fall auch so ist. Sie haben gesagt: Nein, das ist nicht der Fall, diese Privilegien werden explizit nicht auf das König-Abdullah-bin-Abdulaziz-Zentrum angewendet. – Das hat mich sehr beruhigt und zufriedengestellt.

Im Übrigen vielleicht: Wie ist denn der Stand der Dinge betreffend das Zentrum? – Meiner Wahrnehmung nach gibt es da einen aufrechten Parlamentsbeschluss, der eine Schließung vorsieht. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.27

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Ernst-Dziedzic ist zu Wort gemel­det. – Bitte.