Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur kurzen Debatte.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Das Wort erhält als Erster der Antragsteller, Abgeordneter Brückl. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte.