18.49

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Minister! Ja, es ist eine gute Nachricht für die Familien. Der Rechtsan­spruch auf Sonderbetreuungszeit wird rückwirkend mit 1.11.2020 umgesetzt und ermög­licht den Eltern in Österreich, die Herausforderungen der Coronakrise besser zu bewälti­gen. Sehr viele Familien haben ihren Urlaub aufgebraucht, haben die Pflegefreistellung bereits in Anspruch genommen und stehen enorm unter Druck. Es besteht ständig das Risiko, dass das eigene Kind wegen einer Krankheit oder eines Ansteckungsverdachts abgesondert werden muss, und die Eltern müssen von heute auf morgen ihre Kinder beaufsichtigen. Diesbezüglich ist die Sonderbetreuungszeit eindeutig geregelt und sehr hilfreich.

Weniger hilfreich war die irreführende Kommunikation im Vorfeld des aktuellen Lock­downs. Eltern wurden unterschiedlichst informiert, ob sie ihre Kinder zu Hause lassen sol­len: Bitte bringen Sie die Kinder nur im Notfall, nur wenn Sie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, wenn Sie es gar nicht mehr schaffen, wenn Sie überfordert sind! Die Schulen sind geschlossen, die Schulen sind doch nicht geschlossen, es findet Distance­learning statt und in der Schule findet nur eine Beaufsichtigung statt. – Bei so unter­schiedlichen Botschaften kann das nur zu Verwirrung führen, bei den Familien und auch in den Schulen.

Dass bei dieser Konstellation – die Schule bleibt offen, es findet Betreuung, aber kein Unterricht statt – der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit nicht gilt, war auch vielen nicht klar. Nun gibt es die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, und im Einvernehmen kann man die Sonderbetreuungszeit doch in Anspruch nehmen. Auch da sind wieder die Eltern in der Verantwortung, das zu regeln, aber es gibt eine gute Nach­richt: Unser Kritikpunkt wurde in diesem Fall aufgegriffen, und jetzt wird auch im Gesetz festgeschrieben, dass die Arbeitgeber für diese Zeit eine hundertprozentige Abgeltung bekommen. Das ist gut und richtig, damit man auch diesbezüglich Rechtssicherheit hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Familien leben in dem besonderen Spannungsfeld, eine gute Mutter, ein guter Vater, ein guter Arbeitnehmer, ein guter Mitarbeiter zu sein, den Kindern die beste Bildung zu ermöglichen und auch die Gesundheit der Familie zu schützen. Letzten Endes treffen alle Maßnahmen, die in dieser Krise getroffen werden, die Familien, die Eltern, die Kinder. Einheitliche Regeln, eine klare Kommunikation und auch eine rechtzeitige Information wären die dringendsten Wünsche der Familien.

Als SPÖ haben wir seit Beginn der Gesundheitskrise den Rechtsanspruch auf Sonder­betreuungszeit gefordert und sind sehr froh für die Familien, dass er heute beschlossen wird. Aus unserer Sicht sollte die gesetzliche Sonderbetreuungszeit aber auch zum Tra­gen kommen, wenn während der Covid-Krise die Schulen zwar offen sind, aber kein regulärer Unterricht stattfindet. Meine Kollegin Gabi Heinisch-Hosek hat dazu bereits einen Antrag eingebracht, und wir ersuchen um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

18.52

Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Drobits zu Wort gemeldet. – Bitte.